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rainer_zufall

Gewährleistung ja oder nein?

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Hallo,

 

gestern ist mit folgendes passiert: Ich habe die Heckklappe meines Cabrios BJ 2000 geöffnet und dann den Stoffteil. Dabei hat es einen kleinen Schlag getan und jetzt hat die Scheibe einen Riss, so ca 5-6cm lang.

Nun ist meine Frage ob dies ein Gewährleistungsfall für den Händler ist (gekauft im Sept 2008 ) oder ob ich dies selber zahlen muss? :-?

 

Gruß

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von rainer_zufall am 04.01.2009 um 18:20 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von rainer_zufall am 04.01.2009 um 18:21 Uhr ]


It's not a bug - It's a feature! :)

 

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Ich würde sahen Nein.Fahr zum Sattler und lass dir eine neue Scheiben einnähen. Ist günstiger als das komplette Heckteil.

-----------------

timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Bei Kunststoffscheiben kan das speziell im Winter passieren, wenn das Material schon etwas verhärtet ist.

 

Ich sehe da auch keinen Garantiefall, zumal sich die Garantie bei Gebrauchtwagen meines Wissens eh nur auf die Technik bezieht.

 

Wie Timo schon schrieb, beim Sattler ne neue Einnähen lassen wird wahrscheinlich am günstigten sein.


Smart Pulse Cabrio MHD MJ2011 Spritmonitor.deSUPER
apicsmart-banner-new2.jpg

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Kann man das nicht irgendwie so auslegen das es ein Gewährleistungsfall wird? Was würde denn eine neue Heckscheibe in etwa kosten?

 

 


It's not a bug - It's a feature! :)

 

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Am 04.01.2009 um 18:28 Uhr hat rainer_zufall geschrieben:
Kann man das nicht irgendwie so auslegen das es ein Gewährleistungsfall wird? Was würde denn eine neue Heckscheibe in etwa kosten?



 

Mann kann, leider ist das dann aber VERSICHERUNGSBETRUG

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@rainer:

 

1. Wo gekauft (privat oder gewerblich)?

2. Genau wann gekauft?

3. Was steht zum Thema Gewährleistung in deinem Kaufvertrag? Wurde diese auf 12 Monate reduziert oder gar nicht ausgeschlossen (nur privat)? Wenn nein, dann hast du 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

4. Wenn weniger als 6 Monate um sind (seit Fahrzeugkauf) dann soll der Verkäufer bitteschön beweisen, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Da er dies nicht kann, geht die Reparatur auf ihn.

 

Eine gerissene Heckscheibe ist garantiert keine Verschleißerscheinung.

 

Gruß.

 

PS: Natürlich keine Rechtsberatung (das kann nur ein Anwalt), sondern meine Meinung.

 

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Am 04.01.2009 um 18:45 Uhr hat twolf geschrieben:
Mann kann, leider ist das dann aber VERSICHERUNGSBETRUG

 

Was bitte hat die Frage nach Gewährleistung mit Versicherungsbetrug zu tun? :-?

 

Außerdem ist eine gerissene Heckscheibe sehr wohl ein Fall für die Teilkaskoversicherung, ähnlich Glasbruch der Frontscheibe, auch wenn diese Heckscheibe aus Plastik ist.

Abgezogen werden muß natürlich die Selbstbeteiligung.

 

Zu den Kosten ist zu sagen, daß im SC normalerweise nur das komplette Heckteil des Verdecks ausgewechselt wird, also die Scheibe komplett mit dem rückwärtigen Stoffteil, was natürlich arschteuer ist, das mach man ja auch ned!

Bei einem Autosattler kannst Du Dir entweder eine neue Heckscheibe einnähen lassen oder es gibt auch andere Möglichkeiten.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.01.2009 um 19:13 Uhr ]

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Am 04.01.2009 um 18:53 Uhr hat DirtyOlli geschrieben:
@rainer:



1. Wo gekauft (privat oder gewerblich)?

2. Genau wann gekauft?

3. Was steht zum Thema Gewährleistung in deinem Kaufvertrag? Wurde diese auf 12 Monate reduziert oder gar nicht ausgeschlossen (nur privat)? Wenn nein, dann hast du 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

4. Wenn weniger als 6 Monate um sind (seit Fahrzeugkauf) dann soll der Verkäufer bitteschön beweisen, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Da er dies nicht kann, geht die Reparatur auf ihn.



Eine gerissene Heckscheibe ist garantiert keine Verschleißerscheinung.



Gruß.



