Marcus-450 Geschrieben am Gestern um 06:59 Moin, eigentlich hatte ich geglaubt, die Wegfahrsperre eines Smart 450 souverän entriegeln zu können. Wenn mein schwarzer Smart (450, 12/1999) mir das X auf der Ganganzeige anzeigt wird ein Knopf auf dem Schlüssel gedrückt (2-Knopf-Schlüssel als Ersatz für den 1-Knopf-Schlüssel, beide Knöpfe mit gleicher Wirkung), es piepst und die Welt ist wieder in Ordnung. Das passiert auch eigentlich nur, wenn die Türe zu lange offen stand und ist auch durch Türen zu, verriegeln und wieder öffnen zu lösen. Aktuell sammle ich gerade auf dem roten Smart (450, 05/2002) ein paar Kilometer, um herauszufinden, ob er irgendwelche Zicken hat. Dieser Smart ist als Teil meiner Sammlung u.a. vorgesehen, um an überregionalen Feuerwehrveranstaltungen teilzunehmen. Deshalb ist er gerade in Rhein/Main und begleitet mich auf einer Dienstreise. Gestern Abend noch 30 km von einer Veranstaltung gefahren, dabei getankt, am Hotel abgestellt (Licht aus, verriegelt) und über Nacht dort stehen gelassen. Keine Wolkenbrüche, nicht besonderes. Heute früh reagierte er nicht auf das Drücken der Knöpfe am Schlüssel. Kofferraum ausgeräumt, Türen geöffnet, eingestiegen. Blinkender Schlüssel in der Ganganzeige. Die Standardprozedur, die beim schwarzen Smart wirkt, war wirkungslos. Batterie war voll, großes Rätselraten. Hinter der Sonnenblende hatte ich einen Aufkleber gefunden: Damit hat's mit kräftigem Halten der Bremse geklappt. Ist das die Standardprozedur für neuere Modelle? Wo kann der Fehler hergekommen sein? Aktuell läuft er, daher keine Notfallmeldung, sondern nur Neugierde... Grüße Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Gestern um 07:17 (bearbeitet) vor 23 Minuten schrieb Marcus-450: eigentlich hatte ich geglaubt, die Wegfahrsperre eines Smart 450 souverän entriegeln zu können. Das mache ich jeden Tag! Ich drücke einfach auf einen Knopf auf dem Schlüssel! vor 23 Minuten schrieb Marcus-450: Heute früh reagierte er nicht auf das Drücken der Knöpfe am Schlüssel. Kofferraum ausgeräumt, Das ist doch ein Widerspruch. Du hast abends verriegelt. Wenn er nicht auf die Knöpfe reagiert, wie konntest du dann den Kofferraum öffnen? Der müßte doch verschlossen sein. vor 23 Minuten schrieb Marcus-450: Ist das die Standardprozedur für neuere Modelle? Diese Prozedur habe ich auf 400000 Km noch nie benötigt. Die Funktion der Wegfahrsperre ist einfach, daß sie mit dem Drücken eines Knopfes auf dem Schlüssel entriegelt und nach ein paar Minuten wieder verriegelt, wenn nicht in dieser Zeit gestartet wird. Falls du also zwischen Öffnen der Türen und Starten länger brauchst mußt du nochmal auf eine Taste am Schlüssel drücken um die Wegfahrsperre erneut zu entriegeln. vor 23 Minuten schrieb Marcus-450: Wo kann der Fehler hergekommen sein? Bedienfehler. bearbeitet Gestern um 07:22 von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am Gestern um 10:00 (bearbeitet) Hallo, OK, jetzt nach der Hektik heute früh etwas präziser... Das Drücken des Knopfs zur Aufhebung der Wegfahrsperre sollte beschreiben, was ich tue, wenn z.B. nach länger geöffneter Türe die Wegfahrsperre - erkennbar durch X oder Schlüsselsymbol - durch das Drücken eines Knopfs auf dem jeweiligen Schlüssel. Das man durch Knopfdrücken sonst auch Türen oder Kofferraumklappe öffnen bzw. verriegeln kann, ist klar. Das Entriegeln der Kofferraumklappe heute früh habe ich mechanisch gemacht, Schlüssel rein und gedreht, nachdem der rote Smart nicht auf den Schlüssel reagiert hat. Auch nicht aus unterschiedlichen Richtungen und Abständen, auch nicht direkt durch's Fenster. Nachdem ich dann den Kofferraum ausgeräumt hatte und dadurch hereinklettern konnte, habe ich die Türen mechanisch von innen geöffnet, damit ich einsteigen konnte. Schlüssel ins Zündschloss, Zündung ein, Licht und Radio prima, also Batterie (wenige Wochen alt) OK. Anzeige im Display blinkender Schlüssel, Anlassen nicht möglich. Aufhaben der Wegfahrsperre durch Schlüssel auf 0 und Knopf drücken ohne Wirkung. Es muss also irgendeinen Grund geben, warum der Smart die Wegfahrsperre eingelegt hat. Dabei hatte ich