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ollila

Steuerbefreiung?

Empfohlene Beiträge

Hallo Smarties,

ist der Smart CDI Cabrio nach den neuesten Richtlinien jetzt steuerfrei oder nicht?

Habe jetzt schon verschiedene Aussagen gehört.

Danke für Aufklärung

Oliver

 

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Hi

in meinem Steuerbescheid von meinem CDI-Cabrio steht drin, dass mein 3-Topf

bis zum 01.01.2006 Steuerbefreit is (freu)

Ich habe mein 3-Topf anfang Juni zugelassen..

Frank

 



Ich bin nicht auf der Welt,
um so zu sein
wie andere mich haben wollen.

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Hi ollila!

Genau so ist es.

Mein Tag der Erstzulassung war der 16. März 2001, der Steuerbescheid lautet auf:

"Befreit bis Oktober 2005"

Hintergrund ist die Tatsache, daß das Finanzamt für Autos mit 3L-Zulassung einen Gegenwert von 1000DM steuern erläßt und das entspricht beim 800er CDI etwa viereinhalb Jahren nach dem z.Zt. gültigen Steuersatz.

Smartig-Steuersparend grüßt

Hartmut

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Komische Unterschiede, mein cdi ist am 04.07.2001 Erstzugelassen und bis 31.12.2005 steuerbefreit. Wo kommen die Unterschiede her??

------------------

Gruß Peter

HB-P 556 cdi numeric blue/ bung. red

zx-12r@gmx.de


Gruß Peter

HB-P 556 cdi numeric blue/ bung. red

zx-12r@gmx.de

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Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich im Sommer breitere Reifen raufbaue (Steuerbefreiung entfällt) und im Winter dann wieder die schmaleren Winterreifen? Muß ich dann nur für ein halbes Jahr Steuern zahlen, oder wie oder was...?

Viele Grüße

Oliver

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Hi ollila!

Vorneweg erstmal:

Das von Dir angesprochene Thema ist (nicht nur hier im Forum) ein absoluter Dauerbrenner und in einer ganzen Reihe von Threads hier schon vor- und zurückdiskutiert worden!

Ich will trotzdem jetzt nicht einfach zu Dir sagen "..ey Mann, benutz doch mal die Suchfunktion...", sondern hab Dir mal wenigstens zwei der betreffenden threads rausgepickt. Du brauchst sie nur mit der Maus anklicken, dann öffnen sie sich in einem neuen Fenster:

breitsocken steuerfrei?

und

ATU-Felge 175/195 beim CDI eingetragen!!!

Da die meisten Beiträge naturgemäß im CDI-Teil stehen, der an sich nicht zu umfangreich ist, kannst Du auch oben auf der Seite "Alle Beiträge zeigen" aktivieren und einfach die Betreff-Titel mal durchstöbern.

Mit der Funktion "Suchen" kannst Du ja mal mit diversen verwandten Begriffen wie "steuerfrei", "Breitreifen" breite Socken Puschen Schlappen Steuerbefreiung... ach probiers einfach mal!

Halt Moment, hab gerade was Brandaktuelles im Technik-Teil gelesen:

ATU-Felgen und CDI

Smartig-CDIeselig grüßt

Hartmut

[Diese Nachricht wurde von hartmut.reuter am 27. Juli 2001 editiert.]

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Alsoooo, mein Einhorn, EZ 01/2001 ist laut Steuerbescheid bis 08/2005 steuerfrei.

Zwecks breite Schluffen: Mit Teilegutachten abnehmen lassen aber nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen. Ist legal und günstig.
-----------------
Keep on smartin'

Dirk


Keep on smartin'

 

Dirk

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hi actrosbremsklotz,

ist nicht legal, weil der Fiskus evtl später z.B. bei einem Ummeldendes Fahrzeugs, (also wenn sich die zuständige Behörde mit den Fahrzeugpapieren befasst, und dann die Schlüsselnummer ändert, diese Änderungsmeldung ans Institut für zeitgenössige Christenverfolgung sendet) rückwirkend die Kohle anfordert.
Wartets mal ab.....
Da gabs früher mal Geländewagen die durften normalerweise im Bereich der STVO den Allrad nicht einschalten, weil dadurch die Überstetzun geändert wurde und der Verbrauch bzw der Schadstoffausstoß höher wurde.........
:o
-----------------
Ja, ich fahre smart cdi
und das ist auch gut so....,Gruß schmucki
AK-HP 62


-----------------

Grüße vom WesterWälderKnödelKoch

e25f414dd301e3f92f597e7347ba9699.png

Ja, ich fahre SMART cdi (450er)und das ist auch gut so!!!!!cook.gifonline.gif?icq=282313982&img=21 Solange noch eine (Diesel)Kugel rollt, beginne ich nicht das "Würfelspiel"..... und setzt mich auch nicht in den "S W I N G O"Achtung passt gut auf Eure Cdi´s auf, schließlich gibt leider keine neuen mehr.....

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    • Moin, sehr geehrter Smart451mhd, sehr geehrter Normanharz, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Nachdem, was ich so gelesen habe, hat @Normanharz Recht. Ursprünglich wurden die Fahrzeuge mit Glysantin G48 werksmäßig ausgeliefert (so auch hier 2 Stück 450er cdi). Das Produkt scheint aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr in für den Endverbraucher gebräuchlichen Gebinden verkauft zu werden (sondern nur in 20 Litern aufwärts, die ein Endverbraucher mit nur einem oder wenigen Fahrzeugen nur selten braucht). Ersetzt wurde es offenbar durch bzw. Nachfolgeprodukt soll das Glysantin G40 sein. G48 und G40 sollen problemlos in jeder Mischung miteinander verträglich sein (das System müsste also bei Verwendung von G40 nicht gereinigt/gespült werden, wenn G48 drin wäre...).   Ich gebe aber mal grundsätzlich zu bedenken, daß man schon wissen sollte, WAS (welches Kühlmittel) sich überhaupt derzeit im Kühlkreislauf des Fahrzeuges befindet, gerade bei "Gebrauchtfahrzeugen" weitgehend (in diesem Punkt) unbekannter Historie. Laut Beschreibungen im Netz sind längst nicht alle Kühlmittel miteinander mischbar. In ungünstigen Fällen können Komponenten des Kühlkreislaufes angegriffen (beschädigt) werden oder die Flüssigkeiten reagieren derart miteinander, daß sie verklumpen/gelieren und somit den Kühlkreislauf verstopfen und schwere Motorschäden verursachen können.   Falls der Kühlkreislauf nicht grundsätzlich gereinigt/gespült werden soll vor Neubefüllung mit einem dann geeigneten und bekannten Kühlmittel, empfehle ich, Versuche der Mischbarkeit der Kühlmittel außerhalb des Fahrzeuges mit entsprechender Erwärmung bis in den zu erwartenden Bereich (80 - 90 Grad Celsius). ACHTUNG: OHNE GEWÄHR (auf eigene Verantwortung) !!!   Weiterhin ist die Frostsicherheit des Kühlmittels hinsichtlich der zu erwartenden Einsatzbedingungen einzustellen (durch die Mischung) und zu messen (z.B. mit einem Aräometer für wenige Euro). Eine Überprüfung der Frostsicherheit wird ja ohnehin vor Beginn der kalten Jahreszeit empfohlen.....   Gutes  Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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