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Harry62

********* Rechtsfahrgebot ********

Empfohlene Beiträge

ich hab auch noch einen:

 

Leute, die im Stadtverkehr grundsätzlich noch auf die Kreuzung fahren und so den Querverkehr blockieren, wenn der endlich wieder fahren kann....

 

dann benutze ich meine BIG BLAST III von in.pro :-D

-----------------

einmal SMART, immer SMART ;)

118387.jpg?stamp=1123575265<BR>

und er gönnt sich:

spritmonitor.de

ICQ 219 304 143 online.gif?icq=219304143&img=21

 

 

 


einmal SMART, immer SMART ;)

 

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*GeryRechtGeb*

 

Wie war das doch gleich?

 

- Drängeln und Nötigen --> bis zu 1500 Euro und 5 Punkte

- Rechts überholen bis zu 150 Euro und 3 Punkte

- Volle Pulle auf dem Standstreifen überholen --> 50 Euro

 

Bin mir nicht ganz sicher mit den Zahlen aber sinngemäß ist es zutreffend.

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Quote:

Am 24.02.2009 um 17:25 Uhr hat smarte_kugel geschrieben:
Fällt es eigentlich unter "Nötigung" wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn links überhole und der zu überholende gleichzeitig auch beschleunigt so das ich nicht dran vorbei komme?!



Wenn ja, dann werd ich zukünftig immer mal Anzeige erstatten wenn ich nen Beifahrer als Zeugen dabei hab...

Typisch Deutsch kann ich nur sagen. Unsere überlasteten Gerichte mit noch mehr Müll zu schütten.

Immer erst mal selber an die eigene Nase fassen.

-----------------

Smart 44 CDI 70 kw Bj. 2004 Spritmonitor.de

Daihatsu Cuore L701 41 kw Bj. 1999 Spritmonitor.de

 

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Na Du kommst mir ja genau richtig!!!

 

Was hat das denn mit zumüllen der Gerichte zu tun?!

 

Würde sich jeder mal an die Gesetze halten wäre das alles kein Problem.

 

Mache nur Gebrauch von meinem "Recht"

 

...und woher willst DU denn wissen das ich mich nicht dran halte?!

 

*Lachnummer*

 

:lol: :lol: :lol:

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42 Cdi Coupe "Passion" EZ: 06/05, Aussen river silver, Innen bungee red

 


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Ich möchte wetten das Jeder von Euch schon mal alles was hier angemeckert wird, selber praktiziert hat..........aber dann war das natürlich was Anderes! :roll:

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Eben nicht lieber CDIler,

 

es gibt auch Leute die sich an die Regeln im Straßenverkehr halten...

 

Ich selbst verlange es von anderen, dann verhalte ich mich auch dem entsprechend.

 

Zum Beispiel habe ich an einem Stopschild zu stehen und nicht ranzu rollen und da ist es mir sch..... egal ob hinter mir einer hupt oder nicht...

 

EDIT: Mir ist u. a. auch noch NIE ein Knöllchen ausgestellt worden...

 

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42 Cdi Coupe "Passion" EZ: 06/05, Aussen river silver, Innen bungee red

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smarte_kugel am 25.02.2009 um 15:18 Uhr ]


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Quote:

Am 25.02.2009 um 15:14 Uhr hat smarte_kugel geschrieben:
Eben nicht lieber CDIler,



es gibt auch Leute die sich an die Regeln im Straßenverkehr halten...


Es gibt auch Leute die Ihre eigenen Fehler nicht bemerken :roll:

 

Da kein Mensch unfehlbar ist, glaube ich Dir Deine Aussage auch nicht 8-)


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Dann glaub es nicht...

 

Glauben ist nicht wissen ;-)

 

*gähn*

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Geglaubt wird in der Kirche, Mr Unfehlbar 8-)

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Quote:

Am 24.02.2009 um 17:25 Uhr hat smarte_kugel geschrieben:
Fällt es eigentlich unter "Nötigung" wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn links überhole und der zu überholende gleichzeitig auch beschleunigt so das ich nicht dran vorbei komme?!

 

Nein, das ist keine Nötigung:

 

"StGB § 240: Nötigung

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

 

- eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,

- eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht."

 

 

Aber erlaubt ist es dennoch nicht:

 

"StVO §5 Überholen

 

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

 

Macht lt. aktuellem Bußgeldkatalog:

"Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Tatbestand 26: Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht = 30 €"

 

...da du den Tatbestand aber schwer beweisen kannst, wird es wohl bei der Anzeige und der anschließenden Einstellung des Verfahrens bleiben.

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 25.02.2009 um 16:13 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Danke RPGamer für die Aufklärung :)

 

Wie müsste ich das beweisen können damit das Verfahren nicht eingestellt wird?!

 

Wenn die gleiche Person wegen der selben Tat immer wieder angezeigt wird, reagiert dann unsere Rechtssprechung trotzdem nicht?!

 

Also kann ich machen was ich will...!!!???

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Also ums mal kurz zu machen! :-D

 

Ich habe erst seit ca. 13 Monaten Führerschein und mir fällt jeden Tag aufs neue auf, dass mind. 75 % der Autofahrer eigentlich keinen haben dürften!!!

Vorallem die, die bei Schnee und Regen dicht auffahren und aufblenden!!! :-x :-x :-x :evil:

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Joooo,

 

die Leute die bei Schnee und Glätte soooooo dicht auffahren, dass es nur noch fehlt das die fragen was ich im Kofferraum habe...

 

 

 

:lol: :lol: :lol:

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Quote:

Am 25.02.2009 um 16:07 Uhr hat CDIler geschrieben:
Geglaubt wird in der Kirche, Mr Unfehlbar 8-)



 

Da solltest du mal hingehen, dann würdest du nicht jeden Thread mit deinen unnützen Posts zumüllen.

