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wenn ventile ect verkrustet ist, säubert es sich auch wieder?

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also wenn man durch z.b. einen defekten turbo hatte oder andere mängel, und dadurch der brennraum (ventile ect...) angegriffen sind, und nun wieder alles soweit ok ist können sich die rückstände wieder freibrennen?

 

 


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mmhhh das wäre ja nicht gut oder? gibt es keinerlei zusätze die man in den tank machen kann die helfen die rückstände wieder zu verbennen?

 

sollte man vielleicht eine längere ruhige autobahnfahrt vornehmen?

 

 


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Wenn Du den Versprechungen der Werbung glauben schenkst, ist der Motor nach Verwendung solcher Additive blitzeblank, die Wirklichkeit indes sieht anders aus!

 

Aber der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge, warum soll er dann nicht einen Motor innen sauber bekommen.

 

:lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.09.2008 um 11:54 Uhr ]

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diese zusätze sind nichtmal die dose wert in der sie verkauft werden!!

 

 

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also ich kann nur sagen, da ich ja heute neue kerzen verbaut habe und ich gestern noch nach dem neuen einbau des turbos die kerzen angeschaut habe und heute nur ca. 40kilometer gefahren bin und das sich die kerzen bis heute schon recht gut wieder gereinigt haben! gestern waren sie noch EXTREM STARK verkrustet! das heist also das die ventile verkrustet bleiben und dadurch nicht mehr richtig gekühlt sind :(

 

 


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Wenn ich mich erinnere, wie ich Ventile gereinigt habe würde ich eher sagen, dass die Kruste "festgebrannt" ist. Will das jetzt aber nicht verallgemeinern.

 

 


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Wenn man sich vor Augen hält, welche Temperaturen dort herrschen, ist festgebrannt bestimmt der richtige Ausdruck dafür.

 

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mmhhh das ist ja ärgerlich, hoffe er wird noch viele kilometer trotzdem fahren...

 

habe heute noch kompression gemesse,

 

1zyl. 12bar , 2zyl. 12,5bar und 3zyl. 12 bar. ich denke das sind gute werte wenigstens....


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Quote:

Am 08.09.2008 um 22:09 Uhr hat Steffi_Holger geschrieben:
gut, bis sehr gut ;-) ;-) ;-) ;-) ;-)



 

na dann habe ich ja vielleicht doch glück und er hat wirklich einen austausch motor verbaut bekommen, und es wurde nicht so viel gelogen wie bei dem turbolader wo kein neuer drin war!

 

 

du hast ne email, wegen dem ölabscheider. wäre super wenn du dich darauf mal melden könntest! danke


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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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