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Wuschl

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boahh.. und wegen dem Kratzer machst Du so einen Wind.. :roll: :lol: ich denke das sollte sich wieder herrichten lassen, so schlimm schaut das nicht aus..

 

 


gruß Thomas

 

in der Dunkelheit, dou sicht`mer ned so weid, als wie beim Tacheslicht wou`mer weider sicht..

 

kugel4_.jpg

online?icq=99719803&img=21

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mist, jetzt sind die Bilder sogar zu klein. :roll:

Reicht die Größe?!

smartunfall231206003rf3.jpg

die airbags sind in beiden Autos losgegangen!!


wuschl1.gif

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Sieht nicht schlimmer aus als damals der Crash von Waldschrat/Kathi. Und deren Smart fährt immer noch. Hol dir doch mal bei ihr Trost & Rat.

 

Edit: Hier ein Foto von Waldschrats Kugel. Das daneben ist natürlich nicht sie, aber ich konnte kein anderes Bild finden...

 

bild0009a9lo.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von MadMike am 24.12.2006 um 11:36 Uhr ]


db_image.php?image_id=2142&user_id=25&width=640?no_cache=1273178505

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Werd ich machen.

(aber net mehr heut ;-))

Mit der Spoilerlippe kann man nichts mehr anfangen, oder?!

 


wuschl1.gif

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Hi Wuschel,

so schlimm siehts denke ich nicht aus, also kein Totalschaden.

Da Du eh Vollkasko hast wird er wieder gemacht.

Bei der Spoilerlippe siehts so aus als ob da eventuell nix weiteres passiert ist. So wie das auf den Bildern wirkt liegt die Lippe unterhalb von dem Schweller des VW's.

Und wenn doch bekommst Du vom SC ne neue eingebaut.

Smarten Gruß und trotzdem ein schönes Weihnachtsfest André

 

-----------------

God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

 

image_113892_3.png

 

 


Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

image_113892_3.png

My Smart

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Wenn die Lippe eben net eingetragen is, muss ich se ja noch demontieren, bevor is ind Werkstatt geht.

Also werde die mir sie wohl net ersetzen, geschweige denn, woher soll se denn so Eine hernehmen?! :(


wuschl1.gif

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Die sieht doch noch ganz gut aus.

Selbst wenn da ne ecke raus ist könnte man sie bei machen.

 

Ist zwar alles übel aber das wird schon wieder.


Liebe Grüße vom Smartfan
2e3s-1.jpg

 

online.gif?icq=413123949&img=8

ICQ: 413-123-949

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mach mal bessere bilder, so ist ja net viel

von der achse oder tridion zu erkennen.

 

das wird wieder. ;-)


rms2.gif

 

 

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upss,

habe die zweite seite übersehen mit den geöffneten airbags.

 

denke mal das könnte ne grenzwertige reparatur geben ????, dafür sorgen schon

die ausgelösten airbags.

 

stell mal karosserie und achsbilder ein, dann

schau mer mal.


rms2.gif

 

 

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Schöne Bescherung

 

Folgende Schritte:

1. Den eigenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden

2. die gegnerische Versicherung schickt dann in der Regel einen Gutachter

3. Meistens übernimmt die gegnerische Versicherung auch einen Teil des SChadens

( in der Regel 10 - 20 % ) wegen der Gefährdungshaftung

4. Selbst wenn der Gegner von rechts kommt,

und Vorfahrt hat - und erkennt das der von links kommt die Vorfahrt nicht gewährt - darf er sich die Vorfahrt nicht erzwingen

Es kommt also ganz wesentlich darauf an, wie schnell die einzelnen Partner waren

 

Wenn die Reparatur teurer wird als das Gutachten, zahlen die Versicherungen auch mehr, wenn der Wagen wieder aufgebaut wird.

 

Wenn die Reparatur billiger wird als das Gutachten - dann nach Gutachten abrechnen

dann kommen vielleicht die 300 € SB auch noch raus.

 

Die Versicherungen ( Gutachter ) interessiert nur was angebaut ist, nicht ob es eingetragen ist. Wenn man Belege für die Anbauteile hat

.. hat man auch einen Preis

 

 

 

Schöne Weihnachten und Ruhig Blut

und - es wird nix so heiß gegessen wie es gekocht wird.