es bisher noch nicht, dass die Wegfahrsperre für die Weigerung, die Türen zu öffnen, gesorgt hat. Bis dahin schließe ich eine Fehlbedienung aus, was Türen öffnen angeht. Wenn die bisher geübte Praxis des Entriegelns der Wegfahrsperre auch auf den neueren roten Smart anwendbar ist, sehe ich da auch kein Fehlerpotenzial. Schlüssel steckte und stand beim Entriegelungsversuch auf "0". Das eigentliche Problem war aber, dass die Türen nicht auf gingen. Dazu kam danach die Anzeige der Wegfahrsperre. Ohne geöffnete Türen konnte ich aber den Schlüssel nicht ins Schloss stecken und daher auch das blinkende Schlüsselsymbol im Display nicht angezeigt bekommen. Falsche Richtung oder zu große Distanz beim Türen per Fernbedienung Öffnen können wir auch ausschließen. Der Kofferraum konnte mechanisch geöffnet werden, danach durch Einstig durch den Kofferraum auch die Türen mechanisch von innen. vor 2 Stunden schrieb Funman: Das mache ich jeden Tag! Ich drücke einfach auf einen Knopf auf dem Schlüssel! Das ist doch ein Widerspruch. Du hast abends verriegelt. Wenn er nicht auf die Knöpfe reagiert, wie konntest du dann den Kofferraum öffnen? Der müßte doch verschlossen sein. Diese Prozedur habe ich auf 400000 Km noch nie benötigt. Die Funktion der Wegfahrsperre ist einfach, daß sie mit dem Drücken eines Knopfes auf dem Schlüssel entriegelt und nach ein paar Minuten wieder verriegelt, wenn nicht in dieser Zeit gestartet wird. Falls du also zwischen Öffnen der Türen und Starten länger brauchst mußt du nochmal auf eine Taste am Schlüssel drücken um die Wegfahrsperre erneut zu entriegeln. Bedienfehler. Die Prozedur vom Aufkleber, die über die mir bisher bekannte hinausgeht, war mir nicht bekannt, am Ende aber wirksam. Sie klärt aber noch nicht: warum heute die Fernbedienung der Türöffnung nicht funktioniert hat warum nach mechanischer Öffnung die Fernbedienung immer noch nicht funktioniert hat warum die Wegfahrsperre aktiviert war ob die einfache Prozedur zum Entriegeln auch bei diesem Modell klappen sollte (Hat sie schon mehrfach bei zu lange geöffneter Türe) Fahrzeugbatterie und Schlüsselbatterie sind nach der Übernahme des Smart im Februar erneuert worden, Batterien sind aus zuverlässiger Quelle. Nach der Entriegelung scheint alles wieder wie gewohnt zu funktionieren. Der Smart steht jetzt vor dem Büro und soll mich später wieder nach Hause bringen. Grüße Marcus bearbeitet Gestern um 10:02 von Marcus-450 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Gestern um 10:18 (bearbeitet) vor 21 Minuten schrieb Marcus-450: Das Entriegeln der Kofferraumklappe heute früh habe ich mechanisch gemacht, Schlüssel rein und gedreht, nachdem der rote Smart nicht auf den Schlüssel reagiert hat. Auch nicht aus unterschiedlichen Richtungen und Abständen, auch nicht direkt durch's Fenster. Es muss also irgendeinen Grund geben, warum der Smart die Wegfahrsperre eingelegt hat. Dabei hatte ich es bisher noch nicht, dass die Wegfahrsperre für die Weigerung, die Türen zu öffnen, gesorgt hat. Das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, die Wegfahrsperre war doch bereits durch das Verriegeln der Türen an Vorabend bereits aktiviert! Das Verriegeln und Entriegeln der Türen und die WFS geht doch Hand in Hand beim Verriegelungsvorgang! Und die WFS hat auch nicht dafür gesorgt, daß die Türen nicht geöffnet werden konnten, sondern der Schlüssel hat ganz einfach nicht für die Öffnung der Türen gesorgt und damit auch nicht die WFS deaktiviert. Die Deaktivierung der Wegfahrsperre findet doch mit dem Entriegeln der Türen statt und ab da läuft auch eine Zeitschleife, wann die WFS wieder aktiv wird, wenn in dieser Zeit der Motor nicht gestartet wurde! Wenn aber der Schlüssel nicht funktioniert und die Türen entriegelt hat und Du über den Kofferraum einsteigen müsstest, dann hat er auch die Wegfahrsperre nicht deaktiviert! D.h. zu diesem Zeitpunkt war sie immer noch vom Vorabend aktiv! Die Schlüsselfunktion bzw. besser gesagt die ordnungsgemäße Funktion der Fernbedienung ist also elementar nicht nur zum Entriegeln und Verriegeln der Türschlösser, sondern auch zum Deaktivieren der Wegfahrsperre! 