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zxrronin

herstellerbestaetigung für 145er Reifen auf CDI

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe jetzt einen Satz Originalalufelgen für meinen 2000er CDI bekommen. Dort sind 145er Reifen vorn montiert, aber in meiner Zulassung stehen nur 135er.

Beim Durchsuchen des Forums ist da öfter eine herstellerbestaetigung für 145er reifen verlinkt.

Allerdings funktionieren diese Links nicht mehr.

 

Hat noch jemand sowas für mich?

Reicht die Bestätigung, oder muß ich die Reifen/Felgen noch eintragen lassen?

 

Gruß Ronny

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Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die 145er Reifen auf 4 Zoll Felgen montiert sind, nur auf diesen 4 Zoll Felgen sind die 145er Reifen zugelassen.

Es gibt aber immer wieder Spezialisten, die 145er Reifen auf 3,5 Zoll Felgen montieren! Das ist aber nicht zulässig!

 

Hab Dir noch ne PN geschrieben!

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Das sind 4 Zoll breite Felgen, dass klappt schon.

Hab Dir meine Mail-Adresse geschickt.

 

Danke.

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Ich wäre auch dankbar, wenn ich die Herstellerbestaetigung bekommen könnte ;-)

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Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

 

speedyfrognet.jpg

 


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please one for me....tnx

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mit smarten grüßen, assfalthobel

 


mit smarten grüßen, assfalthobel

 

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Hier wäre auch so was in der Art zu finden unter dem Stichwort "Herstellerbestätigung! ;-)

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Horse.b, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   M.W.n. ist die Prüfgebühr weitgehend eine "öffentlich-rechtliche" Gebühr, die schlußendlich von der "Obrigkeit" bestimmt wird (und nicht von den Prüfberechtigten oder deren Institutionen), ähnlich den Zeiträumen und Kriterien.   Wenn man darauf vom "Bodenpersonal" (zu dem ich mich zähle) würde Einfluß nehmen wollen, dann über die Politik, z.B. beim Wahlgang.....   Das eigentlich Merkwürde finde ich jedoch, daß es bei den Kraftfahrzeugen / Landfahrzeugen keine europaweit einheitlich anerkannte Prüfung gibt (bei normalen Kontrollen, keine Bauartveränderungen). Insbesondere in grenznahen Regionen oder wenn man sich aus beruflichen oder touristischen Gründen sich ohnehin dort befindet und die Prüfung fällig ist. (Wenn man denn gut, günstig und konkurrenzfähig wäre (auch von den Gebühren), bräuchte man doch das nicht zu scheuen..... Die europäische Regelungswut kennt doch auch sonst "keine Grenzen" (im Wortsinne).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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