Moin,
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ich habe mir jetzt alles durchgelesen und verstehe den ganzen Bohei darum nicht, vielleicht bin ich zu pragmatisch und/oder blauÀugig. Wenn die Werkstatt ihren Fehler nicht selbst beheben kann, sehe kein Problem darin mit der Werkstatt zusammen die Dienstleistungen eines "Tachojustierers" in Anspruch zu nehmen.
Dieser mĂŒsste nur damit einverstanden sein, in die Werkstatt zu kommen und dort die Korrektur des Tachostandes vorzunehmen, so dass alle Parteien völlige Transparenz haben.Â
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Wie bereits ausfĂŒhrlich in diesem Thread durchgekaut wĂ€re es in diesem Fall legal den Tachostand zu korrigieren und den ursprĂŒngliche Zustand wieder herzustellen. Anwalt und Co. wĂŒrde ich erst einschalten, sofern die Werkstatt sich quer stellen wĂŒrde.
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GruĂ
Marc
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