PS: Natürlich keine Rechtsberatung (das kann nur ein Anwalt), sondern meine Meinung.





 

Der smart wurde bei einem Händler gekauft am 23.9.08, also ist die Beweislast beim Händler. Genau deshalb hab ich mir gedacht das er ja eigentlich dazu verpflichtet ist die zu reparieren. Ich denke ich frage da einfach mal freundlich und bestimmt nach. Wird wohl das beste sein oder? Trotzdem was würde denn so eine Heckscheibe in etwa kosten wenn ich sie beim Sattler reinmachen lasse, nur so ca.?

 


It's not a bug - It's a feature! :)

 

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@rainer:

 

Zu den Kosten kann ich dir nichts sagen, würde aber zu meinem Händler fahren, ggf. schriftlich zur Behebung auffordern. Wenn das alles nichts hilft musst du sonst den weiteren Rechtsweg beschreiten.

 

Gruß.

 

PS: Zum Preis des Erneuerns kann ich dir nichts sagen, wird aber nicht so ganz günstig sein.

 

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Zu Punkt 4 Deiner Ausführungen

 

Je nachdem, an welcher Stelle der Scheibe sich der Riss befindet, wird Dir ja wohl kaum jemand abnehmen, daß es sich um einen versteckten Mangel handelt, der bei Übergabe nicht erkennbar war, oder?

Wenn sich der Riss mitten in der Scheibe befindet, wirst Du Dir da argumantativ vermutlich eine menge einfallen lassen müssen.

So einfach, wie es manche darstellen ist es dann au wieder ned!

 

Ich hätte auf jeden Fall Verständnis dafür, wenn die Behebung des Schadens durch den Händler abgelehnt wird, Du fährst doch auch nicht mit einem Steinschlag in der Frontscheibe nach einer Zeitlang des gebrauchs zu dem Händler und verlangst den kostenlosen Ersatz der Scheibe, weil Du Garantie auf das Fahrzeug hast.

 

Der Wechsel des gesamten Heckteils schlägt im SC mit ca. 1000.- EURO zu Buche, beim Autosattler dürften es so ca. 300.- EURO sein, man kann das Heckteil aber auch reparieren lassen, bei ebay werden verschiedene Modalitäten angeboten, wobei ich noch am ehesten die wählen würde, bei der man eine CD mit einer Ausbauanleitung bekommt, das Heckteil selbst ausbaut, einschickt und dann ein paar Tage später sein Heckteil mit einer neuen Scheibe, eingenäht durch den Fachmann wieder bekommt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.01.2009 um 19:43 Uhr ]

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Quote:

Am 04.01.2009 um 19:38 Uhr hat rainer_zufall geschrieben:
Hab mal bei eBay etwas gestöbert und bin auf dieses, Ebay Heckscheibenerneuerung , Angebot gestoßen. Taugt soetwas was oder ist es nichts?

 

Genau so etwas meinte ich am Ende meiner Ausführungen im letzten Posting!

Ich würde dann allerdings gleich nachfragen, ob es auch möglich wäre, eine getönte Heckscheibe einzubauen, die sieht einfach besser aus.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.01.2009 um 19:44 Uhr ]

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Klingt als Nichtbetroffener und Aussenstehender doch nicht verkehrt. Die Bewertungen sind auch gut. Solltest du auf anderem Wege nicht weiterkommen, wäre das sicher eine Option; der eine oder andere hier wäre bestimmt auch am Ergebnis interessiert :-D ....

-----------------

Smiley

 


Smiley

 

 

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sachmangelhaftung die bei kauf 09/2008 bei einem gewerblichen verkäufer greifen würde,

schließe ich bei deinem defekt aber aus.

 

hier liegt eindeutig ein bedienungsfehler deiner

seits vor.

die kunststoffheckfenster sind bei kälte, vermutlich wie in deinem fall deutlich unter

0 grad, so star, das beim öffnen und hochklappen des hinteren verdeckteils, das kunstoff garnicht soweit mitklappen kann.

 

kannst dem verkäufer ja mal deinen mangel vor

bringen.

 

viel erfolg.


rms2.gif

 

 

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ich denke Du kannst von einem Mangel ausgehen, da lt Bedienungsanleitung das Ablegen über -10 Grad Celsius nicht verboten wird. Wende Dich an den Händler. Notfalls ein Teil für die Teilkasko wegen Glasbruch.

 

Zitat:

Legen Sie das Heckverdeck nicht bei ei

ner Temperatur unterhalb -10 °C ab.

