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Mogni

Ist hier ein Rechtsanwalt/Notar der sich in sachen Grundbuchangelegenheiten auskennt, vertreten?

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Ich habe hier gerade ein "kleines" Problem, wäre nett wenn mir ein Fachmann ein paar Fragen dazu kurz beantworten würde.

Jedenfalls will mir ein Notar was erzählen was ich so einfach nicht glauben kann, weil es so absolut nicht logisch ist.

Gruß Ingo


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*Namensänderung von Ingo1 in Mogni (564 alte Beiträge, registriert seit: 26.6.2005)*

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Anwälte arbeiten gegen Honorar !

 

 


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Weil die sonst voll verhungern! :lol:

 

Aber bei Google findet man auch viele Antworten.

 

Gruß, Rolf


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Am 02.09.2014 um 16:18 Uhr hat Triking geschrieben:
Weil die sonst voll verhungern! :lol:

 

Nein, weil die für ihre Aussagen haften und weil es berufsrechtlich heikel ist.

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Natürlich, aber dann verhungern sie :lol:

 

Gruß, Rolf

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 02.09.2014 um 22:28 Uhr ]


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Geht halt um einen Grundbucheintrag von Stellplätzen bzw. einer Garage.

Ich wollte jetzt auch keine schriftliche amtlich feste Aussage sondern nur mal hören ob das angehen kann.

Und haften braucht Jemand für eine solche Antwort auch nicht, wenn es ernst wird muß ich sonst sowieso zum Anwalt.

Aber ja, Anwälte und Notare sind ganz arme Leute und können nicht mal eben 1-2 Fragen kostenlos beantworten :roll: .

Gut daß diese Leute für jede Frage die ihnen hier im Forum beantwortet wird, auch was für diese Homepage spenden.

Gruß Ingo


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*Namensänderung von Ingo1 in Mogni (564 alte Beiträge, registriert seit: 26.6.2005)*

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Am 02.09.2014 um 22:28 Uhr hat Triking geschrieben:
Natürlich, aber dann verhungern sie :lol:

 

was ist daran so lächerlich ? arbeitest Du gratis ?


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Jeder arbeitet vermutlich nicht gerne kostenlos, umsonst dagegen viele! ;-)

 

Ich denke mal, es geht in diesem Fall nicht darum, eine Doktorarbeit für umme zu schreiben, sondern eine einfache Frage kurz und bündig ohne Rechtsverbindlichkeit zu beantworten!

Notfalls auch per PN oder Email, wenn man das nicht öffentlich tun will!

 

Und daran kann ich eigentlich nichts verwerfliches erkennen, wenn dies in einem Instrumentarium wie diesem Forum getan würde, auch wenn dies nicht unbedingt thematisch etwas mit dem Smart zu tun hat!

Auch wenn es um einen KFZ Stellplatz geht! :)

 

Unter Umständen zieht man auf der anderen Seite in der Tat ja auch Vorteile aus dem Forum durch kostenlose Tipps, die man zum Smart bekommt!

Aber haben war schon immer besser als brauchen! :)

 

Wer das machen will, der soll es tun, wer es nicht will, soll es bleiben lassen!

Ich denke aber nicht, daß es zielführend ist, darüber eine große Diskussion zu starten!

Noch viel weniger hilfreich ist es, über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bestimmter Berufsstände zu orakeln!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.09.2014 um 10:34 Uhr ]

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Am 02.09.2014 um 15:47 Uhr hat Mogni geschrieben:
. . . ein paar Fragen . . .
. . . will mir ein Notar was erzählen was ich so einfach nicht glauben kann, . . .

 

Ganz so kurz und einfach scheint´s nicht zu sein.

 

Und der TE will auch nicht irgendeine Auskunft, sondern explizit die eines Fachmanns.

 

Und bisher wurde(n) die Frage(n) noch nicht mal gestellt und sollen (anscheinend) auch nicht öffentlich gestellt werden (oder warum eiert der TE so rum ?)


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Daß der Sachverhalt nicht öffentlich werden soll kann ich verstehen.

Und den Aufwand und Umfang kann man als Antwortender immer noch selbst bestimmen!

Aber ist doch ok, wenn Du das nicht willst, dann lässt Du es eben bleiben.

Und wenn sich niemand findet, der sich auskennt, wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als zum Fachmann zu gehen oder es bleiben zu lassen!

 

Trotzdem kann ich nix verwerfliches daran erkennen, die Frage hier zu stellen.

Und wenn keiner antworten will, ist es eben so!

 

Es gibt ja keine Pflicht, sein Wissen hier Preis zu geben und auch kein Recht, auf alles eine Antwort zu bekommen!

 

Aber die Diskussion über Einkommens- und Vermögensverhältnisse von diversen Berufsgruppen und auch das Lamentieren, das keiner kostenlos arbeiten führen trotzdem nicht weiter! :roll:

Da provoziert jede Antwort quasi die nächste!

Die sinnlose und fruchtlose Diskussion ist dann das Produkt davon!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.09.2014 um 11:26 Uhr ]

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Am 03.09.2014 um 07:31 Uhr hat Mogni geschrieben:
Geht halt um einen Grundbucheintrag von Stellplätzen bzw. einer Garage.

 

Ich denke es geht um die Eigentumsverhältnisse?

 

Also: Mit dem Grundbucheintrag erhältst du (in einer Mehrparteien- Wohnanlage) lediglich das Sondernutzungsrecht der alleinigen Nutzung.

Und dieses Recht ist schon verdammt teuer.

 

Ist es das was du wissen wolltest?

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Auch wenn ich das lieber nur per PN besprochen hätte (geht die Allgemeinheit ja eigentlich nichts an, und mit rum eiern hat das auch nichts zu tun, nur werden jetzt wohl wieder Einige hier ihr Halbwissen, und Glauben dazu preisgeben), es geht um eine selbst errichtete Fertiggarage auf einem Sondernutzungsrecht (offener Stellplatz mit Erlaubnis eine Garage zu errichten), die jetzt bei der nachträglichen Grundbucheintragung laut des Verwalters auf einmal Gemeinschaftseigentum sein soll, sozusagen, ich hatte die Erlaubnis, ich habe die auf meine Kosten auf den Platz gestellt, jetzt gehört sie der Hausgemeinschaft, für evtl. Reparaturen muß ich aber weiterhin alleine aufkommen. Die Garage steht da seit rund 30 Jahren, nur wurde vor 40 Jahren wohl etwas geschlampt und es wurden die Sondernutzungsrechte, die die Bewohner damals gekauft haben (in den einzelnen Kaufverträgen der Wohnungen verankert) nicht mit ins Grundbuch eingetragen, dieses soll/muß jetzt wegen Verkaufs einer Wohnung nachgeholt werden, laut Notar des Wohnungsbesitzers muß dieses Sondernutzungsrecht dinglich im Grundbuch verankert werden.

Nur kann ich es nicht ganz nachvollziehen wie eine Fertiggarage die ich damals gekauft und bezahlt habe, und eben auf das besagte Sondernutzungsrecht gestellt habe, jetzt auf einmal Gemeinschaftseigentum sein soll, demnach wäre ja auch jeder PKW der auf solch einem Sondernutzungsrecht abgestellt wird, Gemeinschaftseigentum :roll:

Gruß Ingo

 

PS. dieses ganze hätte, wäre ,wenn Geschreibsel hier ist eigentlich überflüssig, aber leider hier im Forum sehr verbreitet, mir hätte es gereicht wenn ein Fachmann bzw. eine Person die sich rechtlich auskennt, sich mal kurz bei mir per PN oder E-Mail gemeldet hätte, dann wäre ich jetzt nach 1-2 PN´s sicherlich schon schlauer ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 03.09.2014 um 13:48 Uhr ]


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Am 03.09.2014 um 10:31 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Ich denke mal, es geht in diesem Fall nicht darum, eine Doktorarbeit für umme zu schreiben, sondern eine einfache Frage kurz und bündig ohne Rechtsverbindlichkeit zu beantworten!
Notfalls auch per PN oder Email, wenn man das nicht öffentlich tun will!
Und daran kann ich eigentlich nichts verwerfliches erkennen, wenn dies in einem Instrumentarium wie diesem Forum getan würde, auch wenn dies nicht unbedingt thematisch etwas mit dem Smart zu tun hat!
Auch wenn es um einen KFZ Stellplatz geht! :)
Unter Umständen zieht man auf der anderen Seite in der Tat ja auch Vorteile aus dem Forum durch kostenlose Tipps, die man zum Smart bekommt!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.09.2014 um 10:34 Uhr ]


Danke, Einer hat es kapiert!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 03.09.2014 um 13:53 Uhr ]


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Dass PKWs kein Gemeinschaftseigentum sind, ist ja wohl klar, da sie nicht fest mit Grund und Boden verbunden sind. Eine Garage und andere Baulichkeiten (oder auch die Pflasterung oder Bäume) aber schon.

 

Was sagt denn die Teilungserklärung?

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Am 03.09.2014 um 14:07 Uhr hat Olai geschrieben:

Was sagt denn die Teilungserklärung?

Genau darum geht es, es gibt keine, und das soll jetzt alles nachgeholt werden.

In den Kaufverträgen von vor 40 Jahren steht nur drin:

Wohnung Nr... hat zusätzlich Stellplatz Nr.... als Sondernutzungsrecht erworben Preis:....

 

Daß heißt es gibt in den einzelnen Verträgen die damals mit dem Bauträger geschlossen wurden, genaue Zuordnungen der jeweiligen Stellplätze, einige haben noch einen offenen Stellplatz, Andere haben sich innerhalb der letzten 40 Jahre dort ein Carport bzw. Garage draufgesetzt (eine Erlaubnis dafür, lag von Anfang an vor).

Nun soll eine Wohnung mit Stellplatz verkauft werden, und der Notar fordert vorher eine Teilungserklärung und den Grundbucheintrag für die Durchführung des Verkaufs.

Nur geht es ja Prinzipal um die Zuordnung/Eintragung der damals als offener Stellplatz (alleiniges Sondernutzungsrecht) verkauften Flächen, und nicht darum was auf diesen Flächen von den "Eigentümern" gestellt wurde.

Meiner Laienhaften Auffassung würde hier die Zuordnung der Stellflächen und nicht der "Bauwerke" (wobei eine Fertiggarrage ja auch nur drauf gestellt ist) reichen.

Und zur Zeit sehe ich halt nicht ein daß ich unterschreiben soll daß ich meine eigene Garage der Allgemeinheit "schenken" soll, und nur das Sondernutzungsrecht an dieser behalten soll.

Da stellt sich die Frage, wenn ich diese Garage mal wieder entfernen möchte (zB. um Platz für ein Wohnmobil zu schaffen), muß ich dann für Ersatz sorgen, bzw. darf ich diese überhaupt wieder entfernen?

Im Prinzip trete ich ja alle Rechte an dieser Fertiggarage ab, behalte aber alle Pflichten.

 


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Am 03.09.2014 um 16:05 Uhr hat Mogni geschrieben:
Und zur Zeit sehe ich halt nicht ein daß ich unterschreiben soll daß ich meine eigene Garage der Allgemeinheit "schenken" soll, und nur das Sondernutzungsrecht an dieser behalten soll.

Ich kann zwar rein rechtlich nix zu dieser Thematik beitragen, aber wenn sich alle Beteiligten einig sind, dann müsste es doch möglich sein, das was vor vierzig Jahren versäumt wurde nachzuholen!

Zumindest würde das die Logik sagen, wenn so weit alles geregelt ist bis auf den Grundbucheintrag! Aber die Logik bleibt bei der Rechtssprechung eben oft genug auf der Strecke! :(

Schwierig würde es eben werden, wenn jetzt tatsächlich jemand Ansprüche anmelden würde, aber wenn sich alle einig sind, müsstest Du vielleicht froh sein, daß der Notar jetzt auf diese Lücke hin gewiesen hat, bevor ein neuer Eigentümer auf den Plan treten würde.

 

Ich würde versuchen, das auf einem gütlichen Wege mit allen Beteiligten zu lösen und die Eintragung ins Grundbuch in Einigkeit nachzuholen! Die kostet dann eben auch wieder was!

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Die Eigentümer sind sich da auch einig, nachholen und fertig.

Nur der damit vertraute Notar/Anwalt sagt daß es so nicht geht, eine wirkliche Begründung dafür kann er uns aber nicht nennen.

Es müssten alle Garagen/Carports eingetragen werden, nur die damals als Sondernutzungsrecht erworbene Grund/Stellfläche ginge nicht :roll: warum auch immer?!

Und dafür müßten alle Garagen/Carports als Gemeinschaftseigentum eingetragen werden.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mogni am 03.09.2014 um 17:24 Uhr ]


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Meine Nerven, ist das ein Schwachsinn!

Wenn das tatsächlich so ist, dann entfernen sich die geltende Rechtslage und die menschliche Logik immer weiter voneinander! Und um die Rechtssprechung stünde es meines Erachtens noch schlimmer als bisher von mir angenommen!

 

Vielleicht ist das dann auch der Grund für die langen Studienzeiten!

Da muß erst das logische Denken verlernt werden! :roll:

Den Verdacht habe ich ja schon lange, wenn ich manche Urteile so ansehe, aber dieser Präzedenzfall wäre der beste Beweis dafür, wenn es sich tatsächlich so verhalten sollte!

 

Ich könnte es ja noch nachvollziehen, wenn keine Einigkeit im Hause bestehen würde!

Aber bei Einigkeit aller Beteiligten ist das doch absoluter Schwachsinn!

 

Ist doch jetzt aber doch ganz gut, daß wir im Detail drüber gesprochen haben!

Ich habe Dir übrigens noch ne PN geschrieben!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.09.2014 um 17:53 Uhr ]

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Darum in der Eingangsfrage auch der Satz:

Jedenfalls will mir ein Notar was erzählen was ich so einfach nicht glauben kann, weil es so absolut nicht logisch ist.

Gruß Ingo

 


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Aber ist den eine Eintragung überhaupt nötig? Wenn der neue Eigentümer doch auch das Sondernutzungsrecht übernimmt, übernimmt er praktisch ja auch die Garage zur alleinigen Nutzung. Das ist ja auch ein Vorteil.

 

Lediglich wenn die Garage einer Instandsetzung bedarf, muss der neue Eigentümer dies aus eigener Tasche bestreiten. Dafür kann die Gemeinschaft - die ja damals der Fertiggarage zugestimmt hat - nicht herangezogen werden.

 

Die Garage ist eigentlich nur ein Extra, welches als Bauwerk nicht richtig bewertet werden kann. Den Vorteil, den Wagen oder was auch immer dort unterzustellen, aber schon

 

Grundbucheinträge und Grunddienstbarkeiten sind wirklich ein heikles Thema.

 

Gruß, Rolf


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Am 03.09.2014 um 18:18 Uhr hat Triking geschrieben:
Aber ist den eine Eintragung überhaupt nötig?

Laut dem Notar der den Wohnungsverkauf abwickelt, muß eine Teilungserklärung und der Grundbucheintrag vorhanden sein um mit der Wohnung auch den Stellplatz veräußern zu können, ohne diese beiden Sachen ist der Stellplatz als Sondernutzungsrecht nicht dinglich und somit der Verkauf nicht rechtens.

 

Der Hausverwalter hat darauf hin ein anderen Notar mit der Beschaffung/Anfertigung der Teilungserklärung und des Grundbucheintrags beauftragt.

Und dieser hat jetzt das Problem daß er unbedingt die in Privateigentum befindlichen Garagen und Carports zu Gemeinschaftseigentum erklären will, die eben auf den gekauften Sondernutzungsrechten/Flächen stehen.

Und jetzt ist hier im Haus halt etwas Aufruhr.

Ist schon schlimm genug daß da wieder Kosten auf einen zu kommen, nur weil ein anderer seine Wohnung verkaufen will, aber egal, darum geht es nicht.

Es geht einfach um die Frage ob das wirklich, rechtlich nicht anders geht bzw. ob das so überhaupt rechtens ist.

Gruß Ingo


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Der Notar hat recht. Schau Dir mal das Bestandsverzeichnis Deines Wohnungsgrundbuchs an. Dir gehört ein Miteigentumsanteil von z. B. 375/10.000 des Gesamtobjektes, verbunden mit dem Sondereigentum gemäss Teilungserklärung vom xx.xx.xxxxx. Das bedeutet, das Grundstück mit aufstehenden Baulichkeiten gehört allen Wohnungseigentümern, aber wer was nutzen darf, wird eben durch die Teilungserklärung definiert. Wahrscheinlich gibt es in Deinem Fall zwar eine Teilungserklärung für die Wohnungen und die Kellerräume, aber irgendwer hat damals die Stellplätze vergessen. Das soll anscheinend jetzt nachgeholt werden.

 

Da Du dann aber ein Sondernutzungsrecht für Deine Garage hast, ist doch alles in Butter. Kein anderer darf sie nutzen, und wenn Du Deine Wohnung verkaufst, dann verkauftst Du das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz xy inklusive Garage mit. Die Fläche unter der Garage gehört Dir auf keinen Fall, sondern nur das Sondernutzungsrecht.

 

Ob der Abriss der Garage zustimmungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft wäre, weiss ich allerdings nicht.

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Am 03.09.2014 um 19:05 Uhr hat Olai geschrieben:
Der Notar hat recht. Schau Dir mal das Bestandsverzeichnis Deines Wohnungsgrundbuchs an. Dir gehört ein Miteigentumsanteil von z. B. 375/10.000 des Gesamtobjektes, verbunden mit dem Sondereigentum gemäss Teilungserklärung vom xx.xx.xxxxx. Das bedeutet, das Grundstück mit aufstehenden Baulichkeiten gehört allen Wohnungseigentümern, aber wer was nutzen darf, wird eben durch die Teilungserklärung definiert. Wahrscheinlich gibt es in Deinem Fall zwar eine Teilungserklärung für die Wohnungen und die Kellerräume, aber irgendwer hat damals die Stellplätze vergessen. Das soll anscheinend jetzt nachgeholt werden.
Die Fläche unter der Garage gehört Dir auf keinen Fall, sondern nur das Sondernutzungsrecht.
Ob der Abriss der Garage zustimmungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft wäre, weiss ich allerdings nicht.

Soweit so gut, einzig den Satz:

"Das bedeutet, das Grundstück mit aufstehenden Baulichkeiten gehört allen Wohnungseigentümern".

Das Grundstück ja, aber warum mein Eigentum was ich auf diesem Grundstück "abgestellt" habe?

Die Garage habe ich gekauft und mit Erlaubnis aller dort hingestellt.

Wie kann Privatbesitz so einfach in Gemeinschafseigentum übergehen?

Das verstehe ich ja nicht.

Mir kann doch keiner sagen, stell das da hin, und jetzt ist es meins!

Das kommt ja einer Enteignung gleich!


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Alles, was fest mit Grund und Boden verbunden ist, ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks.

 

 

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