 

 

-----------------

- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

 


- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

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Aber ist es nicht so, dass die Gutachter gerade soviel wie möglich suchen, damit keine Versicherung zahlen muss?!

Wäre doch logisch.

 

Heist das, dass ich den Spoiler dran lassen soll?!:-?

 

Wieso soll der Gutachter von der anderen und nicht von der eigenen Versicherung sein?!


wuschl1.gif

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du musst bei deinem kaskoschaden auf jedenfall den gutachter deiner zu regelnden

versicherung akzeptieren.

der wird den zeitwert vor unfall feststellen,

(incl. der zusätzlichen anbauten) die unfall

instandsetzungskalkulation, sowie bei total-

schaden (was ich vermute) den restwert des

unfallbeschädigten kugel.

 

sollte es ein totalschaden werden :( , wird

der kaskogutachter dein fahrzeug in eine

sogenannte restwertbörse stellen, um für die

versicherung den höchsten restwert zu erzielen. deine versicherung wird dir dann den

zeitwert vor unfall abzüglich selbstbeteiligung

auszahlen, oder falls du deine kugel behalten

möchtest, diesen restwert dann am zeitwert

abziehen.

 

----------------------------------------

Wenn die Reparatur teurer wird als das Gutachten, zahlen die Versicherungen auch mehr, wenn der Wagen wieder aufgebaut wird.

-----------------------------------------

 

dies trifft aber nur auf den geschädigten zu.

 

übersteigen die reparaturkosten nach der schätzung des sachverständigen den wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% und wird die reparatur tatsächlich ordnungsgemäß und fachgerecht, nach den vorgaben der im gutachten als notwendig erkannten arbeiten, ausgeführt, sind die reparaturkosten ebenfalls von der gegnerischen versicherung zu übernehmen.

 


rms2.gif

 

 

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@chaosklein

 

Das ist auch wieder so eine Ansicht aus der Rubrik: Ich mach die Fehler und jemand anders ist daran schuld! oder was?

 

Wenn die Versicherung des Unfallgegeners einen Teil des Schadens bezahlen würde, bedeutet das für denjenigen, daß er einen Teil des Schadensfreiheitsrabatts verliert.

Wenn Du das für in Ordnung befindest, wenn derjenige keinerlei Schuld an dem Unfall hat, dann sollte ich Dir eigentlich viele Unfälle wünschen, an denen Du unschuldig bist, aber trotzdem immer fleissig mit zur Kasse gebeten wirst. Tu ich aber trotzdem nicht!

 

Warum setzt sich das heute eigentlich immer mehr durch, daß keiner mehr die Konsquenzen aus seinem eigenen Fehlverhalten tragen will?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 24.12.2006 um 13:32 Uhr ]

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Und das kurz vor Weihnachten.

Das ist schon ziemlich hart.

 

Deiner Kugel eine Gute Besserung.

 

Grüsse und eine schönes Rest- Weihnachtsfest.

 

 

-----------------

Wichtige Events:

Hier geht´s zum Smartkalender

Stammtisch Muc

Stammtisch Ing

 

dscn40301yq.jpgrunningsmartcoupeblack3ai1we.gif

spritmonitor.de

 

Member of Smart&Friends und Smart-IN

 

online.gif?icq=163416755&img=8

ICQ-Nummer: 163416755

 

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@ wuschl

 

muß nicht - wenn Du Ansprüche stellst - kommt der meist sowieso von alleine

 

und Ansprüche stellen kostet nix !!

 

wenn nix bei rauskommt ist doch auch egal - dann hast du schon mal ein Gutachten.

 

Und den Gutachtern ist doch egal was sie aufschreiben - hauptsache der Schaden ist ordentlich erfasst.

 

 

-----------------

- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

 


- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

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@ ahnungslos

 

und wenn Dir das oft genung passiert ist -

machst Du es auch so !!!

 

chau Dir doch mal die Fotos an.

Die Beule am VW ist weiter vorne.

d.H. als der Smart den VW traf fuhr dieser.

 

Wer ist also schuld ?

