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Erkan55

Waschanlage

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Moin

Ich wollt ma fragen ob man mit den Smart in die waschanlage reinfahren kann oder zerkratz es das auto wegen den Plastik teilen oder was es ist==?

danke


Spritmonitor.de

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Wenn dann nimm nur eine Waschanlage mit Lappen,keinesfalls die mit Bürsten.

Am besten ist es natürlich den Smart von Hand zu waschen.

Gruß André

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God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

 

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Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

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My Smart

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jo wer ich dan mit handwaschen so groß ist der ja auch nicht.

 

 


Spritmonitor.de

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Hallo,

 

ich kann die Aussage meiner Vorredner nicht unterstützen: War mit dem Wagen bisher nur in Bürstenwaschanlagen und hatte nie Probleme damit.

 

Kann man damit aber wahrscheinlich halten wie ein Dachdecker.....

 

MFG

 

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Wenns dir nichts ausmacht, ne ordentliche Handwäsche.... schadet nie ;-) Kommt auch günstiger als Waschanlage :-D

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~~~~~Die Rennschnecke~~~~~

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~~~~~Die Rennschnecke~~~~~

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ich fahre auch immer durch die waschanlage..

die waschanlage ist auch eine mit bürsten.. und ich hatte noch nie probleme..

einfach auf die leitschiene fahren und auf N stellen und durchziehen lassen :-D

 

einzige is blos das wenn man zu oft durch die waschanlage fährt der lack etwas drunter leidet.. aber das ist ja bei jedem auto so..


avage5.jpg

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asoo ok werd es ma versuchen.

So hab noch eine frage zur schaltung ich ziehe die handbremse nie an lasse immer den wagen im gang aber beim smart geht das ja nicht was muss ich da machen das er nicht rollt??

 


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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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