😉 Und wenn Du schon nicht die Blinksignale des Öffnungsvorgangs wahrgenommen hast, dann ist es auch kein Wunder, daßdie WFS noch nicht deaktiviert war, ich hoffe mal, Du verstehst, was ist meine. Das ist auch der Grund, warum man immer einen funktionierenden Zweitschlüssel besitzen sollte!!! ⚠️ Gerade wenn man im Urlaub oder auf einer Dienstreise weiter weg von daheim ist, dann sollte man diesen Zweitschlüssel auch tunlichst dabei haben, wenn man größere Problem vermeiden will! Sonst ist es nämlich unmöglich, den Smart wieder zu fahren. Wenn man, wie es eigentlich sein sollte, den Rückwärtsgang zum Parken eingelegt hatte, dann ist nicht mal das herausnehmen dieses Gangs möglich, um den Smart zu schieben oder abzuschleppen, weil die Schaltung ebenfalls durch die Wegfahrsperre gesperrt ist und man den Gang nicht mehr raus bekommt! In Frage kommt bei solchen Effekten übrigens auch immer ein gestörtes Signal des Schlüssels, weil eine Störquelle in der Gegend ist, die auf der gleichen Frequenz sendet und das Signal des Schlüssels stört. Diese Erfahrung musste ich am letzten Wochenende auf dem Parkplatz des Hotels bei der Smartweihe machen. Der Smart reagierte nicht mehr auf den Schlüssel, Zweitschlüssel aus dem Zimmer geholt, gleicher Effekt. Erst als ich den Schlüssel ganz nah an die Scheibe gehalten habe, funktionierte er zum Glück wieder! bearbeitet Gestern um 10:22 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Gestern um 10:22 vor 17 Minuten schrieb Marcus-450: Aufhaben der Wegfahrsperre durch Schlüssel auf 0 und Knopf drücken ohne Wirkung. Dies habe ich noch nie gehabt. Aber gut zu wissen, daß die Anleitung auf der Sonnenblende in dem Fall funktioniert hat. vor 18 Minuten schrieb Marcus-450: Das eigentliche Problem war aber, dass die Türen nicht auf gingen. Das ist dann offenbar ein Problem der Fernbedienung oder Zentralverriegelung. Hast du den Zweitschlüssel probiert? Hat der ggf. funktioniert? vor 20 Minuten schrieb Marcus-450: warum die Wegfahrsperre aktiviert war Wie geschrieben, die aktiviert sich nach ein paar Minuten von selbst, wenn nicht gestartet oder gefahren wird. vor 21 Minuten schrieb Marcus-450: ob die einfache Prozedur zum Entriegeln auch bei diesem Modell klappen sollte (Hat sie schon mehrfach bei zu lange geöffneter Türe) M.W. sollte das bei allen Smart 450 so funktionieren. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Gestern um 10:30 vor 9 Minuten schrieb Ahnungslos: In Frage kommt bei solchen Effekten übrigens auch immer ein gestörtes Signal des Schlüssels, weil eine Störquelle in der Gegend ist, die auf der gleichen Frequenz sendet und das Signal des Schlüssels stört. ..... Erst als ich den Schlüssel ganz nah an die Scheibe gehalten habe, funktionierte er zum Glück wieder! Bei uns in der Nähe gibt es eine Feuerverzinkerei, die offenbar einen Hochfrequenzschmelzofen betreibt. Wenn ich dort in der Nähe parke tritt genau das beschriebene Problem auf. Wenn ich den Schlüssel direkt an die Scheibe halte, reicht aber auch hier die Signalstärke aus. Durch die geringe Entfernung des Schlüssels ist das Signal dann stärker als die Störung. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 23 Stunden Hallo, Zweit- und Drittschlüssel liegen natürlich zuhause, die sind ca. an Ostern alle frisch programmiert worden und haben neue Batterien. Wichtig ist bei der Anleitung, das Bremspedal tatsächlich die ganze Zeit gehalten zu haben. Die paar Minuten zwischen mechanischer Öffnung der Türen und Einstieg plus Schlüssel einstecken waren in ca. 30 Sekunden erledigt, Grüße Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 23 Stunden (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb Funman: Wie geschrieben, die aktiviert sich nach ein paar Minuten von selbst, wenn nicht gestartet oder gefahren wird. Das auch, aber wenn der Schlüssel das Fahrzeug gar nicht erst entriegelt hat, dann war die WFS an diesem Morgen nie deaktiviert und schon deshalb noch aktiv! bearbeitet vor 23 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 23 Stunden vor 3 Minuten schrieb Funman: Bei uns in der Nähe gibt es eine Feuerverzinkerei, die offenbar einen Hochfrequenzschmelzofen betreibt. Wenn ich dort in der Nähe parke tritt genau das beschriebene Problem auf. Wenn ich den Schlüssel direkt an die Scheibe halte, reicht aber auch hier die Signalstärke aus. Durch die geringe Entfernung des Schlüssels ist das Signal dann stärker als die Störung. Ich habe - etwas unelegant im Kofferraum liegend - den Schlüssel in der Hand oberhalb vom Zündschloss vor dem mechanischen Öffnen der Türen nochmals versucht, die Türen mit der Fernbedienung zu entriegeln, da war der Schlüssel mitten im Auto und der Abstand ziemlich gering. Ohne Erfolg. Grüße Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 23 Stunden (bearbeitet) vor 13 Minuten schrieb Marcus-450: Zweit- und Drittschlüssel liegen natürlich zuhause, die sind ca. an Ostern alle frisch programmiert worden und haben neue Batterien. Da liegen sie im Notfall natürlich genau richtig! 😉 Vor allem wenn ein Drittschlüssel vorhanden ist, dann hätte ich den Zweitschlüssel immer dabei, wenn die Fahrt > 50 km vom Wohnort weg führt! Allein in diesem Umkreis ist der Ärger unter Umständen groß genug! 🙂 Das Deaktivieren der Wegfahrsperre mit dem Bremspedal ist gar nicht möglich! Ohne funktionierenden Funksender/-empfänger ist kein Entriegeln der WFS möglich! ⚠️ D.h. irgendwann musst Du mit Deiner Drückerei doch die WFS entriegelt haben, sonst wärst Du dort festgesessen! 😮 Das wäre bestimmt eine heilsame Erfahrung geworden! 😇 bearbeitet vor 23 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 23 Stunden (bearbeitet) Ja, bei Schritt 6 der Anleitung auf dem Aufkleber ist der Schlüssel ja auch involviert. Grüße Marcus bearbeitet vor 23 Stunden von Marcus-450 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am vor 19 Stunden Lustig finde ich auch die Teilenummer der Sonnenblende auf dem Sticker. Ist es eventuell eine spezielle Anleitung vom Werk für Einsatzfahrzeuge ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 12 Stunden Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt, auch ob die Behörden Version eine andere Software bzw. Konfiguration drauf hat. Der kleine hat mich mittlerweile ohne Murren wieder nach Hause gebracht. Grüße Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 3 Stunden Hallo, ich habe nach der auf dem Aufkleber befindlichen Nummer ein wenig geforscht, es scheint sich tatsächlich um eine Teilenummer vom Hersteller zu handeln, bei eBay tauchen Sonnenblenden mit diesem Aufkleber, auch mit ähnlicher Nummer in Französisch auf. Damit ist das zumindest keine Dokumentennummer der Feuerwehr Hamburg. Kann jemand bestätigen oder ausschließen, dass die darauf beschriebene Prozedur auch für Nicht-Behörden-Smarts dieses Modells funktioniert? Wenn es zu dem Thema "smart startet nicht?" schon Anleitungen an der Sonnenblende gibt, dann klingt das für mich nach einem häufiger vorkommenden Effekt. Dass man bei einem Fahrzeugpool Fahrern, die nicht dauernd smarten, eine Anleitung gibt, ist dann nachvollziehbar. Grüße und ein schönes Wochenende! Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 3 Stunden Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde ! Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum ! Auf die Bemerkung: vor 6 Minuten schrieb Marcus-450: Dass man bei einem Fahrzeugpool Fahrern, die nicht dauernd smarten, eine Anleitung gibt, ist dann nachvollziehbar. Ich gebe mal zu bedenken: Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ? Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"... Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....). Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 1 Stunde OK, wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈 Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist. Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich. Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben. Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt. Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben. vor 42 Minuten schrieb hedwig: Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ? Korrekt. vor 43 Minuten schrieb hedwig: Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"... Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf. vor 57 Minuten schrieb hedwig: Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn. vor einer Stunde schrieb hedwig: (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....). Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe. vor 1 Stunde schrieb hedwig: Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt). Wieder Unfug, aber bereits erläutert. Kopfschüttelnde Grüße Marcus P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
