Broxin Geschrieben am Samstag um 20:43 vor 36 Minuten schrieb Funman: Danke für die Info! Wie gesagt, ich würde die hinter den Kühlergrill bauen und an den originalen Punkten der Nebler anschrauben. Ich werds versuchen. Hell sind die allemal 🙂 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Broxin Geschrieben am Samstag um 20:43 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am vor 19 Stunden vor 23 Stunden schrieb Broxin: Also es ist ein Paar. Danke für dein Feedback. sind die beigelegten Schaltgeräte nicht zu verwenden? Weil du an anderer Stelle das Schaltgerät von MDC suchtest.. Willst du nur die TFL -Fuktion nutzen oder auch die Nebelfunktion? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Broxin Geschrieben am vor 16 Stunden vor 3 Stunden schrieb Rollerfahrer: Danke für dein Feedback. sind die beigelegten Schaltgeräte nicht zu verwenden? Weil du an anderer Stelle das Schaltgerät von MDC suchtest.. Willst du nur die TFL -Fuktion nutzen oder auch die Nebelfunktion? Will beides nutzen jedoch will ich noch die comming leaving home funktion. Jetzt sehe ich, dass die TFL komplett abgeschaltet werden wenn das Abblendlicht an ist. Muss das sein? Alle neuen Autos dimmen ja das TFL nur wenn das abblendlicht angeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
DC Geschrieben am vor 3 Stunden vor 12 Stunden schrieb Broxin: Jetzt sehe ich, dass die TFL komplett abgeschaltet werden wenn das Abblendlicht an ist Tagfahrlicht muss abschalten oder dimmen. Wenn die von dir verbauten keine dimmfunktion haben gehen sie aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am vor 1 Stunde Moin, um etwas Klarheit im rechtlichen Sinn zu schaffen, reine Tagfahrleuchten haben das ECE-Kennzeichen R-87 neben dem E-Prüfzeichen in der Streuscheibe und dürfen nicht als Positionslichter bei Abblendlicht leuchten. Dimmbare Tagfahrleuchten tragen das ECE Kennzeichen R7 und können in gedimmter Version als zusätzliche Positionsleuchten neben dem Abblendlicht leuchten. Geregelt in §51 STVZO "Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." Prüfen wird das nur der TÜV (wenn überhaupt) oder ein übereifriger Polizist, der nach der Nadel in deinem Smart sucht um dir ein Ticket zu verpassen. Gruß ;Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen