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Tanny123

Anhängerkupplung möglich?

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Ein großes Hallo an Alle,

 

ich bin begeisterter Smartifan, fahre nun schon den vierten und diesen wohl bis zum umfallen, denn der Roadster ist einfach nur genial. Doch so begeistert ich auch bin so manches mal könnte die Ladekapazität ein wenig größer sein, für den Alltag reicht es dicke, aber ich habe vor kurzem gebaut und da muss so manches noch transportiert werden. Gibt es eine Möglichkeit dem Kleinen eine Anhängerkupplung zu spendieren? Eine umklappbare oder abnehmbare versteht sich, denn der Kleine soll von seinem Charme schließlich nichts einbüßen müssen.

 

Würde mich riesig über ein paar Antworten freuen. Bis dahin euch allen eine gute Fahrt!

 

Gruß, Tanny

 

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Dass hört sich ja schon mal gut an, aber der Preis ist auch nicht ohne und als Weiblein muss ich dann auch noch die Montage zahlen..... oh oh oh .....

 

Tanny :-x

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wie zum Teufel kann man einem Auto wie dem Roadi eine Anhängerkupplung antun ?

 

Da kannste ja gleich an ne Elise eine dranschrauben...

 

Das ist ja fast schon Frevel :roll:

 

Grüße

Christian

-----------------

nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen

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moinsen

das mit der kupplung hört sich ja gut an.

als ich den treat gelesen hab bin ich gleich mal auf die seite um mir das teil anzusehen und hab dann gleich ne mail rausgeschickt.

FRAGE: was bringt mir eine kupplung mit ner stützlast von nur 30 kg???????????????

da kann ich nicht mal mein fahradträger, geschweige mit nem RAD oder 2 draufladen.

was bitte hat ne stützlast von nur 30 kg?

also da sollte man sich die kohle wohl doch besser sparen.

MfG fumme

-----------------

Rodi/Coupe

black/black

 


Rodi/Coupe

black/black

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Ihr seid so bescheuert.... Im hinteren Bereich des roadsters ist ein sogenanntes CMS Crashmanagementsystem eingebaut, welches sich beim Heckaufprall gezielt verformt. Wenn Ihr da jetzt eine AHK dranbaut ist das Crashverhalten dahin. Schlimmstenfalls Genickbruch beim Heckaufprall. Kommt bloss nicht mit dem Argument ABE oder TÜV Abnahme !! Da wird nur festgestellt ob die Traglast, Festigkeit etc der AHK den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Der TÜV stellt nur den "ordnungsgemäßen" Anbau fest und bescheinigt diesen.

 

Gruss

robby


...und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten :)

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Quote:

Am 25.08.2005 um 14:57 Uhr hat luporobby geschrieben:

Ihr seid so bescheuert....

 

Na geht es noch unfreundlicher! :-x

-----------------

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ICQ-Nummer: 290-210-058

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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ich finde das teil ist verschändelt das auto

 

 


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Genau, es sieht total SCHEISSE aus.

 

Bei nem 42 ist es ja noch witzig, aber bei nem Roadi einfach nur peinlich... :roll:

 

Grüße

Christian

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Egal ob es nun toll aussieht oder nicht.

 

Fakt ist, daß man sich hier von einem Frischling wie luporobby nicht beschimpfen lassen muss!!!

 

Fakt ist auch, daß es letztendlich jedem selbst überlassen werden muss sich soetwas an die Kugel zu schrauben oder nicht.

 

Fakt ist auch, lieber luporobby, daß das Crashelement noch vor der AHK verbaut wird (auch Richtung eines Auffahrenden im Falle einens Aufpralls) und somit immer noch ein Großteil der Energie absobiert wird.

 

Fakt ist auch, Du lieber luporobby musst Dir so ein Teil nicht ranschrauben.

