Quelle ADAC:
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Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann fĂŒr eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsĂ€tzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis fĂŒr die Manipulation vorlegen mĂŒssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsĂ€chliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.Â
Mögliche Konsequenzen fĂŒr die Werkstatt:
Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.
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Zivilrechtliche Folgen:
Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenĂŒber zivilrechtliche AnsprĂŒche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine RĂŒckabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.
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Vertrauensverlust:
Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten fĂŒhren kann.Â
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Was Sie tun sollten:
Fahrzeughistorie prĂŒfen: ĂberprĂŒfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TĂV-Berichte und Servicehefte, um den tatsĂ€chlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen.
Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt ĂŒber den Vorfall zu informieren und eine KlĂ€rung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren.
Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist.Â
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