Schwarzermann Geschrieben am vor 13 Stunden Lasst mal hören bzw sehen was man als Smart Fahrer nicht so alles Transportiert. Kreative Lade Ideen eben die auch noch gesetzes konform sein sollen. Als erste Frage was braucht man ausser einem Smart noch um eine 240l Mülltonne im leeren Zustand zu Transportieren ? und Watum?? darum wie ich beim Abholer angekommen bin fragte dieser nur wie ich das Transportieren will naja klappt doch. ** Man beachte den professionellen angebrachten Kennzeivhenhalter.** Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am vor 12 Stunden Ja, geht schon. ABER : das Kennzeichen muß fest mit dem Fahrzeug verbunden sein ! Ich hätte den Beifahrersitz vorgeklappt und die Tonne komplett eingeführt 😁 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schwarzermann Geschrieben am vor 12 Stunden War es doch Tonne mit Gurt am Fahrzeug grins ,naja das wäre schon gegangen nur bequem ist was anderes und nach rechts raus schauen auch nicht . Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 12 Stunden Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkung: vor einer Stunde schrieb Schwarzermann: die auch noch gesetzes konform sein sollen Soweit ich das sehen/beurteilen kann, ist das hintere Kennzeichen weder mit dem Fahrzeug fest verbunden (wie werner s. schon schrieb), noch ist es beleuchtet/beleuchtbar....... Das alles dürfte auch der "Rennleitung" im Falle einer Kontrolle nicht entgehen. Und wenn man dann an den "Richtigen" gerät, hat man mindestens eine Mängelmeldung ggf. mit Vorführung bei einer amtlichen Prüforganisation am Halse..... Und wenn man schon dabei ist, kann ich mir auch vorstellen, daß so ein Fahrzeug auch an den Tür-Innenseiten einen Innengriff/Fahrerseitig haben können müsste. Das weiß ich aber nicht so genau, könnte aber im Rahmen einer TÜV-Vorführung gleich mal mit geklärt werden....... Nix für ungut, mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schwarzermann Geschrieben am vor 11 Stunden (bearbeitet) Ohmann man kann aber auch wirklich alles schlecht reden oder, Fakt ist auch wenn die Tonne mit einem Gurt befestigt ist ist diese nun fest mit dem Fahrzeug verbunden ergo auch das Kennzeichen , ja es müsste beleuchtet sein das ist korrekt da aber die Fahrt nicht in der Nacht statt gefunden hat ist dies mit einem dududu wohl abgegolden. Dad mit dem Griff in der Tür stellt kein problem dar und geht nun zum 3 ten mal so auch zum TÜV bis jetzt keinerlei Beanstandung deswegen. Fie definiton Festmitdem Fahrzeug verbunden ist nicht klar definiert yelbstein Klebeband wäre eine Feste Verbindung. Und ich habe mich extra nochmals schlau gemacht der Gesetzgeber schreibt vor das dass Kennzeichen fest verbunden sein muss, wie aber fest definiert wird steht nicht drin. Also war meine Vorgehensweise soweit korrekt bis auf die Beleuchtung, und da reden wir von ermessens Spielraum der Kontrollorgane das kann gut gehen das kann aber auch schief gehen. Aber da hab ich mir etwas überlegt einfach eine 12v Steckdose im Kofferraum anzubringen da kan.ich eine Kennzeichenbeleuchtung einstecken problem gelöst. Somit ist der Stauraum des Smarts eigentlich bis auf die rechtlichen Höchstmaße als 4 Meter Höhe und nach hinten 1 Meter hinter der Beleuchtung begrenzt ist. denke das ist genug Stauraum sofern man die Lafung passend sichern kann. bearbeitet vor 10 Stunden von Schwarzermann Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 10 Stunden Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkungen: vor 3 Stunden schrieb Schwarzermann: die auch noch gesetzes konform sein sollen und vor 41 Minuten schrieb Schwarzermann: ja es müsste beleuchtet sein das ist korrekt da aber die Fahrt nicht in der Nacht statt gefunden hat und vor 42 Minuten schrieb Schwarzermann: Also war meine Vorgehensweise soweit korrekt bis auf die Beleuchtung, und da reden wir von ermessens Spielraum der Kontrollorgane das kann gut gehen das kann aber auch schief gehen. Neben den weitgehend subjektiv und "kreativ" vorgenommen "Einschätzungen" sehe ich hier noch einen ganz anderen Aspekt, der bisher nicht angesprochen und/oder beachtet worden ist bzw. noch gar nicht "auf dem Schirm" war: Ich bin da nicht (ganz) vorschriften- und rechtssicher, ABER: Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen müssen auch beidseitig GLEICHZEITIG aus BESTIMMTEN WINKELN jeweils zu sehen sein. Das Foto gibt dazu wenig her, es müssten dazu (Kontroll-) Messungen vorgenommen werden, ob die Vorschriftenlage hier gem. der StVZO erfüllt sein könnten oder eben nicht. Ich habe den Eindruck, daß durch die Tonne dazu zu viel verdeckt wird...... Im Zweifel mal eine technisch kompetente Prüfstelle konsultieren..... Und bei dem Postulat der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens spielt die Tageszeit nun wirklich keine Rolle.....im Winter wird es spät hell und früh dunkel......außerdem gibt ja noch andere Witterungserscheinungen (Gewitter, Starkregen, Nebel und, und und.....). Außerdem war doch im Eingangs-Post auch der Aspekt der Gesetzeskonformität deutlich genannt..... Also nicht enttäuscht sein, wenn es von der Rennleitung dann doch mal die "rote Karte"gibt..... mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schwarzermann Geschrieben am vor 8 Stunden Das sollte soweit rechtssicher klar sein. Überstehende Ladung im PKW: Kennzeichnung & erlaubte Maße Hier ist ebenfalls nochmals Info dazu was den so erlaubt ist und Möglich ist also bei weniger als 100km Fahrtstrecke sind bis zu 3 Meter nach hinten erlaubt gekennzeichnet mit einem Roten Rechteck mit der grösse von 30x30 cm oder einemZylinder mit 35cm. Bis zu welchem Winkel die Rückleuchten Sichtbar sein müssen konnte ich so noch nicht evaluieren, klar ist wenn der Sicherheitsabstand bei gefahrener Geschwindigkeit eingehalten wird muss die Beleuchtung sichbar sein. Alles andere kann man im Link nach Lesen, ob ich nun beim Smart 3 meter nach hinten raus Ladung haben möchte sei mal dahin gestellt, es wäre erlaubt da würde die Fahrzeuglänge weit aus mehr als verdoppeln, hm beim Kurvenfahren gerade in engen Gassen bei soviel Überhang da wäre ich Vorsichtig, das man nicht jemanden damit fällt. Ich war 25 Jahre lang Berufskraftfahrer, und mir sind die möglichkeiten immer noch Bewusst, das wichtigste ist die Ladung muss richtig gesichert sein, wenn das geschehen ist und es kommt bei solchen Transporen zur kontrolle hat man die halbe Miete schon gewonnen, ja es mag Skurill aussehen und den Kontrollorganen sticht sowas gerne ins Auge weil man es halt auch niht täglich sieht, aber machbar ist vieles. Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 8 Stunden Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkung: vor 3 Minuten schrieb Schwarzermann: Das sollte soweit rechtssicher klar sein. Überstehende Ladung im PKW: Kennzeichnung & erlaubte Maße Wenn schon die Tonne als "überstehende Ladung" selbst so bezeichet wird, DANN IST DOCH DAS KENNZEICHEN UNBELEUCHTET AN DER LADUNG UND NICHT MEHR AM FAHRZEUG BEFESTIGT !!! Es wurde doch schon mehrfach unwidersprochen festgestellt, daß das amtliche Kennzeichen fest am Fahrzeug (und nicht an der Ladung) angebracht sein muß. Oder habe ich nun etwas fallig völsch verstanden ? Ist die Tonne nun Teil des Fahrzeuges (und mit diesem "fest" verbunden oder nicht) oder Ladung ? Irgendwie sollte man sich da schon mal festlegen und nicht nur "Rosinen picken". (Vielleicht ist ja so eine Art "Lichtbalken" mit allen relevanten Leuchten die Lösung, wie man sie an Fahrradträgern an normalen Pkw oder WoMos sieht, die Lösung der Leuchtenprobleme (auch der Kennzeichenbeleuchtung / am Wiederholungskennzeichen ohne amtliche Siegel dann.....). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 8 Stunden Moin, sehr geehrter Schwarzemann, sehr geehrte Forengemeinde ! Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin auch eher ein Freund pragmatischer, origineller, phantasievoller Ideen und finde den Ansatz mit der Tonne vordergründig auch gut und praktikabel..... Aber die Vorschriftenlage ist halt wie sie eben ist und der Regelungswut der Burokraten geschuldet. Eine "Besserung"/Vereinfachung ist nicht in Sicht, eher das Gegenteil..... mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schwarzermann Geschrieben am vor 5 Stunden Wo steht den das eine fest gezurrte Tonne am Fahrzeug kein geeigneter Halter für das Kennzeichen ist, ja das Kennzeichen ist unbeleuchtet da geb ich dir ja Recht, nur lest euch doch mal Bitte das ganze von dem von mir verlinkten durch. Da steht nur muss mit dem Fahrzeug fest verbunden sein, das heißt tonne am Fahrzeug fest verbunden durch Zurrgurt, Halter fest an der Tonne angeschraubt, somit ist dem Gesetzestext genüge getan das Kennzeichen ist fest mit dem Fahrzeug verbunden, seis drum ob die Tonne nun Ladung ist oder nicht, und ja das mit der Beleuchtung ist klar das müsste Beleuchtet werden da steht aber nicht mit de KFZ Beleuchtung es steht auch hier klar im Gesetzes Text muss auf 20 meter in der Nacht sichtbar sein und die Beleuchtung darf nach hinten nicht abstrahlen, wie man das nun prakmatisch löst ist auslegungssache. Ja ein Lichterbalken wäre auch eine option nur den müsste man ja dann auch wiederum an der Ladung anbringen, ja dann eben mit folgekennzeichen dann wäre auch hier wieder dem Gesetzestext genüge getan. Oder möchtest du hier behaupten das eine Fest mit dem Fahrzeug verbundene Tonne ob nun Ladung oder nicht gesichert durch einen Spanngurt oder Schrauben oder was auch immer den Kabelbinder wären ja auch eine feste verbindung, hier nicht ausreichen würde. Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schwarzermann Geschrieben am vor 5 Stunden vor 3 Stunden schrieb hedwig: Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkung: Wenn schon die Tonne als "überstehende Ladung" selbst so bezeichet wird, DANN IST DOCH DAS KENNZEICHEN UNBELEUCHTET AN DER LADUNG UND NICHT MEHR AM FAHRZEUG BEFESTIGT !!! mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Ja das stimmt ja so auch nur die Ladung ist ja auch fest durch geeignete Befestigung in welcher Form auch immer mit dem Fahrzeug fest verbunden. Ich habe genau dieses prozedere einmal Gerichtlich mit eiem Staatsanwalt in meiner aktiven Zeit als Berufskraftfahrer durch gekaut, vor Gericht und der Richter ist klar zudem Schluss gekommen Ldung fest am Fahrzeug gesichert Kennzeichen an Ladung befestigt somit Kennzeichen fest am Fahrzeug verbunden, ein Strick reicht nicht ein annerkanntes Zurrmittel schon. Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am vor 4 Stunden Ein Zurrgurt ist keine feste Verbindung ! Wenn du die Tonne mit dem Auto verschraubt hättest, wäre das ok. Aber nun genug gelästert - manchmal kommt die Fachkraft für LaSi aus irgendeiner Ecke gekrochen. War auch in keinster Weise böse gemeint. Aber bei so einen Vorlage 🙅♂️ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Bingmaschine Geschrieben am vor 4 Stunden Wenn ich einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung befestige, dann ist hier a kein feste Verbindung, b die Fahrzeugbeleuchtung und das Kennzeichen sind verdeckt. die Fahrzeugbeleuchtung wird durch die Beleuchtungsanlage des Fahrradträgers gewährt. Das