Tieferlegung und Rad-/Reifenkombination stehen immer im Verhältnis zueinander!
Ebenso die Spurplatten. Es darf nur das gefahren werden, was eingetragen ist. Darum ist es immer ratsam, den Prüfer darauf hinzuweisen das eingetragen wird, sowie alle serienmässigen Rad/Reifenkobinationen
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