Moin, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ich war bisher davon ausgegangen, daß die "Wunschfarbe rot" ist und bleiben soll......und es nur um den nicht mehr sooo schönen Klarlack darüber geht......
Ich gebe mal zu bedenken: Sollte das Fahrzeug in eine andere "Grundfarbe" als der werksmäßigen umgestaltet werden, ist hier bei uns im Land eine Änderung der Papiere (Zulassung Teil 1 und Teil 2) durch die zuständigen Behörden ggf. mit Gutachten einer zugelassenen Prüforganisation/zugelassenen Prüfers erforderlich. (und gewisse Gestaltungen der äußeren Erscheinung gehen bei uns im Land eben nicht und sind unzulässig bzw. "verboten").
Zuwiderhandlungen (hier Unterlassungen) können eine Ordnungswidrigkeit und einen erheblichen Mangel mit Erlöschen der BE darstellen.....
Es wird auch allgemein angeraten, die Versicherung über die Art und Weise der Änderung zu informieren....
Und bitte nicht hauen, ich habe die Vorschriften nicht gemacht......Es gibt da aber bei der Rennleitung und bei den Prüforganisationen die gaaaaanz Genauen.....(ich spreche aus eigener Erfahrung.....).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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