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MBNalbach

Rückwärts Fahren, Nebelscheinwerfer

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Hab vorhin das erste mal bemerkt das der 453 beim rückwärts fahren die Nebelscheinwerfer einschaltet. Passt perfekt zu den vielen sinnlosen Features moderner Autos 😂


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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vor 12 Stunden schrieb MBNalbach:

Hab vorhin das erste mal bemerkt das der 453 beim rückwärts fahren die Nebelscheinwerfer einschaltet. Passt perfekt zu den vielen sinnlosen Features moderner Autos 😂

Warnblinker wäre sinnvoller 


450er Coupe Bj.01 / 72 PS,

450er Cabrio Bj.06 / 61PS,

Seat Alhambra FR line Bj. 18 

SD/ DDT4ALL/ VCDS vorhanden

 

 

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vor 7 Minuten schrieb smart45005:

Warnblinker wäre sinnvoller 

Je nach Fahrer bestimmt, bei meiner Frau und mir eher Nicht so 🙃


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Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 21 Stunden schrieb MBNalbach:

das erste mal bemerkt das der 453 beim rückwärts fahren die Nebelscheinwerfer einschaltet

 

Ich gebe mal zu bedenken:

Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).

 

Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....

 

Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....

 

Und auf die Bemerkung:

vor 8 Stunden schrieb smart45005:

Warnblinker wäre sinnvoller

 

Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten.....

Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.

 

Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?

 

mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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Bestimmt ist es das kurvenlicht. Ich glaube das ist beim neuesten passat auch so, dass die beide an gehen im rückwärtsgang damit alles auch vorne ausgeleuchtet ist, nicht  dass man beim rückwärts einlenken seitlich irgendwo hängen bleibt.

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Da beide angehen lässt sich das ja nicht unterscheiden, Kurven oder Nebellicht. In meinem Ford läuft der Heckwischer einmalig wenn der Wischer vorne an ist und der Rückwärtsgang eingelegt wird, das verstehe ich ja, macht sinn, regnet ja nicht nur vorne. Aber zusätzlich zum Abblendlicht noch die trüben Funzeln...?

 

Hedwig ob das zulässig ist weiß ich nicht. 


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vor 10 Stunden schrieb hedwig:

...und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).

 

Das stimmt so nicht, die Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit den Positionslichtern betrieben werden.

Wenn bei einem Fahrzeug die Nebelscheinwerfer nur in Verbindung mit dem Abblendlicht leuchtet, dürfen sie auch so betrieben werden, was aber für ihre Funktion bei Nebel absoluter Blödsinn ist.

 

Gruß

Marc

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