Nein, wenn die Geisteröffnung stattgefunden hat, bleibt das Auto unverschlossen.
Der Mann vom Schlüsseldienst erklärte mir damals, dass der neue und der vorhandene alte Schlüssel neu codiert werden müssen. Wenn der verlorengegangene Schlüssel wieder auftauchen würde, so könne man diesen nicht mehr verwenden.
Das heißt aber doch auch, dass im Steuergerät für die Zentralverriegelung ebenfalls eine neue Codierung programmiert werden muss. Kann es damit zusammenhängen ?
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