Man nennt es auch Ermessensspielraum des Prüfers. 😉
Ich weiss nicht, ob das in Austrianien so gehandhabt wird, aber in Good old Germany ist es definitiv nicht so.
Wenn die Räder abgenommen sind, dann reicht die Abnahmebescheinigung aus, die muss dann mitgeführt werden, das Gutachten ist dann nicht mehr erforderlich
Und wenn eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt ist, dann ist weder die Abnahmebescheinigung, noch das Gutachten erforderlich.
Die Eintragung ist dann in einer Verkehrskontrolle verbindlich.
Aber um eventuellen Problemen vorzubeugen habe ich trotzdem immer alles in der abschließbaren Schublade unter dem Fahrersitz dabei.
Der Wortlaut in dem Gutachten lautet:
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
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