 

Stellen Sie die Spannbügel nicht bei ei

ner Temperatur unterhalb -10 °C auf

-----------------

Gruß Frank

 

 

userbar645114mu9.gif

 

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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Sorry, aber bei mir würdest Du mit einem solchen Ansinnen auf jeden Fall kein Gehör finden!

Aber probieren kannst Du es ja mal.

Rechne aber damit, daß Dein Verlangen abschlägig beschieden wird.

Du kannst ja dann noch den Rechtsweg beschreiten.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.01.2009 um 20:18 Uhr ]

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In diesem Fall auf Gewährleistung spekulieren? Ist nicht dein Ernst, oder?

 

Für mich klingt das aber Gaaanz stark danach als ob du den Händler abzocken möchtest...

 

Wenn du irgendwie nich auf den schaden sitzen bleiben willst, informier dich ob deine versicherung dafür nicht aufkommt, denn dafür ist diese da...

 

Wenn nicht ist das meiner meinung nicht deine Schuld, sondern dein Pech, das ist eine klassiche Materialermüdung. welche bei einem Cabrioverdeck, welches auch öfters geöffnet und geschloßen wird.


sigsmally.png

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Quote:

Am 04.01.2009 um 20:52 Uhr hat Fido geschrieben:
In diesem Fall auf Gewährleistung spekulieren? Ist nicht dein Ernst, oder?



Für mich klingt das aber Gaaanz stark danach als ob du den Händler abzocken möchtest...



Wenn du irgendwie nich auf den schaden sitzen bleiben willst, informier dich ob deine versicherung dafür nicht aufkommt, denn dafür ist diese da...



Wenn nicht ist das meiner meinung nicht deine Schuld, sondern dein Pech, das ist eine klassiche Materialermüdung. welche bei einem Cabrioverdeck, welches auch öfters geöffnet und geschloßen wird.



Hmm hier von Abzocke zu reden...naja... wenn ich dafür nicht selber aufkommen muss ists mir recht, aber ich habe nie gesagt das ich auf biegen und brechen darauf bestehe das der Schaden bezahlt wird.


It's not a bug - It's a feature! :)

 

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Am 04.01.2009 um 20:52 Uhr hat Fido geschrieben:

Wenn nicht ist das meiner meinung nicht deine Schuld, sondern dein Pech, das ist eine klassiche Materialermüdung. welche bei einem Cabrioverdeck, welches auch öfters geöffnet und geschloßen wird.

 

So ein Unsinn. Wenn es klassische Materialermüdung war, dann war es wohl bei Übergabe vor 3 Monaten auch schon vorhanden und wenn das so war fällt es unter die Sachmängelhaftung. Außerdem liegt die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten sowieso beim Händler, nicht beim Käufer. Der Händler muß den Schaden beheben oder Nachweisen, das er nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Das Gesetz ist da eindeutig und der Händler muß sowas halt im Verkaufspreis berücksichtigen. Notfalls hätte er die Scheibe vorher ersetzen müssen.

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451 passion cabrio 84PS

205518.jpg

Spritmonitor.de

 

 

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Nachtrag: Eine zusätzlich zum Auto aufgebrummte Gebrauchtwagengarantie ist eigentlich nur gut für den Händler, weil diese einen Teil der Schäden trägt, die er normal tragen müßte. Wenn die Garantie nicht zahlt heißt das nicht, das man leer ausgeht, sondern das der Händler das machen muß. Vermutlich wird dir das der Händler anders erzählen. Ich würde ihn damit konfrontieren und wenn er den Schaden nicht beheben will (entweder nen Zeugen dabei haben oder schriftlich geben lassen) dann zum Anwalt. Meist reicht ein Schreiben von dem und der Händler weiß wieder von seinen Pflichten. Den Anwalt zahlt er dann auch.

 

 

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Ich sehe das ein wenig anders, aber egal. Der Händler hat bestimmt noch Bilder vom Fahrzeug, wo eines bestimmt auch die heckscheibe zeigt, und wenn dort ncihts zu sehen ist, hat er meiner meinung nach die Beweißpflicht erbracht.

 

Falls es doch darunter fällt, wäre das meiner meinung nach wieder ein klassiches Beispiel dafür das dieses Gesetz für den ARSCH ist. Ich denke mal JEDER hier kann nachvollziehen, das ein Händler nicht jedes Teil so untersuchen kann, dass er ausschließen kann, das das Auto völlig frei von schäden ist, und wer jetzt ncoh schreibt, das der Händler dann notfalls vorher die scheibe tauschen müsste, hat meiner meinung nach mal zu lange die luft angehalten...

