Ganz einfach du kannst es verweigern und selbst machen.
Problem deine 7 Jahre HV Batterie Garantie ist an die Wartung nach Herstellervorgaben gebunden.
Bzw (Kleingedrucktes) kann Sie sogar an eine Vertragswerkstatt gebunden sein.
Denn alles über die gesetzlichen 2 Jahre ist freiwillig vom Hersteller und kann daher an erweiterte Bedingungen geknüpft werden.
Grundsätzlich würde man zwar im Falle einer Garantie-Ablehnung mit dem Anwalt was erreichen, aber man macht sich erstmal angreifbar.
Ob sich das wegen 300€ alle 3 Jahre lohnt ist halt fraglich bzw muss jeder selbst abwägen.
Beispiel aus der Praxis.
Ich arbeite beim Koreaner mit K am Anfang.
Kunde hat 7 Jahre Garantie.
Ging immer zu ATU da ja EU Recht und Wartung nach Herstellervorgaben.
Fahrzeug hat durch Eisbildung im Ladeluftkühler einen Motorschaden.
Dagegen gab es ein Software-Update welches die AGR Rate im Kaltstart erhöht um das Eis zu schmelzen.
Wurde natürlich von ATU nicht aufgespielt.
Punkt 1 im Wartungsplan "Fahrzeug auf offene Serviceaktion prüfen"
Offenbar nicht gemacht.
Garantie abgelehnt 10000€ Schaden plus 5000€ Rechtsstreit hat am Ende der Kunde bezahlt.
Dagegen steht über die Jahre 5-600€ bei der Inspektion gespart.
Guter Deal würde ich sagen.
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