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Bluti

Gelbe oder Grüne Plakette, DPF oder nicht?

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Moin,

ich bin seit Montag stolzer Besitzer eines Smart CDI Bj. 2003, und habe folgendes Problem:

Bei beim Straßenverkehrsamt in Marl habe ich nur die Gelbe Plakette bekommen, obwohl der Vorbesitzer schon immer mit einer grünen Plakette gefahren ist...Zumal er in der Zeit 2x beim TÜV mit Abgasuntersuchung war. Da war immer alles in Ordnung :o .

Im Fahrzeugschein, in der Zeile 14.1, steht die Nummer 0446 die eigentlich anzeigt, dass das Fahrzeug einen DPF hat... oder doch nicht???

Kann man auch mit blick auf den Auspuff sehen, ob ein DPF verbaut wurde? Oder haben die vom Straßenverkehrsamt mist gebaut?

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :-?

Im voraus Danke für eure Hilfe!!!

 

Gruß Holger

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Bluti am 12.12.2015 um 06:57 Uhr ]

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Moin,

 

und mit welcher Begründung haben die Dir nur die gelbe Plakette zukommen lassen?

Und wieso hast Du das mit Hinweis auf die vorherige grüne Plakette nicht direkt beim Amt beanstandet?


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

 

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Huhu,

meine Frau war am Montag da :-D und hat das Auto angemeldet, zumal eine Frau die Zulassung vollzogen hat :-D . Vielleicht war das der Fehler ;-) ;-). Scherz bei Seite...

Die Frau Vorort sagte, dass es noch einmal EXTRA im Fahrzeugschein schriftlich eingetragen sein muss :-? :o :lol:

 

Gruß

Holger

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ja das stimmt ein DPF muss im Fahrzeugschein unten nachträglich eingetragen sein mit Hinweis auf die ABE Nr.

Es gibt da verschiedene entweder ABE 17043 oder 17096. Wenn da nichts steht hat er keinen DPF.

Es gibt mit DPF auch keine veränderten Abgaswerte. Es ist dem Tüv egal ob oder was für eine Plakette an der Scheibe klebt.

 

Geh mal davon aus dass Du keinen Partikelfilter hast und die grüne Plakett illegal dran war.

 

 

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Wenn der Smart Bj. 2003 ist, damals gab es ja serienmässig noch keinen RPF, dann hatte er ab Werk auch keinen eingebaut!

Und dann müsste er dann logischerweise ja nachgerüstet und auch nachträglich in die Papiere eingetragen worden sein.

Wenn dort keine zusätzliche Ergänzungseintragung drin ist, daß ein RPF nachgerüstet wurde, dann ist vermutlich auch keiner eingebaut und die grüne Plakette wurde unberechtigt erteilt!

Wenn da also nachträglich keiner eingetragen ist, dann kann er nur die gelbe Plakette erhalten, auch wenn er vorher eine grüne hatte!

Es wurden nämlich in vielen Fällen fälschlicherweise grüne Plaketten vergeben!

Wie ich bereits in einigen Freds geschrieben habe, bringt Dir das im Falle einer Ummeldung überhaupt nichts, weil die Zulassungsstelle da ganz klar im Recht ist!

Wenn die grüne Plakette oder ein RPF im Kaufvertrag drin steht, dann hast du Ansprüche an den Verkäufer des Smarts, wenn es ein Händler sein sollte ohnehin!

Bei einem Privatverkäufer hast Du da leider Pech gehabt, wenn die grüne Plakette nirgends vermerkt ist!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.12.2015 um 10:06 Uhr ]

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Man kann es auch an der Optik des Potts erkennen!

Ein Pott mit Rußpartikelfilter sieht so aus wie in dieser Auktion.

In der Kammer sind fünf Stege zu sehen.

Und bei einem Auspuff ohne RPF sind es lediglich zwei, wie auf dem Bild in jener Auktion zu sehen!

 

Das von S_H angesprochene Tilgergewicht mit seinen unterschiedlichen Farben ist jeweils recht am Pott zu sehen, wobei ich mich allerdings an der Farbe von det Dingens nicht orientieren würde!

 

Wenn im KFZ Schein keine Ergänzung eingetragen ist, daß ein RPF verbaut wäre, denke ich mal, daß er noch seinen serienmässigen Zustand hat und damit keine Berechtigung auf die grüne Plakette existiert.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.12.2015 um 13:07 Uhr ]

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Quote:

Am 12.12.2015 um 08:18 Uhr hat zabaione geschrieben:
Und wieso hast Du das mit Hinweis auf die vorherige grüne Plakette nicht direkt beim Amt beanstandet?

Wenn kein RPF verbaut ist wird Dir das relativ wenig nützen, weil die Zulassungsstelle im Recht ist! ;-)

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Sooo, nach langen hin und her habe ich jetzt leider die Antwort die ich nicht haben wollte, der Smarti hat leider keinen DPF.. :-x ...trotz 2x HU in den letzten Jahren und grüner Plakette an der Windschutzscheibe...

Ich bin jetzt am überlegen den Privat Verkäufer per Rechtsanwalt vom Rückkauf zu "überzeugen" denn dieser sagte mir gerade "PECH" gehabt. :-?

Im Grunde hat er Recht...aber er hat mich getäuscht beim Verhandeln (..klar hat er ein DPF...war beim TÜV...und die grüne Plakette hat er ja auch")

Ein neu Einbau würde fasst 1000€....

 

Was sagt Ihr kann man da machen oder sinnlos, trotz RSV ??

Gruß

Holger

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Bluti am 12.12.2015 um 17:30 Uhr ]

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Wenn es nicht im Kaufvertrag steht - keine Chance. Hast du wenigstens einen Zeugen, der die Aussage bestätigt?

 

 

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Kann mann noch erkennen wer die grüne Plakette ausgestellt hat? TÜV oder Landratsamt oder sonst wer.... da ist ja immer ein Stempel drauf

 

 

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...jetzt mal einen RPF bekommen... Neu oder Gebraucht :cry:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Bluti am 12.12.2015 um 19:56 Uhr ]

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... was ist nun, wenn der Wagen mal einen DPF gehabt hat und dieser später gegen den Originaltopf getauscht wurde?

 

Gruß, Rolf


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gebraucht oder neu ist egal...... geht beides.

 

Idealerweise noch diese Jahr einbauen und eintragen lassen nur dann kannste noch 260.- Euro vom Staat (BAFA) einsacken.

 

Die Antragstellung bei der BAFA kann zwar bist 15. Feb. 2016 erfolgen, der Partikelfilter muß aber zwingend noch diese Jahr eingebaut werden

 

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Trikking dann würde es in den Papieren stehen und es gäbe kein Problem

 

 

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