Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
baygray

Querparken???

Empfohlene Beiträge

hallo!

das thema querparken ist wahrscheinlich schon 1000x gepostet worden, aber ich kenn mich langsam nicht mehr aus.

darf man oder darf man nicht???

hab heute gehört, dass es jetzt wieder erlaubt sein soll...

weiss das jemand von euch?


 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weis nicht, wies gerade in deutschland is, aber in österreich is da nix geregelt, und ein polizist hat mir mal gesagt, das ich nie einen strafzettel bekommen werde, wenn ich es tue. aber wer weiss, vielleicht lassen sie sich da noch irgendeine gemeinheit einfallen. hab irgendwann gehört, das es in D nicht erlaubt ist, ist aber schon eine zeit lang her.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hi!

also ich hab auf jeden fall mal nen strafzettel bekommen.

aber jetzt hab ich eben gehört, dass es wieder erlaubt sein soll...

vielleicht sollte man das einfach mal ausprobieren.


 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Kommt ganz auf die Stadt an! Eine einheitliche Regelung gibt es wohl nocht nicht.

Im SC Saarbrücken liegen Kopien eines Zeitungsberichts (Saarbrücker Zeitung). Darin steht, daß unter beachtung der allgemeinen Verkehrsbedingungen (Markierungen, Überstand in die Farhrbahn) etc das Querparken erlaubt ist.

Glück für mich!! ;-))

Gruß,

--Uwe..


 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hallo

also in der aktuellen auto straßenverkehr steht, dass ein berliner richter entschieden hat, dass querparken erlaubt ist wenn man den verkehr nicht behindert...ich denke dann müsste man es überall dürfen, doch woher weiss man wann man den verkehr nicht behindert, ist ja denke ich auslegungssache...naja ihr könnt es ja selber mal nachlesen !!!!!

bye inst@nt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

laut StVO ist das Parken ENTGEGEN der Fahrtrichtung verboten...quer zur Fahrrichtung ist gar nicht geregelt...obwohl es bei Geburt der StVO schon bzw. fast schon die Isetta gab...

Ich geh jetzt auf's Ganze:

Smartie auf ausreichend breiter, längs des Fahrstreifens gekennzeicheter Parkfläche schön an dessen Beginn oder Ende (laut StVO IST platzsparend zu Parken) quer parken (ohne den fließenden Verkehr zu behindern), Parkuhr bedienen oder Parkschein lösen und bei einem Strafzettel dann über den Rechtsschutz bis zur letzten Instanz klagen...

bin da mal gespannt..

Gruß,

Danny

P.S.

Was wurde denn bei den Knöllchen für's Querparken als 'Tatvorwurf' angegeben?


Smart 451 cdi, EZ 11/2009, 54 PS, geschlossener DPF, 125 tkm

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nein es ist nicht so, dass irgendwie-parken verboten ist, sondern dass parken IN DER Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, es sei denn andere Markierungen. Abweichend nur dann, wenn keine Behinderung möglich ist

Parkmarkierungen nicht überschritten werden UND Parkraumnot anders-parken nötig macht. Und das ist Interpretationsache, deshalb gibt es widersprüchliche Gerichtsurteile dazu. Deshalb helfen da Präzedenzfälle oft nicht.

Uli


 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@smartdanny

ich weiss nicht mehr ganz genau, was als "tatvorwurf" auf dem knöllchen angegeben war, aber es war irgendwas mit "nicht in fahrtrichtung" oder so.


 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja Ja, is' eine neverending Story.

Also: Verboten ist (wie bereits erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung.

Also alles über 90 Grad.

Andererseits ist das Querparken nur mit dem entsprechenden Zusatzschild erlaubt.

Das hat zwar mit dem Smart nix zu tun, is aber halt so.

Der Versuch von MCC zu erreichen, dass Fehrzeuge unter 2 Meter 55 auch Quer parken dürfen ist ja leider gescheitert, obwohl die Argumentation logisch war.

Da laut STVZO die maximale Fahrzeugbreite 2 Meter 55 beträgt, warum sollten nicht die Fahrzeuge, die kürzer als diese maximale Breite sind auch quer Parken dürfen.

Ich habe in Nürnberg noch kein Ticket fürs Querparken bekommen, scheinbar sieht man das hier nicht so eng wie z.B. in Berlin.

