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Dozer84

Benziner ab '03 mit ESP Pflicht?

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Hallo!

 

Möchte mir ein fortwo cabrio beziner zulegen und habe über das Forum erfahren, dass dieses ab '03 sein muss, da da der Motor überarbeitet worden ist und die Maschine viel haltbarer ist.

 

ist das zwingend so? würdet ihr von frühren modellen abraten?

 

was genau ist bei dem motor anders, außer, dass er größer ist?

 

die vor 03 kosten mal locker 1,5 k weniger!!

 

höre gerne von euch! 8-)

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Das der Motor größer ist (0.7 statt 0,6 L) ist unerheblich. Aber er ist wesentlich besser und wesentlich unanfälliger. Bei dem kleinen Motor ist der Schaden vorprogrammiert. Dann nimmts den Turbo gleich mit, sprich ein Schaden von ca. 3000€.

 

Mit der Modellpflege wurde die Optik ein wenig anders, statt "Mandelaugen" gibts Doppelellipsen. Die bleiben dann auch bis 2007 aktuell. Dazu gibts ab 2003 serienmäßig ESP. Aufgrund des kurzen Radstandes und des Heckantriebes ist dieses zwingend notwendig. Integriert in das ESP ist auch ASR (verhindert das durchdrehen der Räder) und eine Hill Hold Funktion (das esp hält das Fahrzeug am Berg, wenn man von der Bremse geht für 1 sek). ach ja, es sollten schon die 61PS sein, wenn Du Spaß haben möchtest mit der Kugel.


Eine Konstante des Universums: Weibchen bedeuten nunmal Ärger. (Quark/DS9)

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Am 12.09.2008 um 14:32 Uhr hat Archer geschrieben:
Mit der Modellpflege wurde die Optik ein wenig anders, statt "Mandelaugen" gibts Doppelellipsen.

 

...sorry, das ist falsch. Die Doppelellipsen beim Coupe gibt es seit März 2002.

 

Die 2nd Generation mit ESP und 700 ccm Ottomotor gibt es seit März 2003.

-----------------

herrlich unvernünftig

bbsigen5.th.jpg

 


Einmal smart, immer smart

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Hallo,

 

nicht vergessen

Facelift 33 Liter Tank anstatt 22 Liter:) :) :) :)

 

M.f.G.Kai


p3290017.jpg

 

 

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naja, pflicht nicht, aber sehr empfehlenswert!

 

es wurde doch die eine oder andere verbesserung vorgenommen, und ich empfehle grundsätzlich jedem der sich ernsthaft damit beschäfitigt sich ne kugel anzuschaffen, einen mit 700 ccm, richtigem esp, ... aber aufpassen, der modellwechsel war irgendwann mitten 2003, am besten lässt sich das mit dem besagten "anfahrassistenten" testen.

 

 

das vorher in der kugel vorhandene trust+ macht leider nix weiter als auszukuppeln und das gas wegzunehmen, klappt manchmal ganz gut, aber kann auch in die hose gehen. also lieber esp!

 

 

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knitterfreies kugeln und würfeln, mikkes

mikkessig.jpg

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[ Diese Nachricht wurde editiert von mikkes am 12.09.2008 um 23:21 Uhr ]


knitterfreies kugeln und würfeln, mikkes

mikkessig.jpg

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Wie schon Harry62 geschrieben hat, darfst Du Dich durch die Doppelellipsoidscheinwerfer nicht blenden lassen, im übertragenen Sinn.

Diese wurden nämlich bereits mit der Facelift Maßnahme in 2002 geändert, ab 2003 handelt es sich um den 2nd Generation Smart!

Am besten liest Du Dir mal die Modellhistorie des Smart ForTwo hier unter Historie durch.

 

Vor allem darfst Du Dich nicht auf das Datum der Erstzulassung im Fahrzeugschein verlassen, da es jede Menge Smarts Bj. 2002 gibt, die erst weit in 2003 erstmalig zugelassen wurden und dadurch natürlich nicht über die Neuerungen verfügen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.09.2008 um 09:59 Uhr ]

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Am 12.09.2008 um 14:32 Uhr hat Archer geschrieben:
...Bei dem kleinen Motor ist der Schaden vorprogrammiert. Dann nimmts den Turbo gleich mit, sprich ein Schaden von ca. 3000€.
...

 

Auch das ist leider falsch, weil es genügend Motoren gibt, die ohne Schäden laufen.

 

Wenn es ein günstiger Stadtsmart sein soll, reicht auch ein Modell von 2001 (den fahre ich). Der 2003 kann alles etwas besser, wie schon erwähnt wurde, ESP ist sicherer, Tank größer, Federung ist etwas besser, Motor klingt besser. Dafür zahlt man auch mehr, ist also letztendlich eine Frage des Geldes.


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Alles eine Frage der Pflege.

 

Und hier siehst Du, was ein Austauschmotor kostet. Plus Einbau natürlich.

 

Mein 2001er Cabrio läuft jedenfalls wie verrückt. :)

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haben nicht alle Cabrios Doppelelipsenscheinwerfer? Es geht doch um einen Cabriokauf.

-----------------

Gruß Frank

 

 

userbar645114mu9.gif

 

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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Quote:

Am 13.09.2008 um 11:56 Uhr hat the-noacks geschrieben:
haben nicht alle Cabrios Doppelelipsenscheinwerfer? Es geht doch um einen Cabriokauf.
-----------------
Gruß Frank

 

Du hast natürlich vollkommen recht, beim Cabrio sind von Anbeginn an die Doppelellipsoidscheinwerfer verbaut!

Noch ein Grund mehr, aufzupassen!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.09.2008 um 21:05 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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