Nur wer für sein Recht kämpft - bekommt es auch ( vielleicht !!!!! )

 

 

-----------------

- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

 


- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

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Hallo Simon..

 

Auch von mir nochmal herzliches Beileid!!!

 

Auf den ersten 3 Bildern schauts mal garnit so schlimm aus!

 

Ok,wahrscheinlich hat die Radaufhängung definitiv was abbekommen,ich schätze auch mal auf Felge und Tridion,stell doch von der Sicherheitszelle auch nochmal Bilder rein!

 

Die Lippe schaut nit schlimm aus,kann man nochmal mit GFK richten,das is kein Problem,ich würd se auch definitiv noch abschrauben..

 

Das Bild auf der 2. Seite mit den geöffneten Airbags macht einem da eher Sorgen! Wundert mich eh,dass beide Säcke geöffnet haben,obwohl der Smart meiner Meinung nach recht träge bei der Zündung der Airbags is!!!

 

Das wird dann definitiv teuer und daran kann die Sache mit dem Totalschaden hängen!

 

Wie Dieter schon sagte,kann das grenzwertig werden!

 

Aber jetzt warte erstmal ab,mach dir dennoch ein paar schöne Feiertage und dann siehst du wie der Gutachter den Schaden einschätzt!

 

 

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Uiiii, Simon, :o

 

ist natürlich bitter, aber Haupsache ist dass Deinem alten Herrn nix passiert ist ;-) !!!

 

Kopf hoch, das Blech (und die Plaste) lassen sich bestimmt wieder richten, drücke Dir die Daumen.

Lass erst mal die Feiertage verstreichen und mach Deinem Daddy keine Vorwürfe, sowas kann passieren.

 

Trotz Allem ruhige Festtage

Jochen ;-)


xyz6ku.png

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Hier mal noch BIlder!!

War gerade dort, aber da er arg nah an einer Hecke steht, konnte ich leider ihn nicht richtig fotografieren.

Wenn ihr irgendwas bestimmtes sehen wollt, dass koennte ich morgen nochmal welche machen.

 

smartunfall231206015vb3.jpg

smartunfall231206018zz3.jpg

smartunfall231206020ga3.jpg

smartunfall231206023qf3.jpg

 

Helfen die euch weiter?!

:-?


wuschl1.gif

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Die Ledersitze würde ich schon noch nehmen! :roll: ;-)

-----------------

timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ah ok..der Spoiler is doch hinüber!!! Schau ja zu,dass du das fehlende Teil nochmal findest und aufhebst,auch wenns in Trümmern liegt!!!

 

Da hätten wir da noch:

 

Radaufhängung vorne rechts,

Kotflügel vorne rechts,

Serienspoiler,

Kühlergrill,

Crashbox,

Mittelteil Panel vorne,

Seitenschweller rechts,

ggf. könnte der Scheinwerfer rechts gebrochen sein von der Halterung her,

ob der Rahmen/Tridion vorne gestaucht is,lässt sich wohl erst sagen,wenn die Panels demontiert sind,

ebenso ob die Felge vorne was abbekommen hat,

dann die beiden Airbags+Gurtsstraffer,

Airbagsteuergerät,

...

 

Da bin ich mal gespannt!

 

Aber nen neuen Kühlergrill haste ja schon..;-)

 

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@chaosklein

 

also wenn das Dein Rechtsverständnis ist, dann hoffe ich, daß wir uns nie auf der Strasse begegnen, dem kann ich mich nämlich ganz und gar nicht anschliessen!

Das heisst dann im Umkehrschluß, daß bei allen Unfällen, bei dem nicht in ein stehendes Fahrzeug hinein gefahren wurde, der Kontrahent automatisch mit schuld ist, unabhängig von der sonstigen Konstellation, und selbst dann würdest Du vermutlich noch irgend einen an den Haaren herbei gezogenen Grund finden, warum Du nicht alleine schuld sein kannst.

 

Das ist genau so paranoid wie die Theorie, daß man so zu fahren hat, daß man jederzeit anhalten kann. Das hat nämlich nicht viel mit der Praxis zu tun!

 

Also wenn ich jemanden an einer rechts vor links Kreuzung reinfahre und ich derjenige bin, der von links kam, sehe ich meine Schuld ein und versuche nicht, mich mit allen möglichen und unmöglichen Tricks und Ausreden vor meiner Verantwortung zu drücken!

 

Aber leider scheint das heutzutage modern geworden zu sein, einen Schaden zu verursachen und möglichst andere dafür verantwortlich zu machen oder es zumindest versuchen zu wollen!

Natürlich fuhr der VW zum Zeitpunkt des Anpralls, er kann sich ja wohl schlecht in Luft auflösen, wenn er in eine vorfahrtsberechtigte Kreuzung einfährt, und der eigentlich Wartepflichtige nicht bremst. Vermutlich hat er in dem Moment gebremst, als er den Smart bemerkte, aber da steht er schon in der Kreuzung drin. Du willst mir doch nicht im Ernst weismachen wollen, daß Du an jeder Kreuzung anhältst, wenn Du vorfahrtsberechtigt bist.

 

Ich finde schon Deine: "Versuchen kann man es ja mal!" Philosophien daneben und hoffe, daß Du im Ernstfall keine Unterstützung dafür findest!

 

@Wuschl

Tut mir leid um Deinen Smart, ein wirklich schönes Gerät, hat bestimmt einen Haufen Arbeit gemacht. Sorry, daß ich in Deinen Thread hinein funke, aber bei solchen Typen kommt mir echt die Galle hoch!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 24.12.2006 um 21:21 Uhr ]

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@ ahnungslos

 

Das ist nicht meine Meinung

Das ist Gesetz in diesem Land

Aufregen hilft also nicht

 

Anbei der Wortlaut

 

Gefährdungshaftung

 

Im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung haftet man als Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für den Ersatz eines Schadens, der bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs entsteht, allein deswegen, weil man durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs eine Gefahrenquelle bzw. eine Gefährdung geschaffen hat. Ein Verschulden als Voraussetzung der Schadensersatzpflicht ist im Bereich der Gefährdungshaftung nicht erforderlich, es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters. Der Gefährdungshaftung liegt der Gedanke zu Grunde, dass derjenige, der im eigenen Interesse eine besondere Gefahrenquelle schafft, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs, auch für die wegen der Gefahrenquelle eintretenden Schädigungen einstehen soll. Die Gefährdungshaftung ist auch im Bereich des Luftverkehrs für Luftfahrzeuge vorgesehen.

 

Die Ersatzpflicht des Halters ist bei der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung jedoch nach der seit dem 2002 in Kraft getretenen Änderungsgesetz ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde. Der Begriff der höheren Gewalt ist an Stelle des bis 2002 maßgeblichen Begriffs der „unabwendbaren Ereignisses“ getreten. Die Gefährdungshaftung trifft seit der 2002 in Kraft getretenen Änderung des Schadensersatzrechts nicht nur den Halter eines Kraftfahrzeugs, sondern daneben auch den Halter eines Anhängers, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist. Die Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz ist auf einen Höchstbetrag beschränkt. Die Höchstbeträge wurden durch das Änderungsgesetz 2002 erstmals seit über zwanzig Jahren angehoben auf 600.000 EUR im Falle der Verletzung eines Menschen und auf 300.000 EUR wegen der Beschädigung einer Sache. Wegen des erheblichen Haftungsrisikos eines jeden Kraftfahrzeughalters im Zusammenhang mit der Gefährdungshaftung ist der Halter eines Kraftfahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Wer ein Fahrzeug gebraucht, obwohl die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

 

 

und beachte:

 

Ein Verschulden ist nicht erforderlich

 

Quelle: http://www.strafzettel.de/index.html?/content/294.htm

 

-----------------

- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von chaosklein am 24.12.2006 um 22:59 Uhr ]


- jeder ist anders albern -

 

Gruß

Werner

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Ob das auf einen solchen Fall anzuwenden ist, steht aber auf einem ganz anderen Blatt.

Ich würde mich als Unfallgegener auf jeden Fall nicht damit zufrieden geben.

Aber da dies rein hypothetisch ist, sehe ich jetzt das Ende dieser Diskussion für gekommen.

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