Normalerweise sollte man auch kein Ticket fürs Querparken bekommen, ausser man steht auf dem Gehsteig oder ragt in die Fahrbahn hinein (bei schmalen Parkstreifen) oder natürlich man vergisst vor lauter Parkfreude einen Parkschein zu ziehen.

Ob ich gegen ein Knöllchen vorgehen würde hängt von meiner Tagesform ab. Evtl. würd' ich mir auch einfach sagen "sch... drauf", ich hab' in den letzten zwei Jahren so viel Geld für Tickets und Parkhäuser gespart, dass ich dem armen gebeutelten Staatshaushalt ruhigen Gewissens mal ein paar Mark zustecken kann roflmao.gif

Wenn ich schlecht drauf bin könnte ich mir aber auch vorstellen bis auf's Messer zu kämpfen.

Aber wieso sollte man als Smartist jemals schlecht drauf sein?

Also viel Erfolg beim Querparken

N-CC 194

 


SmartV12

Sig1_640.jpg

- - - - SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer - - - -

N-CC_194.jpgN-CC_196.jpgN-IE_451.jpgSpritmonitor.de

http://www.mobileaudiosolutions.de

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich wäre es doch Zeit für ein paar Bitt-eMails an den Verkehrsminister, oder?


Blackpure

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die StVO sieht vor, dass platzsparend geparkt wird und dass man sich wieder nahtlos in den Verkehr einfädeln kann.

Da man sich beim Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht nahtlos einfädeln kann (man muss ja mindestens eine Gegenverkehrspur kreuzen), ist es untersagt. Ebenso ist es untersagt den Smart vorwärts und damit quer in einer Parklücke zu parken. Anders siehts aber aus, wenn man rückwärts einparkt - dann kann man sich nämlich ohne Risiko wieder rechtsherum abbiegend in den Verkehr einfädeln.

Ich habe das ganze sogar mal provoziert: in Hamburg lief gerade eine Knöllchenschreiberin drei Autos vor der "Smartparklücke" - ich bin rückwärts raufgefahren und habe abgewartet. Sie hat nur rübergeschaut, gegrinst und ist weitergegangen. :classic_smile:

Gruß,

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hat von Euch noch niemand die Bedienungsanleitung gelesen ? Man soll das nicht tun !

Die Parklücken sind in der Regel 2m breit, aber der smart ist 2,5 m lang. Damit is ja schon alles gesagt.

------------------

Grüsse Philipp

AK-PR61


Grüsse Philipp

AK-PR61

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, aber die maximal zulässige Breite für ein Fahrzeug in der StVZO ist sogar mehr als 2,5 m. Somit ist der Smart so lang, wie ein Auto breit sein darf. Er kann sich also locker hinter einem LKW quer verstecken. Klar, daß die meisten Parklücken das nicht hergeben. Ich parke auch nur dort quer, wo es geht und sowieso kein Platz mehr ist.

Grüße,

Norman

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi und hallo

Wenn sich die Gelegenheit bietet, parke ich quer. Natürlich berücksichtige ich, daß ich nicht über die Markierung rüber rage und auch niemanden gefährde. Sollte ich einen Strafzettel bekommen, werde ich einfach "Beweisbilder" machen und gegen das Knöllchen wiederspruch einlegen (oder wie man das nennt). Soll angeblich helfen.

@blackpure: oder man macht ne Unterschriftenliste. Da dürften doch einige zusammen kommen. Oder?

smarte Grüße

_driv_

-----------------------------

smart in OWL

OWL-smarties

owl-smarties@web.de

-----------------------------


Grüße

_driv_

 

Wenn Sie keine Einweisung auf U-Boote haben schauen sie zu, dass Sie den Wolf wieder aus dem Tümpel kriegen!

 

driv's Homepage

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi, Sutch.

Der Polizist hat leider keine Ahnung von der STVO. ( Bin aber kein Verkehrsjurist)

In Derselben ist klar geregelt, daß mehrspurige KFZ nur längs zur Fahrbahn parken dürfen, außer an Stellen an denen Bodenmarkierungen das anders regeln ( Schrägparker). Daß bei uns im Ösiland vielleicht nicht alles so tierisch ernst abgehandelt wird, mag an der Mentalität oder an sonst was liegen . Vielleicht auch an der weiter gesteckten Toleranzgrenze ?ß Fragen über Fragen ;-))))

...keep smartin...