 

Im übrigen glaube ich nicht, das hier wirklich angenommen wird, das es dem Kunden zusteht, dass ihm das repariert wird. Die sachmängelhaftung ist vom Hersteller so gedacht, dass Händler nicht einfach Techniche Mängel verheimlichen, oder vertuschen, und dadurch nacher der Kunde darauf sitzen bleibt. Leider ist es mitlerweile so, dass Kunden dazu übergehen können, und Teile reklamieren können, die offensichtlich nach dem Kauf beschädigt wurden, und der Hersteller keine chance hat zu beweisen, das es nach dem Kauf aufgetreten ist, wie soll er dies auch tun? Von jedem Teil ein Gutachten anfertigen? Vorher Provisorich von jeder scheibe tausende Fotos machen?

 

Aber naja, Deutsche Gesetze sind halt meistens nicht durchdacht, und treffen dadurch meistens die die nichts dafür können.


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Du kanst davon ausgehen das die die Gewärleistung in den fall nichts nützt. Dann eher über die Teilkasko, und evtl. die Selbsbeteildigung zahlen.

 

P.S. Mit der Fragestellung :

Quote:

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Am 04.01.2009 um 18:28 Uhr hat rainer_zufall geschrieben:

Kann man das nicht irgendwie so auslegen das es ein Gewährleistungsfall wird? Was würde denn eine neue Heckscheibe in etwa kosten?

 

 

 

 

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Mann kann, leider ist das dann aber VERSICHERUNGSBETRUG

 

Denn so auslegen das es ein Gewährleistungsfall wird?

 

Dann war es ja keiner , Oder ? wenn du es so auslegen möchtest !

 

:-D :-D

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Quote:

Am 05.01.2009 um 22:35 Uhr hat Fido geschrieben:[/b

Im übrigen glaube ich nicht, das hier wirklich angenommen wird, das es dem Kunden zusteht, dass ihm das repariert wird. Die sachmängelhaftung ist vom Hersteller so gedacht, dass Händler nicht einfach Techniche Mängel verheimlichen, oder vertuschen, und dadurch nacher der Kunde darauf sitzen bleibt.



Aber naja, Deutsche Gesetze sind halt meistens nicht durchdacht, und treffen dadurch meistens die die nichts dafür können.

 

Als Käufer solltest Du eigentlich froh sein, das diese Gesetz vor 7 Jahren so geändert wurde. Das Auto muß halt nicht nur frei von Schäden sein, sondern frei von Mängeln. Ob das Auto dabei neu ist oder 10 jahre alt drückt sich nur in der Zeitdauer aus, nicht im Umfang, in dem der Händler haftet. Genau deshalb sind ja auch die Preise für Gebrauchtwagen nach oben gegangen, als das Gesetz umgesetzt wurde.

 

Und ich kann in der Beschreibung kann ich auch kein Beschädigen des Autos erkennen. Er hat bestimmungsgemäß die Heckscheibe seines Cabrios hochgeklappt, um es zu beladen. Dies ist nicht, wie oben beschrieben, durch irgendwelche Temperaturgrenzen eingeschränkt und ich wüßte nicht, wie man dabei die Scheibe schuldhaft beschädigen soll.

 

Und ich geb Dir auch recht, das der Händler nicht alle Mängel vorher prüfen, sehen oder beheben kann. Das ändert aber nichts an der gesetzlichen Haftung für solche Schäden, auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen, das es mal ein Gesetz zu ihrem Vorteil gibt :) Noch einmal: Für einen Händler kommt sowas nicht überraschend, er weiß das, er kann das mit einkalkulieren oder sollte es zumindest, was sich an den Preisen auch ausdrückt. Oder hast Du die letzten Jahren beim Händler Auto unter vielleicht 2-3t Euro gesehen? Die gibts, wenn überhupt, nur noch als Bastlerauto, womit diese ihre Sachmängelhaftung umgehen wollen. Nicht immer ist das aber auch legal. Aber das steht hier nicht zur Debatte.

 

Sachmängelhaftung heißt, das der Händler für Mängel an der Sache haften muß, für deren behebung sorgen muß. Und Beweislastumkehr heißt, das der Händler bei einem Schaden nachweisen muß, das dieser ei Übergabe nicht vorhanden war. Notfalls per Gutachter. Auch wenn einige das hier nicht glauben wollen, merkt es euch und wenn ihr das mal braucht wird euch das jeder Anwalt bestätigen.

 

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