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Norb

Winterreifen bestrafen

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Jetzt mal zur Abwechslung eine Diskussionsfrage:

 

Es geht um Haftung, Schuld und so. Unfallsituation unerheblich, sagen wir mal sich verengende Straße und bums man fährt sich an:. Datum 31. Dezember (Also Mitte Winter) trockene Straße.

 

Fahrzeug A Winterreifen - Fahrzeug B Sommerreifen

Die Sache ist klar. Sommerreifenfahrer bekommt ne Schüppe mehr Schuld an dem Unfall.

Was ist aber wenn es wie Gestern 12° Celsius sind? Bekanntermaßen sind Winterreifen ja so ab 7°-8°C besser aber drüber viel schlechter. Müsste nicht jeder seine Reifen nach vorherrschender Temperatur wechseln?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Norb am 17.11.2004 um 10:17 Uhr ]


Dann wollen wir mal sehen was ein 44 Brabus kann .... brum brum

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Generell gilt erstmal, das in D keine Winterreifenpflicht besteht, auch nich bei 50 cm Schneedecke.

 

Wenn der Unfall jedoch durch Winterreifen verhindert werden hätte können, kriegt derjenige eine entsprechende Mehrschuld.

 

Im Endeffekt ist das alles ne Auslegungssache der Schergen und eines entsprechenden Anwalts...

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

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Hi,

sehe ich genauso. Hier kommt es darauf an was der Gutachter :roll: sagt.

Gruß Louis.


Laufband$20LouisLine.gif

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spritmonitor.despritmonitor.de

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Aber die Versicherungen haben es teilweise zur Pflicht gemacht. (Wegfall des Versicherungsschutzes)

 

 


Dann wollen wir mal sehen was ein 44 Brabus kann .... brum brum

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aber lest doch bitte mal meine Frage durch. Wie sieht es aus wenn im Winter ein Auto einen Unfall hatte und die Temperatur garnicht Winterlich ist. Im Moment ist mein Bremsweg besser als der von euch Winterreifenfanatiker.

 

 


Dann wollen wir mal sehen was ein 44 Brabus kann .... brum brum

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Tagsüber vielleicht und nachts? :roll: :-D

 

Es kommt immer drauf an, ob der Unfall durch Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, wenn's in deinem konkreten Fall also knallt, stehen die Chancen gut, das die Versicherung dies nicht meint.

 

Ausserdem ist es nicht so, dass bei 7° Winterreifen schlagartig besser werden als Sommer~, bei 7 Grad sind bei in etwas gleich, bei 10 der Sommerreifen ein klein wenig besser, bei 4 der Winterreifen.

 

Definitiv FALSCH isses, auf Schnee oder Eis mit Sommerbereifung unterwegs zu sein und in dem Fall ist es klar, dass ein Unfall durch Winterreifen vermieden werden könnte.

 

Wenn ich sehe, dass sich einer mit Sommerreifen hier im Sauerland im Schnee festgefahren hat, helfe ich im übrigens nicht!!

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

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Wenn ich sehe, dass sich einer mit Sommerreifen hier im Sauerland im Schnee festgefahren hat, helfe ich im übrigens nicht!!

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Aber Udo das tut man doch nicht, da hält man ein und schiebt-. -aber so das die Karre vonder Straße weg ist und nicht mehr den Verkehr behindert.

 

die Diskussion Winterreifen ja nein is so zu kotzen, wenn jemand jederzeit fahren können muß rüstest er sein Fahrzeug vernünftig aus. Ich hab nix dagegen wenn jemand der das Auto aus Komfortgründen hält, nen zb.Kleinen Fronttriebler mit Sommereifen fährt, dann soll er aber verdammt noch mal die Möhre bei scheißwetter stehen lassen bis die Straße frei ist.

 

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Ja, ich fahre SMART cdi und das ist auch gut so!!!!!

 

Grüße vom

WesterWälderKnödelKoch.

http://wwkk.de

<aspritmonitor.de>spritmonitor.de

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5.

PflaumenKuchenTour Samstag 8.Oktober 2005

 


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Grüße vom WesterWälderKnödelKoch

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Ja, ich fahre SMART cdi (450er)und das ist auch gut so!!!!!cook.gifonline.gif?icq=282313982&img=21 Solange noch eine (Diesel)Kugel rollt, beginne ich nicht das "Würfelspiel"..... und setzt mich auch nicht in den "S W I N G O"Achtung passt gut auf Eure Cdi´s auf, schließlich gibt leider keine neuen mehr.....

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Hast Du gestern Langeweile gehabt??? Wieviel Zeit muss man sein um Ur-alte Postings aus zu graben ??

 

 

Heidi


 

 

 

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Wie ich in einem anderen Fred schon geschrieben habe:

 

Quote:

Am 29.06.2015 um 07:06 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Falscher Nick!

Müsste eigentlich Asshole heissen! :roll:

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Hat der Asshole sie nicht mehr alle? Was soll der scheiß mit der Werbung?? :-x

 

 


💖451er Coupé fullwhite 💖

Teilfolierung

 

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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