LG Helmut


...keep smartin...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin Ahnungslos und andere,   kurze Frage zu diesen Reservesteckplätzen. Die Steckplätze R1 bis R4 (Klemme15/Zündungsplus): Ist davor noch eine Sicherung? Oder gibt es bis zur Batterie nur die Sicherung in dem Adapter? Hintergrund der Frage: Ich habe auch diese Ausfälle der Kraftstoffpumpe und möchte die Kraftstoffpumpe mit Zündungsplus ansteuern (Crashsensor hin oder her, es geht anscheinend nicht anders. Wen die ganze (längliche) Geschichte interessiert: hier die Historie:   Schon einige Monate nach dem Kauf des Smart vor 3 Jahren ging er während der Fahrt sporadisch aus oder lies sich nicht starten. Fehlercode P0251. Zündung aus und warten auf Reboot des SAM half immer und hilft auch heute noch. Zunächst habe ich mit WD40 operiert. War danach eine zeitlang seltener. Dann habe ich das SAM ausgebaut, an diversen STellen nachgelötet und am Stecker 11.3 das Kabel für die Kraftstoffpumpe direkt platienenseitig auf den Lötpunkt des STeckerpfostens gelötet. Die Ausfälle wurden deutlich seltener, aber anscheinend gibt es neben dem STecker noch ein weiteres Problem. Im nächsten Schritt habe ich auf das Kabel ZUSÄTZLICH über einen Schalter im Armaturenbrett Zündungsplus gelegt. Zumindest war Zündungsplus der Plan :-). Habe mit einem Relais direkt Strom von der Batterie geholt (natürlich über einen zusätzliche Sicherung in der Zuleitung). Die Steuerspannung für das Relais habe ich vom Zündungsplus des Zigarrettenanzünders über diesen Schalter geholt. Also dachte ich, das sei wie Zündungsplus. Nun liegt diese Spannung aber ZUSÄTZLICH an der Pumpe an. Warum ZUSÄTZLICH? Ich wollte den Schalter eigentlich standardmäßig ausgeschaltet lassen, so dass der Chrashsensor etc noch klappt und diesen Schalter nur im Notfall betätigen. Beim Ausprobieren meiner Schaltung musste ich aber feststellen, dass ich mir eine Art "Selbsthaltung" eingebaut habe. D.h. wenn der Schalter an ist während der Motor läuft und ich die Zündung abschalte, bleibt der Motor an und auch alle Verbraucher an Klemme 15. Offensichtlich entsteht über das angezogene, reguläre Kraftstoffpumpenrelais eine Verbindung zwischen Klemme15 und die Batterie. Hab's erstmal so gelassen, sollte ja nur ein Notfallinstrument sein. Dann war wochenlang Ruhe, keine Ausfälle. Vor zwei Wochen ging es wieder los. Motor aus im Dunkeln auf einer Landstraße, gruselig. Habe hoffnungsfroh den Not-Schalter betätigt, aber nur der Anlasser drehte, kein Anspringen. Offentsichtlich sperrt das SAM den Motor erstmal, wenn der Fehler P0251 erkannt wurde. Da hilft auch Not-Strom auf der Pumpe nicht. Erst nach dem SAM Reset gings weiter. Ich fahre jetzt stets mit dem eingeschalteten Schalter als Notlösung. Den Kleinen muss ich FAST immer durch Betätigen des Schalters abstellen. Aber nur FAST. Manchmal geht er auch trotz eingeschaltetem Schalter mit dem Zündschlüssel aus. Obwohl im Fehlerspeicher nichts abgelegt ist, gehe ich davon aus, dass dann der Fehler aufgetreten ist und das Kraftstoffpumpenrelais auf dem SAM während der Fahrt abgefallen ist. Ich vermute, dass der Fehler erst gesetzt wird, wenn der Karftstoffdruck fehlt. Und das geschieht durch die Notlösung nicht mehr. Mein Plan jetzt: Echtes Zündungsplus über den Schalter für die Bestromung der Pumpe verwenden. Das dürfte die nervige "Selbsthaltung" ausschalten. Alternativ könnte ich natürlich die Kraftstoffpumpe auch nur über das zusätzliche Relais mit Zündungsplus schalten. Dann wäre aber "normaler Betrieb" mit dem Crashsensor nicht mehr möglich. Außerdem weiß ich auch nicht, ob nicht noch irgendwelche Schaltungsteile/Strompfade zwischen Ausgang des originalen Pumpenrelais auf dem SAM und dem Stecker 11.3 Pin 10 auf Spannung angewiesen sind.      
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.724
    • Beiträge insgesamt
      1.606.897
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.