E-Smart450 Geschrieben am vor 1 Stunde vor 10 Minuten schrieb Marcus-450: Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt. Bitte nicht Sonderrecht (35) mit Wegerecht (38) verwechseln! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am vor 1 Stunde vor 2 Stunden schrieb hedwig: Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? Wenn so ein hiorg-fzg in den privaten Besitz wechselt , muß das Blaulicht abgebaut werden. Ansonsten stellt es eine sog. Amtsanmaßung dar... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 1 Stunde Hallo, vor 19 Minuten schrieb E-Smart450: Bitte nicht Sonderrecht (35) mit Wegerecht (38) verwechseln! das macht an der Stelle keinen Unterschied, ohne passende Begründung keine hoheitllichen Rechte, damit im diskutierten Fall der simplen Kurierfahrt weder Sonderrecht noch Wegerecht gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 1 Stunde Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde ! Danke für die Aufklärung / Belehrung. Als Laie (Unwissender) war ich bisher (irrigerweise) davon ausgegangen, daß in entsprechend farblich gekennzeichneten und beschrifteten Fahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, THW, u.v.a.m.) (mit deutlich vorhandenen, aber nicht eingeschalteten Sonerrechtssignalen wie z.B. erkennbaren Blaulichtern, erkennbaren Martinshörnern auch entsprechendes "Fachpersonal" (zumindest rudimentär ausgebildet) im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist (und ggf. in Notfällen helfen könnte und nicht achtlos schulterzuckend weiterfährt und auf eindeutige Haltezeichen nicht reagiert...). Das ist denn wohl nicht so (und es kann auch der Kfz-Lehrling des Betriebes, in welchem das Fahrzeug gerade gewartet wird, damit zum Bötchenholen unterwegs sein / ohne eingeschaltete Sonderrechtssignale...). Das erklärt ja so manches.... mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 59 Minuten Hallo, vor 6 Minuten schrieb Rollerfahrer: Wenn so ein hiorg-fzg in den privaten Besitz wechselt , muß das Blaulicht abgebaut werden. Ansonsten stellt es eine sog. Amtsanmaßung dar... Sagt wer? Für eine Amtsanmaßung müsste die Rolle des Mitarbeiters einer HiOrg ein Amt darstellen, tut sie aber nicht daher Latrinenparole. Grüße Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marcus-450 Geschrieben am vor 52 Minuten vor 1 Minute schrieb hedwig: Das ist denn wohl nicht so (und es kann auch der Kfz-Lehrling des Betriebes, in welchem das Fahrzeug gerade gewartet wird, damit zum Bötchenholen unterwegs sein / ohne eingeschaltete Sonderrechtssignale...). Das erklärt ja so manches.... Wenn der Lehrling mit dem Kundenfahrzeug - ohne dass das eine notwendige Fahrt zur Prüfung der Reparatur oder zur Analyse eines Fehlers ist - zum Brötchenholen fährt, dann haben wir da ein anders Problem. Diese Nutzung meines Fahrzeugs würde ich selbst bei meinem Fahrrad nicht sehen wollen. Wenn du vor lauter Hektik beim Auftauchen eines jeden Behördenfahrzeugs vor Schreck in Ehrfurcht erstarrst und gleich in den Graben fährst um Platz zu machen, dann erklärt das auch so manches. Ich hatte den Thread zur Analyse eines konkret aufgetretenen und operativ gelösten technischen Problems eröffnet, sehe aber, dass es hier wohl auch wichtiger ist, schon hundert Mal geschriebenen nachweislichen Unfug wieder aufzuwärmen. Ich gehe gleich Autos waschen. Grüße Marcus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am vor 37 Minuten vor 21 Minuten schrieb Marcus-450: Sagt wer? Siehe hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen