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Hallo zusammen. Hab mal ne Frage zu euren Erfahrungen mit dem Parken quer zur Fahrbahn. Die alten Modelle Smart ForTwo sind ja ziemlich kurz, dass man sagt man könnte einfach Rückwärts quer zur Fahrbahn einparken? Hoffe ist verständlich? 😄 parke immer wenn ich keinen Platz finde einfach so ein, dass ich so gerade auf dem Bürgersteig stehe mit den Hinterreifen und vorne nicht zu weit in die Fahrbahn hineinrage. Sieht in meinen Augen gut aus. Da wird niemand behindert. Fußgänger sowie Autos. Habe auch ne Streife vom Ordnungsamt in Köln gefragt, die mir dafür grünes Licht gegeben hatten. Das war schon ein paar Wochen her, rein zur Vorbeugung nichts falsch zu machen. Und heute steh ich vor meinem Auto und hab ne Knolle. Bei Gelegenheit lade ich mal ein Bild hoch. Aber weiß jemand obs da ne Rechtsgrundlage gibt womit ich das anfechten könnte? Wenns jetzt eindeutig einfach falsch geparkt ist seh ich das auch ein. Nur mit ner Aussage vom Ordungsamt selbst, dass es geduldet wird, solange niemand behindert wird, fällt es mir was schwer. Ist jetzt nur ne mündliche Aussage gewesen, aber gehe dann davon aus, dass da im Amt dieselbe Sprache für alle Mitarbeiter gesprochen wird.

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Offiziell ist das Querparken verboten. Am Straßenrand ist in Längsrichtung zu parken. Das gilt auch wenn der Smart nicht länger ist als ein Laster breit ist, der dort parken darf. 

 

Die Rechtsgrundlage steht auf dem Knöllchen. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Genau so ist es wie der Funman schreibt.

Es wird von vielen Polizisten toleriert, aber es gibt keine Rechtsgrundlage, sich gegen ein Knöllchen zu wehren, wenn Du eines bekommen hast.

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Es könnte noch sein daß gar nicht das Querparken beanstandet wurde sondern etwas anderes. Das ist diesem Thread leider nicht zu entnehmen. 

 

Von der Begründung hängt dann ab, ob ein Einspruch aussichtsreich ist oder nicht. 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 50 Minuten schrieb Steffcgn:

aber gehe dann davon aus, dass da im Amt dieselbe Sprache für alle Mitarbeiter gesprochen wird.

Hahaha, du hast nicht viel mit Ämtern zu tun oder?😂

Da weiss Zimmer 4.33 nicht was Zimmer 4.34 macht. Die gehen zwar zusammen zur Kantine und stehen um den Aschenbecher rum aber ausser dass alle am Freitag um 13.00 auf der Heimreise sind wissen die nix voneinander!🤣

Und wenn du mit dem Hintern auf dem Gehweg stehst IST das eine Behinderung.

Komm nicht mit Logik, das sind BEAMTE! Schema F!

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vor einer Stunde schrieb Steffcgn:

parke immer wenn ich keinen Platz finde einfach so ein, dass ich so gerade auf dem Bürgersteig stehe mit den Hinterreifen und vorne nicht zu weit in die Fahrbahn hineinrage. 

 

Genau dies ist ja schon nicht erlaubt, auch wenn man dies immer wieder sieht und es oft toleriert wird.

Aber man hat eben keinen Rechtsanspruch drauf.

Das gilt als Parken auf dem Gehweg, auch wenn es nur ein paar Zentimeter sind.

 

Wie viel wollen die denn von Dir haben?

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Beim Quereinparken muß man auch berücksichtigen, daß man den anderen zwei Parkenden nicht den Platz wegnimmt zum Ausparken. Es sollte immer genügend Platz sein zum Rangieren.

Da der Smart hinten gebaut ist wie ein Kombi (also nahezu rechtwinklig) kann es auch sein, daß man den anderen Parkenden die Sicht auf die Straße einschränkt.


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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vor einer Stunde schrieb Ralf_47:

Sicht auf die Straße einschränkt.

 

vor 4 Stunden schrieb Outliner:

Hintern auf dem Gehweg

 

Das ist beides auch der Fall wenn ein 2,5 Meter breiter LKW geparkt wird. Und das ist in der Regel zulässig. Wo es nicht zulässig ist darf auch ein Smart nicht quer geparkt werden. 

 

Es wären hier also imho zwei Fälle zu unterscheiden. Einmal der Fall, daß der Parkstreifen 2,5 Meter breit ist oder mehr, der quer geparkte Smart nicht überhängt und das Knöllchen nur mit der Ausrichtung begründet wird, also rein ordnungspolitisch ist. In dem Fall hat ein Einspruch m.E. keine Aussicht auf Erfolg. Dies ist allerdings vermutlich der seltenere Fall. 

 

Ein anderer Fall liegt vor wenn der Parkstreifen schmaler als 2,5 Meter ist, der Smart also überhängt und das Knöllchen mit Behinderung begründet wird. In diesem Fall wäre die Frage, ob da ein 2,5 m breiter LKW parken und in den Verkehrsraum ragen darf. Dies darf er in der Regel. Das Knöllchen könnte also gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Zudem ist es in der Regel ja auch zulässig, Fahrzeuge einfach am Straßenrand abzustellen. Die ragen dann 2,0 Meter in den Verkehrsraum und das ist zulässig. Warum sollte also ein Reinragen um z.B. 20 cm nicht zulässig sein. Man könnte mal gegen ein solches Knöllchen klagen und würde vermutlich Recht bekommen, aber vermutlich nicht ohne Rechtsanwalt und nicht ohne Gericht. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 4 Stunden schrieb Ralf_47:

Da der Smart hinten gebaut ist wie ein Kombi (also nahezu rechtwinklig) kann es auch sein, daß man den anderen Parkenden die Sicht auf die Straße einschränkt.

 

Da der TE ja schreibt, daß er mit den Hinterreifen auf dem Gehweg parkt, steht das Heck des Smarts auf dem Bürgersteig.

Dann kann er auch mit diesem keine Sicht zur Straße hin einschränken, weil dann die Front zur Straße hin steht.! 😉

 

vor 8 Stunden schrieb Steffcgn:

dass ich so gerade auf dem Bürgersteig stehe mit den Hinterreifen und vorne nicht zu weit in die Fahrbahn hineinrage. 

 

 

Ansonsten wäre es gut, wenn der TE schreiben würde, was als Grund für das Knöllchen angegeben ist und welcher Betrag da abgerufen wird. 

Einen Einspruch kann er ja mal schreiben und abwarten, ob dem stattgegeben wird.

Aber eine Gerichtsverhandlung mit Anwalt würde ich schon etwas overdressed finden, vor allem wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, weil der Aufwand und das Kostenrisiko dafür mit Sicherheit in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Betrag stehen würde, vor allem weil der Ausgang des Verfahrens ja offen wäre.

 

Zukünftig ist dann eben Ende Gelände mit platzsparend parken.

bearbeitet von Ahnungslos

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Vollkommen richtig. Das fände ich auch überzogen. Zumal ich das ja auch einsehe, wenn ich auf dem Bürgersteig stehe, dann steh ich da. Das kam nur überraschend weil die Streife vom Ordnungsamt das abgenickt hatte. Parken auf dem Bürgersteig sind 55 Euro. Hätte ne Rechtsschutz, aber habe nichts schriftlich bekommen. Auch wenn ich selbst Beamter bin 😄 bei uns gilt das Wort von einer auch bei der anderen Wache. Ärgert mich etwas. Dachte es wäre mit dem smart rechtlich vielleicht was anders. Dann fällt diese Möglichkeit leider wohl auch in Zukunft weg.

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Das Bild zeigt : Parken auf dem Gehweg.

Die Knolle dürfte berechtigt sein mit dem Argument der Behinderung.

(Ich würd wegen eventuellen Schäden an der Reifenkarkasse nicht auf die Bordsteine fahren)

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vor einer Stunde schrieb Steffcgn:

Parken auf dem Bürgersteig sind 55 Euro. Hätte ne Rechtsschutz, aber habe nichts schriftlich bekommen. Auch wenn ich selbst Beamter bin 😄 bei uns gilt das Wort von einer auch bei der anderen Wache. Dann fällt diese Möglichkeit leider wohl auch in Zukunft weg.

 

Oha, 55.- Euro sind natürlich schon ein Wort. Ich dachte wir sprechen von etwas zwischen 20.- und 30.- Euro.

Willst Du damit etwa andeuten, daß Du selbst Polizeibeamter bist?

Dann würde ich als ewig Zahlender provokant sagen, da hat es ja mal den Richtigen getroffen! 😉

 

Der Gehweg ist ja an dieser Stelle jetzt nicht gerade üppig breit.
ich gehe mal von einer Kantenlänge von 40 cm der Gehwegplatten aus, dann sind das gerade mal 1,60m Gehwegbreite.

Und davon belegst Du mit dem Smart schon mal 40 cm, also 25% des Gehwegs.

 

Immerhin, ein schönes 450er Cabriolele mit schönen Felgen! 🙂

 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 1 Stunde schrieb Steffcgn:

Ärgert mich etwas. Dachte es wäre mit dem smart rechtlich vielleicht was anders. 

 

Auch wenn das Querparken mit dem Smart auf der Fahrbahn bei ausreichender Parkstreifenbreite vor allem in Städten wegen der knappen Parkräume oft toleriert wird, sieht das bei Parken auf dem Gehweg schon etwas anders aus.

Selbst wenn Querparken gesetzlich erlaubt wäre, hättest Du mit dieser Art und Weise des Abstellens ein Problem, weil es auch dann immer noch Parken auf dem Gehweg wäre!

Ich denke nicht, daß da auf rechtlichem Weg unter Berufung auf Gesetze etwas zu machen ist. Du könntest nur auf Gnade von der Bußgeldstelle hoffen, aber das war es dann auch schon.

 

Ansonsten sehe es einfach als Spende in die Stadtkasse! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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So ist das natürlich Parken auf dem Gehweg, wie schon erwähnt wurde. Da müssen wir nicht diskutieren. 

 

Was mich an solchen Aktionen jetzt wieder ärgert, ist, daß solche Leute das Image des Querparkens für alle Smartfahrer beschädigen. Da gibts dann eine Besprechung im Amt, daß auf Smarts besonders zu achten ist. Damit ist keinem gedient. 

 

Erinnert mich an einen Dieselfahrer, der kürzlich vor mir gefahren ist. Der hatte das Heck vollgekleistert mit Aufklebern mit Texten wie Hände weg von unseren Dieseln und Keine Enteignung und Stoppt Fahrverbote. Prinzipiell OK, aber ihr könnt es Euch schon denken..... der war voll im Eimer, quarzt wie irre die ganze Landschaft zu und der Fahrer schmerzbefreit. Sowas trägt nicht zur Akzeptanz der Diesel bei und da kann er sich die Aufkleber auch sparen. 

 

Was lernen wir daraus? Wenn so geparkt wird daß der Smart nicht über den Gehweg übersteht und nicht auffallend weit in die Fahrbahn, zumindest nicht mehr als dort parkende LKW, dann klappts auch mit dem Querparken. 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Nein nicht bei der Polizei. Ich möchte mich auch gar nicht raus reden, klar stehe ich auf dem Bürgersteig. Aber genauso hab ich das Ordnungsamt neben mein Auto geholt und nachgefragt weil ich mir nicht sicher war. Die haben geguckt und meinten wäre tolerierbar. Nur sehen das andere dann wieder anders 😄 aber aus Fehlern kann man auch was mitnehmen. Werde mal auf das Bußgeld warten einmal versuchen zu widersprechen und sonst bezahlen 

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vor 7 Minuten schrieb Steffcgn:

Aber genauso hab ich das Ordnungsamt neben mein Auto geholt und nachgefragt weil ich mir nicht sicher war. Die haben geguckt und meinten wäre tolerierbar. 

 

Dessen Name und Dienstnummer hättest Du Dir mal aufschreiben sollen! 😉

Bringt Dich zwar dann auch nicht nennenswert weiter, aber zumindest könntest Du ihn damit mal konfrontieren!

bearbeitet von Ahnungslos

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Hallo,

dieses Parken auf dem Gehweg finde ich recht Egoistisch und gehört auch bestraft. Ich denke da an Kinderwagen, Oma mit Gehhilfe.....

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vor 11 Minuten schrieb Jag_Willi:

Hallo,

dieses Parken auf dem Gehweg finde ich recht Egoistisch und gehört auch bestraft. Ich denke da an Kinderwagen, Oma mit Gehhilfe.....

Da kommt jeder vorbei auch eine Oma am stock. Daher wollte ich mich mit der Nachfrage beim Ordnungsamt auch absichern. 

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Auch wenn man längs steht und beide Räder auf dem Gehweg sind ist das Parken auf dem Gehweg. Da kannst winden und wenden.

Zahlen, abharken und nicht mehr machen


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Sorry, das sehe ich anders: Der Gehweg ist für Fußgänger, die Straße für Autos usw.

Ich lebe in Stuttgart, da wird oft auf den Gehwegen geparkt und die Mütter müssen mit Kinderwagen über die Straße, weil dort ein Fahrzeug parkt. Das ist nicht tolerierbar. Oder wo ist da eine Grenze ? Der Bordstein. Oder ?

 

Grüße, Willi

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Und das gejammere will ich erst gar nicht hören, wenn dann z.B. ein Fahrradfahrer ( wenn er auf dem Gehweg fahren darf) , einen Kratzer am Auto macht. Oder der Kinderwagen ?

Zur Klarstellung: Meine Kinderwagenverwendung als Vater ist 25 Jahre her

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vor einer Stunde schrieb Jag_Willi:

Sorry, das sehe ich anders: Der Gehweg ist für Fußgänger, die Straße für Autos usw.

Ich lebe in Stuttgart, da wird oft auf den Gehwegen geparkt und die Mütter müssen mit Kinderwagen über die Straße, weil dort ein Fahrzeug parkt. Das ist nicht tolerierbar. Oder wo ist da eine Grenze ? Der Bordstein. Oder ?

 

Grüße, Willi

Ja will doch auch gar nichts abstreiten und über iwen schimpfen, dass alle anderen schuld sind. Werd das so auch nicht mehr machen, da hätte ein Hinweis schon gereicht, dass es blöd ist. 

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Parken : Mal ein grinsendes Erlebnis von Smart und mir, fahre in die City, Parkplatz, Pargebühren ist klar, tiefer breiter lauter Fraktion

hinter mir , steigt aus, blafft mich an warum ich mit der Scheisskiste nicht da vorne in einen (zu kleinen) Parkplatz gefahren bin....

Ich steige mal kurz aus , schaue im kurz von oben auf den Kopf und sage : Du Windelheini möchtest ärger haben? Weg war Er😎

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