 

PS: wenn Du magst semmel ich Dir liebend gerne mit meinem 4men-Wagen so hinten rein, daß es egal, ob da eine AHK noch dran ist oder nicht. Wenn ich es richtig anstelle, schiebe ich Dir den Motor bis ins Kreuz .... (was vielleicht bei dem Anbau einer AHK nicht der Fall wäre, weil da ein paar Millimeter Stahl etwas schlimmeres verhindern würden)

 

So, und jetzt kommst Du !!!!

 

-----------------

Bis denne Euer Chaoti

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aktueller Verbrauch:spritmonitor.de

 


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Fundiertes Halbwissen..... :lol:

 

 

Fakt ist, daß man sich hier von einem Frischling wie luporobby nicht beschimpfen lassen muss!!!

 

Muss man ja nicht, so lange man sich nicht angesprochen fühlt. Ich denke smart-Wissen hat nichts mit der Anzahl der geschriebenen Beiträge zu tun. Sorry, ich habe schon seit 98 mit der Marke smart zu tun.

 

Gruss

robby

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von luporobby am 26.08.2005 um 09:50 Uhr ]


...und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten :)

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quote: "Sorry, ich habe schon seit 98 mit der Marke smart zu tun."

 

Äh, und daher auch Dein passender Nickname, gell...

 

Wenn Du wieder umsteigst auf nen Wolfsburger, ist Dir hier keiner böse.

 

Was ich persönlich gelten lasse würde, wäre ne Entschuldigung für die deplazierte Wortwahl. Schließlich gibt es noch mehr Autos mit Crash-Elementen und einer Anhängerkupplung dahinter oder einem Kuhfänger davor. Wenn Du die alle so angehst, dann bist aber in einer sehr bescheidenen Situation. Nichts für ungut, aber ich finde Dein Auftrteten hier nicht in Ordnung. Und zur Anzahl der Beitrräge: WEnn einer bewiesen hat, daß er was kann und weiß und daß er ein bißchen Umgang beherrscht, dann darf er auch mal nen Ausrutscher haben. ABer bitte nicht in einem der ersten postings. Das kommt dann an wie "Grüß Gott, Du Depp!" Sowas hört keiner gerne. Konstruktive Beiträge sind immer willkommen. Ach so, bevor die Retour-Kutsche kommt: Ich bin nicht die Forums-Polizei, ich gehöre nicht zum Forums-Team, ichj erkläre Dir nur, was Du falsch gemacht hast und wie Du da wieder raus kommen kannst.

 

So long (oder so short, wie wir ForTwo-Fahrer sagen) und Grüße von der Neckar-Alb!!!

 

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lupo steht für lateinisch Wolf, und hat nichts mit der Marke VW zu tun um das klarzustellen.

 

 


...und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten :)

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Bescheuert ist zwar nicht unbedingt die beste Art zu sagen das man meint das die anderen kein Recht haben, aber Luporobby hat trotzdem Recht.

Das Crashelement wird durch die AHK weitesgehenst ausser Karft gesetzt, da sie mit dem Chassis verschraubt wird und das von hinten kommende Fahrzeug dann auf die AHK und nicht auf das Crashelement stösst.

 

Trotzdem nochmal : Es passt einfach nicht zum Roadi.

 

@Chaoti: Ich kenne Dich nicht, aber ich denke mal das Du es nicht sonderlich witzig finden würdest, wenn ich mal mit nem Firmenwagen von uns kommen würde (Actros)und Dich zusammen mit deinem Motor zwischen die Kühlerrippen schieben würde...

 

Will Dich damit jetzt nicht anmachen, aber Dein Sprüchlein kahm genauso sachlich wie albern rüber.

Also locker bleiben und nicht immer diejenigen mit wenig Beiträgen gleich anmachen wenn er sich n bischen im Ton vergreift.

Einfach drauf aufmerksam machen reicht...

 

Grüße

Christian

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@prinz,

 

nur noch einmal ganz sachlich zum Thema Montage AHK:

- ich gebe zu, daß ich mir die Montageanleitung der AHK am Roady noch nicht angeschaut habe, aber ich gehe davon aus, daß diese analog wie die beim 42 angebaut wird. Und dabei wird das Crashelement vor der AHK angebaut.

Somit prallt ein auffahrendes Kfz erst auf das Bodypanell, anschließend auf das Crashelement und dann erst auf die AHK (jetzt mal den Steg mit dem Kugelkopf außer acht gelassen dabei ...).

 

Warum soll nun die AHK das Crashelement außer Kraft setzen?

 

PS: ich bin wie einigen bekannt seit ca. 13 Jahren dienstlich viel unterwegs (pro Jahr im Schnitt zw. 60.000 und 90.000 km) und hatte des Öfteren mal das "Vergnügen" das mir andere unaufmerksame Verkehrsteilnehmer von hinten auf meine Auto aufgefahren sind und musste jedes Mal feststellen, daß die Schäden bei von mir genutzen Fahrzeugen mit AHK wesentlich niedriger ausgefallen sind als ohne.

 

PPS: bezüglich Actros und Passat:

- es wäre mir sehr recht, wenn wir uns im Frühjahr 2006 da mal crashtechnisch näher kommen könnten, ich könnte mal wieder einen neuen 4men-Wagen vertragen. Da ich öfter bei Roby in Witten bin brauchst Du auch nicht so weit zu fahren :-D :-D :-D :-D :-D

 

Ich hoffe Du nimmst den letzten Satz als Joke auf auf, ansonsten tut es mir dann auch leid.

 

Fazit in diesem Thread:

1. niemand muss sich hier beschimpfen lassen (egal ob von einem Frischling oder alten Hasen),

2. stimme ich der meinung zu, daß die AHK an einem Roady albern aussieht (aber letztendlich sollte dies jeder für sich entscheiden),

3. bin ich immer noch der Meinung (und lasse mich davon auch nicht abbringen), daß das Crashelement durch die AHK nicht vollständig außer Kraft / Funktion gesetzt wird.

 


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Hmm,

wir nehmen an, daß alle männlichen Hormone in diesem Thread außer Kraft/Funktion gesetzt sind. Dann bleibt die sachliche Information über den Titel, der bestens formuliert ist.

 

Mach ich mal mein "Fazit":

 

Thema Gepäck: Gepäck kann ich auch mit der Post vorschicken, wenn ich meinen Smart vor Ort brauche, ganz einfach.

 

Thema Ladung: der Smart ist per se völlig ungeeignet, Ladung zu transportieren.

 

Fazit ende.

 

@misterdotcom: leider bin ich Modem-Benutzer und habe nicht nicht die Zeit übrig, deine Webseite zu Ende anzuschauen.

Die Preisansage habe ich allerdings vernommen und verkündet: Tusi alles in allem? hmm hmm hmmm.

 

 

Es ging hier der Begriff der "Stützlast" um, deswegen schreibe ich eigentlich den Beitrag. Also meine konkrete Frage, die auf den Kern des Titels zielt:

 

Mein Motorroller wiegt etwa 120 Kilogramm. Bekomme ich den Apparat auf einem Anhänger hinterhergezogen, der selbst schon etwa 100 Kilo wiegt?

 

mfG

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Hmm, vielleicht kapier ichs grad auch nicht, aber ist das Ding nicht abnehmbar? Zumindest steht das auf der Seite.

 

Fall1: Ich hab keinen Hänger und deshalb auch keine Kupplung dran

 

Fall2: Ich hab die Kupplung montiert und zieh nen Hänger hinter mir her. Wenns mir dann bei einem Auffahrunfall den Hänger mitsamt der Beladung ins Auto schiebt soll ein Unterschied sein, ob ich ne Kupplung hinten dran hab oder nicht? Wenn ja, wie funktioniert das dann bei anderen Automarken?

 

 

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Der Kugelkopf ist abnehmbar!

Der Rest eher weniger,

man kann ihn demontieren, da nicht geschweisst!

 

Anhänger rulez!

 

8-) Peter.

 

-----------------

www.red-peter.de

 

Smart Organisation Stuttgart

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von red-peter am 26.10.2005 um 12:18 Uhr ]


www.red-peter.de

Bier ist der Beweis, dass Gott uns liebt und will, dass wir glücklich sind.Benjamin Franklin

www.sos-stuttgart.de

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Quote:

Am 26.10.2005 um 09:02 Uhr hat SmartieJoe geschrieben: ... Mein Motorroller wiegt etwa 120 Kilogramm. Bekomme ich den Apparat auf einem Anhänger hinterhergezogen, der selbst schon etwa 100 Kilo wiegt? ...

Geht ohne Probleme, da Du ungebremst mindestens 250 kg hinten dran hängen darfst. 100 kg Anhänger plus 120 kg Moped = 220 kg ...

 

-----------------

Bis denne Euer Chaoti

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Ooch, das ist ja dumm, ich dachte die kann man komplett demontieren.

 

So siehts blöd aus.

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Öhm, ... ich lese da "Anhängelast 330 kg incl. Stützlast".

 

Das ist m.E, irgendwie Blödsinn, Schreibfehler, oder der Webmaster ist kein Fachmann auf diesem Gebiet und wußte es nicht besser.

 

1. Mit der Kupplung darf man ein Gesamtgewicht von 300 kg ziehen. In unserem Fall egal ob gebremst oder ungebremst.

 

Wiegt der Hänger selbst 100 kg, kann man also 200 kg zuladen. (Bis zu 10 % darf man, soviel ich weiß, straflos überladen. Unter Vorbehalt!)

 

2. Die Stützlast beschreibt nur die zulässige Aufliegelast auf der Kupplung.

 

Hat man z.B. einen einachsigen Anhänger, so muß die Ladung so ausbalanciert sein, dass auf der Kupplung maximal 30 kg aufliegen.

 

Packst du z.B. dein 120 kg Moped komplett vor die Achse, so liegt das gesamte Gewicht senkrecht auf der Kupplung. Unzulässig!

 

Packst Du Dein Moped hinter die Achse, hast Du praktisch negatives Gewicht, also einen Zug nach oben, an der Kupplung. Auch Unzulässig!

 

Packst Du das Moped ziemlich genau in der Mitte, über der Achse, auf den Hänger und überscheitest die 30 kg Stützlast nicht, und verursachst auch keinen Zug nach oben, an der Kupplung, ist alles in Ordnung!

 

 

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich darstellen.

 

Smarte Grüße aus Quadrath-Ichendoof

 

Holger

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von BMhoma am 26.10.2005 um 20:09 Uhr ]

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Quote:
Quote:

Am 26.10.2005 um 20:03 Uhr hat BMhoma geschrieben:
Öhm, ... ich lese da "Anhängelast 330 kg incl. Stützlast".

Das ist m.E, irgendwie Blödsinn, Schreibfehler, oder der Webmaster ist kein Fachmann auf diesem Gebiet und wußte es nicht besser.

1. Mit der Kupplung darf man ein Gesamtgewicht von 300 kg ziehen. In unserem Fall egal ob gebremst oder ungebremst.

 

1. Kein Blödsinn

2. Kein Schreibfehler

3. Der Webmaster ist Fachmann/Konstrukteur/Hersteller

4. Mit der Kupplung darf man max 330kg anhängen

 

-----------------

MisterDotCom's smarte Seite -

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ICQ#: 71782709


[ Diese Nachricht wurde editiert von star-one-006 am 26.10.2005 um 21:01 Uhr ]

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Am 26.10.2005 um 20:03 Uhr hat BMhoma geschrieben:
Öhm, ... ich lese da "Anhängelast 330 kg incl. Stützlast".



Das ist m.E, irgendwie Blödsinn, Schreibfehler, oder der Webmaster ist kein Fachmann auf diesem Gebiet und wußte es nicht besser.