 

Hast doch jetzt den Roadster, warum wanderst du nicht ab ins Roadster Board.

 

Mitlerweile bekommst du ja schon lt. deiner eigenen Aussage im Chat Schläge angedroht.

Kindergarten

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Smart BRABUS Xclusive

brabus1vrs.jpg

 

 

 


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Quote:

Am 25.02.2009 um 16:52 Uhr hat RonnyD geschrieben:
Quote:


Am 25.02.2009 um 16:07 Uhr hat CDIler geschrieben:

Geglaubt wird in der Kirche, Mr Unfehlbar 8-)






 

 

 

Da solltest du mal hingehen, dann würdest du nicht jeden Thread mit deinen unnützen Posts zumüllen.

 

 

 

Hast doch jetzt den Roadster, warum wanderst du nicht ab ins Roadster Board.

 

 

 

Mitlerweile bekommst du ja schon lt. deiner eigenen Aussage im Chat Schläge angedroht.

 

Kindergarten

 

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...sind Roadsterfahrer hier nicht willkommen?Das hab ich letztens erst irgendwo gelesen... :roll:

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Sehr beliebt ist auch das "Ichweckemeinenvordermann"-Syndrom.

 

Äussert sich folgendermassen:

- man steht hinter Jemandem an der Ampel

- die Ampel springt von rot auf rot/gelb

- in diesem Augenblick spannen sich die Muskeln im Hupenarm an und die Hand wird ein paar Zentimeter nach oben gehoben

- dieser Muskelkrampf löst sich ca. eine zehntel bis halbe Sekunde nach dem Umschalten der Ampel auf grün

- dabei knallt die Hupenhand auf den Hupenknopf und verweilt dort einige Zeit

- sobald sich die Erkenntnis des gelösten Krampfes bis in´s Stammhirn durchgefressen hat wird die Freude mittels wildem Gestikulierens ausgedrückt

 

Diesen Symptomen kann man nur begegnen indem man das Auto ausmacht, aussteigt, nach hinten geht und dem Patienten zu seiner neuen Hupe gratulieren tut :-P

Risiken und Nebenwirkungen möchte ich hier nicht erwähnen :roll:

 

LG

Jochen

-----------------

1234mn5.png

Das Leben ist nicht gegen Dich, das ist es nur gelegentlich !

icq: 383-898-865

 


formerly known as HerrBert with 590 posts ;-)

 

http://imageshack.us/scaled/thumb/689/mitcampivonhusumzurck.jpg

 

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@2nd_bert: :lol: :lol: :lol:

 

Aber schlimm sind wirklich diejenigen die beim Ampelgrünpfeil (nicht zu verwechseln mit dem Grünpfeil als Schild, wo man stehen bleiben muss) noch auf das normale Grün der Ampel warten...

 

:lol: :lol: :lol:

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Am 25.02.2009 um 16:33 Uhr hat smarte_kugel geschrieben:
Wie müsste ich das beweisen können damit das Verfahren nicht eingestellt wird?!

 

Da nur der Fahrer haftbar gemacht werden kann, müsstest du (zusätzlich zum Tatbestand ansich) beweisen das an besagtem Tag wirklich der Fahrer XY in dem Auto saß - schwierig.


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Im Umkehrschluss heisst dies ja, dass ich fast machen kann was ich will auf Deutschlands Straßen, wenn mir als Fahrer dies keiner beweisen kann!?

 

Bist Du von der Rennleitung?! ;-)

 

Gut, Tag, Datum, Uhrzeit und Fahrerbeschreibung kann ich ja abgeben mit einem Beifahrer als Zeugen...

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Am 25.02.2009 um 16:59 Uhr hat schwarzer geschrieben:



...sind Roadsterfahrer hier nicht willkommen?Das hab ich letztens erst irgendwo gelesen... :roll:


 

Das weiss ich doch nicht............

 

mir ging es einzig und alleine um den Alleskomentierer CDIler.

 

Und wenn du das erst letztens irgendwo gelesen hast, dann verlinke mal dorthin oder besser frag da mal nach, hier ging es def. nicht darum Roadster Fahrer zu vergraulen. ;-)

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BRABUS Ultimate 112

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Leute,

 

bleibt beim Thema...

 

Biddöööööööö :roll:

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Am 25.02.2009 um 17:04 Uhr hat smarte_kugel geschrieben:
Aber schlimm sind wirklich diejenigen die beim Ampelgrünpfeil (nicht zu verwechseln mit dem Grünpfeil als Schild, wo man stehen bleiben muss) noch auf das normale Grün der Ampel warten...

 

die gibbet auch :roll:

aber am Grünpfeilschild muss man ja wirklich anhalten, vor Allem wenn man jemanden der drängelt hinter sich hat, und besonders aufmerksam den Querverkehr beachten (nich dass da noch was Schlümmes passiert 8-) :-P )


formerly known as HerrBert with 590 posts ;-)

 

http://imageshack.us/scaled/thumb/689/mitcampivonhusumzurck.jpg

 

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Laso seit ich den 42 Cdi hab, fahre ich noch gelassener als vorher...

 

:-D :-D :-D

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wenn sich alle an §1 der STVO halten würden, könnte man alles was danach geschrieben steht komplett verbrennen.

 

Vorschriften sind für Leute die weder Hirn noch Erziehung haben, der Rest verhält sich von selbst einigermaßen rücksichtsvoll ohne daß irgendwer es von ihnen fordert.

 

 

ich träume von einer menschheit die weder regierung noch polizei braucht, weil jeder einfach so nett zu allen anderen ist - aber ich träum ja auch von ewig sommer und daß das fernsehprogramm irgendwann besser wird...träumer eben.


Alles wird gut!

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