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alfone

Ölwechsel selbst durchfürhren!!!

Empfohlene Beiträge

hallo forum.

 

ich möchte den ölwechsel beim cdi for2 selbst durchführen. die pumpe habe ich.

 

wie soll man schrittweise korrekt vorgehen, damit auch wirklich das alte öl bestmöglich raus kommt?? wann wird gepumpt und was gibt es dabei zu beachten??

 

grüße

ruben

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also ich kann dir nur empfehlen ein paar euro für eine geänderte ölwanne mit ablassschraube zu investieren!!

da kann man wenigstens sicher sein dass alles altöl aus dem Motor läuft.

ich hab diese investition gemacht und bin echt froh damit!

war meine erst maßnahme die ich gemacht hab, daher kann ich dir leider nichts genaueres sagen, was das abpumpen betrifft.

aber da wird sich sicher jemand finden;-)

 

gruß

 

Andy


2005er Smart fortwo, 450, CDI Cabrio, bei fismatec gechipt

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mit der Pumpe solltest du erst anfangen, wenn dein Wagen in der Temparaturanzeige 2 Eier zeigt (also kurz danach), dann ist die Temparatur optimal, das Öl schön geschmeidig aber noch nicht zu heiss (gerade bei der Handpumpe wichtig)

 

Hier nochmal die Reihenfolge:

-Warmfahren

-Öl absaugen

-Filter wechseln

fertig

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hmmm, Öl sollte er schon wieder einfüllen... ;-) :-D

-----------------

Grüße

Stefan

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Merci schonmal bis hierhin.

 

Wie sollte die Kiste stehen, damit auch wirklich alles Öl abgesaugt werden kann (vorne höher als hinten, leicht seitlich gekippt,...) ??

 

wo bietet es sich am besten an, den abpumpschlauch einzuführen, an messstaböffnung oder and ereinschenköffnung ??

 

grüße

ruben

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NUR AM PEILSTABROHR EINFÜHREN!!

 

Ich hab die kiste immer eben stehn und bekomme alles raus.

-----------------

fortwo cabrio, bj 06/00, rePowered by SmartProfi

 

183785.png

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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O.K.

 

Letzte Frage zu diesem Thema:

 

Soll während des Absaugens der Schraubverschluss der Öleinlassung gechlossen bleiben?????????????????????????????????????

 

Ihr seid die Besten!

 

Ruben

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Das ist hinten so vorne wie hoch, soll heissen schietegol!

 

 

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Wie immer eben! :-D

 

Es ist tatsächlich egal, ob der Deckel auf oder zu ist. Mit Deiner Pumperei und damit der Entnahme des Altöls erzeugst Du ja keinen richtigen Unterdruck im Motor, weil dieser ja nicht hermetisch abgedichtet ist und Du das Altöl ja nur langsam entnimmst.

Das Röhrchen, das Du in die Öffnung des Ölpeilstabs einführst, ist ja auch dünner als das Rohr des Stabs. Deshalb kann auch über diesen Weg ein Druckausgleich stattfinden für das Volumen, das Du an Öl entnimmst.

Deshalb ist es egal, ob der Deckel des Einfüllstutzens geöffnet oder geschlossen ist.

 

So besser? :-D

 

P.S. Nach dem Einfüllen des frischen Öls solltest Du den Deckel des Einfüllstutzens aber wieder schliessen! :)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.03.2008 um 09:50 Uhr ]

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Jetzt hab ich alles verarbeitet 8-)

 

-Deckel auf und Ölkippen, bis das Altöl ober überquillt, dann mit 160 durch die 30er Zone.

Erst zuhause den Deckel wieder drauf und der Ölwechsel sit komplett.

 

:-D

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Quote:

Am 13.03.2008 um 12:16 Uhr hat alfone geschrieben:
.....messstaböffnung oder and ereinschenköffnung ??



grüße

ruben



 

Sag mal, arbeitest du im Gastrogewerbe? :-D

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So, wenn mir jetzt noch jemand der hier Anwesenden einen Kotflügel in bay-grey für vorne links für den Oldliner CDI besorgt, wäre ich im Prinzip happy :) :roll:

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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