Komisch. Bei mir erster Treffer:
Nach den europäischen Bauvorschriften für Kraftfahrzeuge (festgelegt in der ECE-Regelung R46 bzw. den entsprechenden EG-Richtlinien) müssen Pkw-Außenspiegel so konstruiert sein, dass sie bei einem Aufprall nachgeben, abklappen oder wegbrechen. Dies ist eine zwingende Maßnahme zum Fußgängerschutz, um schwere Verletzungen bei einer Kollision zu verhindern.
Wenn Sie das Gelenk starr festschrauben, hat das folgende Konsequenzen:
Erlöschen der Betriebserlaubnis: Durch die starre Fixierung verändern Sie die bauartbedingte Sicherheit des Fahrzeugs. Da im Falle eines Unfalls eine erhöhte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Radfahrer) besteht, erlischt rein rechtlich die Betriebserlaubnis Ihres Autos.
Keine TÜV-Plakette: Bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) gilt ein nicht mehr klappbarer oder unfachmännisch fixierter Spiegel als erheblicher Mangel. Der Prüfer wird Ihnen die Plakette verweigern
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