AMTliche Kennzeichen bleibt am Fahrzeug und darf auch nicht anderweitig genutzt werden, hier wird dann ein Kennzeichen ohne Zulassungsaufkleber an dem Fahrrad Träger befestigt. Wenn jetzt die Mülltonne nicht die Beleuchtung verdeckt und ein zweites Kennzeichen an der Tonne gefestigt wird mit einer Beleuchtung, wo sollte das doch Gesetzes Konform sein. Stimmts oder hab ich recht 😉 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thinkabell Geschrieben am vor 4 Stunden Da Schwarzermann ja LKW gefahren ist, muss Er zwangsläufig die 5 Module Bkf Quali haben. Da ist ein Teil mit 8 Stunden Ladungssicherung. Das ist zwar völlig anders wie in der Praxis , aber wenn die Rennleitung was sucht, dann finden die auch was. Bin ja selbst aus dem Tranportbereich und seh die Tonne auf kurzer Nachhausefahrt mit grinsendem Auge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schwarzermann Geschrieben am vor 4 Stunden Und leider ist das so mit der Lasi, dem einem Kontrollorgan ist es perfekt ein anderer hat immer etwas daran auszusetzen, viele Menschen viele Meinungen, Lasi ist immer etwas ws man auszusetzen hat aber das war ja nun nicht der ursprüngliche Thread post, was hbt ihr alles schon so mit dem Smart Transportiert war die Frage. Achtung !!! Aus meinem Gedanken wird wissentlich Scharf getextet!! Wann ist ein Motorradreifen gut?? Wenn man mit den Ohrwascheln am Asphalt kratzt , dann taugt das was. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 4 Stunden Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde ! Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal. Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten). Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen..... Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen. Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 3 Stunden Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Frage: vor 13 Minuten schrieb Schwarzermann: was hbt ihr alles schon so mit dem Smart Transportiert In all den Jahren (nunmehr seit 2007, also 18 Jahre): Diverseste "Langhölzer" (bis ca. 3m Länge) für den Baubereich, dito HT- und KG-Rohre sowie diverseste Pakete, auch und gerade vom schwedischen Möbelhaus. Kaminholz / so ge-und verpackt, daß der Innenraum nicht verdreckt und keine Kratzer bekommt..... Maßgabe war hier bisher immer: Die Heckklappe mit dem Kennzeichen bleibt verschlossen/oben, die gläserne Hecklappe (Oberteil) kann bei entsprechender Ladungslänge geöffnet werden, Auflage der Ladung auf dem unteren Teil dann entsprechend gegen Beschädigungen geschützt/gepolstert. Solche Transporte mit "Überhang" hinten nur geringer als 1m Überhang und bei geeignetem (eher trockenem) Wetter. Ladungssicherung üblicherweise mit handelsüblichen Spanngurten. Das z.GG. wurde bisher weder erreicht/überschritten. (Für größere/schwerere Transportaufgaben steht noch "was anderes" zur Verfügung. Es wird auch bei Bedarf auch mal was angemietet oder der Transport mit Spedition halt stumpf beauftragt und bezahlt.....). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MBNalbach Geschrieben am vor 1 Stunde Ich hab bisher nur die üblichen Späße mitm Cabrio gemacht, Dach auf und Paket Latten am Bügel Festgezurrt und oben raus schauen lassen. Üblicherweise nehme ich für solche Geschichten aber dann das größere Auto und ggfs den Anhänger. Letzteren möchte ich am liebsten auch am Smart anhängen, aber die Preise dafür sind mir eindeutig zu hoch. Die Diskussion von wegen Kennzeichen ist relativ lächerlich. Ich wette jeder Polizist hätte es einfach gewähren lassen. Sicherung ist gegeben, Kennzeichen zu sehen. Ende. fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend... fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen