Ja das stimmt ja so auch nur die Ladung ist ja auch fest durch geeignete Befestigung in welcher Form auch immer mit dem Fahrzeug fest verbunden.
Ich habe genau dieses prozedere einmal Gerichtlich mit eiem Staatsanwalt in meiner aktiven Zeit als Berufskraftfahrer durch gekaut, vor Gericht und der Richter ist klar zudem Schluss gekommen Ldung fest am Fahrzeug gesichert Kennzeichen an Ladung befestigt somit Kennzeichen fest am Fahrzeug verbunden, ein Strick reicht nicht ein annerkanntes Zurrmittel schon.
Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.