1. Mit der Kupplung darf man ein Gesamtgewicht von 300 kg ziehen. In unserem Fall egal ob gebremst oder ungebremst.



Wiegt der Hänger selbst 100 kg, kann man also 200 kg zuladen. (Bis zu 10 % darf man, soviel ich weiß, straflos überladen. Unter Vorbehalt!)



2. Die Stützlast beschreibt nur die zulässige Aufliegelast auf der Kupplung.



Hat man z.B. einen einachsigen Anhänger, so muß die Ladung so ausbalanciert sein, dass auf der Kupplung maximal 30 kg aufliegen.



Packst du z.B. dein 120 kg Moped komplett vor die Achse, so liegt das gesamte Gewicht senkrecht auf der Kupplung. Unzulässig!



Packst Du Dein Moped hinter die Achse, hast Du praktisch negatives Gewicht, also einen Zug nach oben, an der Kupplung. Auch Unzulässig!



Packst Du das Moped ziemlich genau in der Mitte, über der Achse, auf den Hänger und überscheitest die 30 kg Stützlast nicht, und verursachst auch keinen Zug nach oben, an der Kupplung, ist alles in Ordnung!





Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich darstellen.



Smarte Grüße aus Quadrath-Ichendoof



Holger





[ Diese Nachricht wurde editiert von BMhoma am 26.10.2005 um 20:09 Uhr ]


 

 

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

 

geklärt?

-----------------

 

 

DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

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Nicht desto trotz, versaut es die Optik des Roadsters absolut.

 

Kauft Euch nen alten Pajero oder so wenn ihr nen Hänger ziehen wollt :-D :-D :-D

 

Grüße

Christian

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Am 26.10.2005 um 20:03 Uhr hat BMhoma geschrieben:
Öhm, ... ich lese da "Anhängelast 330 kg incl. Stützlast".



Das ist m.E, irgendwie Blödsinn, Schreibfehler, oder der Webmaster ist kein Fachmann auf diesem Gebiet und wußte es nicht besser.

 

Sorry, falls das so rüber gekommen sein sollte, das war in keiner Weise abwertend gemeint.

 

Ich bin lediglich davon ausgegangen, dass der Webmaster/Programmierer, in der Regel ein IT-Fachmann, nicht gleich dem Konstrukteur der Kupplung, in der Regel ein KFZ-Fachmann, ist. Ein IT-Fachmann müßte das nicht unbedingt wissen, oder verstehen.

 

Aber das mußte ja schief gehen. Wann hab ich auch schon mal meine Regel? :lol: :lol: :lol:

 

Ich halte diese Darstellung trotzdem für unglücklich und Verwirrung stiftend. Anders kann ich mir den Verlauf dieses Threads auch nicht vorstellen.

 

Anhängelast und Stützlast sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Ich habe in meiner über 20-jährigen Anhängererfahrung noch nie eine solche Darstellung in den techn. Daten eines Anhängers oder einer Kupplung gesehen. Andere Hersteller haben es aber auch nicht nötig, wegen 30 kg Verwirrung zu stiften. Das muß man andererseits auch zugeben. Welches andere Auto darf schon nur 300 bzw. 330 kg ziehen?

 

Aber, ob's nun 300 kg oder 330 kg sind, halte ich auch für relativ unerheblich! Davon mal ganz abgesehen.

 

Nachtrag: Ich habe auf meine Hänger immer das drauf gepackt, was ich gerade transportieren mußte. Ich meine, ich hatte nicht immer eine Fahrzeugwaage in der Hosentasche. Und die Polizei hat das auch nicht. Wenn der Hänger korrekt, mittig beladen ist, merkt man 20-30 % Überladung überhaupt nicht. Und die Polizei auch nicht!

 

Wenn der Hänger aber beschissen beladen ist, kann man mit 20-30 % Unterladung schon gewaltig in's Schlingern kommen! Und dann schicken die "Schützenbrüder" einen sofort auf die Waage.

 

Smarte Grüße

 

Holger

[ Diese Nachricht wurde editiert von BMhoma am 26.10.2005 um 22:49 Uhr ]

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