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Birni

Daumen drücken. TÜV Termin

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Achja, eins muss ich noch erledigen. Das ganze muss ich noch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, da dies wohl bei der Einzelabnahme Pflicht ist. Naja, irgendwann :-D

 

 


asinguey.jpg

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es ist bei fahrwerksänderungen mehr oder weniger pflicht. in den brief muss es auch - schein reicht nicht...

 

die einpresstiefe und breite der felgen wär noch interessant. ;-)

hast doch bestimmt irgend ne rechnung für das ganze, oder? :-P

 

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smartinlogoforum.jpg

 

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@ Kevin

stimmt so nicht die Zulassungsstelle trägt die Änderungen nur noch in der zul.Bescheiningung Teil 1 sprich ( Fahrzeugschein) im Teil 2 der zul. Bescheiningung wird nichts mehr Eingetragen so war es jedenfalls bei mir.

Kev ,müsstest du aber wissen oder hast du etwa noch nicht Eintragen lassen.

 

 

@Birni

lass es umgehend Eintragen das sieht bei einer Polizeikontrolle viel besser aus und macht kein Streß sind halt meine Erfahrungen mit der Polizei.

 

Mfg.Mike

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von MiNei am 17.06.2008 um 19:42 Uhr ]


Smart Pulse Cabrio 84kw /6,7l

 

 

 

 

qno70l.jpg

 

Mfg.Mike

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es muss in den brief!

wir waren mit unseren gutachten und den scheinen bei der zulassungsstelle. dort angekommen sagte man uns, dass diese ganzen änderungen auch in den brief müssen...

also wieder weg - briefe besorgt - eintragen lassen.

 

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smartinlogoforum.jpg

 

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bei mir wurden meine reifen und felgen auch in beides eingetragen kann mich da kevin nur anschließen.

 

 

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Tja, scheint in Bayern ja dann wohl doch anders zu sein, als hier im Hessenland.

 

War heute mit Brief und Schein bei der Zulassungsstelle, um die Einzelabnahme nun endlich eintragen zu lassen, aber es war dann doch nur der Fahrzeugschein erforderlich. 11,70 Euro hat das ganze gekostet.


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Auch hier in Bremen war zur Eintragung einer Einzelabnahme nur der Fahrzeugschein notwendig. :roll:

 

Quote:

Am 14.08.2008 um 13:29 Uhr hat Kevin_Lomax geschrieben:
komisch - wir haben den brief wie gesagt doch gebraucht...

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Als ich meine Sachen von der Einzelabnahme in der Zulassungsstelle eintragen hab, reichte der Dame mein Fahrzeugschein.

Sie fragte mich zwar ob ich meinen Brief auch dabei habe, das wars aber dann auch schon.

 

Gruß aus Unterfranken (was ja theoretisch auch zu Bayern zählt),

Aline 8-)

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An manchen Tagen riechen Blumen schlecht, selbst Rosen stinken.

 

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Ja ich frag mich aber, wo in den Brief das eingetragen werden soll, wenn dafür gar kein Feld vorgesehen ist :roll:

 

 


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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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