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Bluevision

LKW- Fahrer von Möchtegernstar in Unfall verwickelt.

Empfohlene Beiträge

Tach auch.....

 

:evil: :evil: Der Möchtegernmagerstar Daniel K. hat vor einiger Zeit einen LKW-Fahre mitsamt seinem 40t Gurkentransport von der Strasse abgedrängt und in den Graben geschickt. Während Daniel K schwer verletzt wurde kan der LKW-Fahre zum Glück ohne nenenswerte Verletzungen davon; der LKW und die Ladung wurden schwer beschädigt bzw vernichtet.

 

Schlimm genug, der Täter war ohne Führerschein unterwegs; der ebenso leichtsinnige Besitzer des PKW saß als Beifahrer mit im Unfallwagen; so sahen die Medien es als so wichtig an; fast ausschliesslich nur über den Unfallverursacher zu berichten; hier in Deutschland zählt anscheinend der Promibonus auch dann wenn man Täter ist.:-x

 

Was der Sache einen weiteren bitterne beigeschmach für uns alle bringt ist das die haftfplichtversicherung der Fahrzeugbesitzerin nur 5000€ Regress fordern will...aus Mitleid...:-?

 

JDERE ANDERE HÄTTE DAS VOLL UND GANZ ALLEINE ZAHLEN MÜSSEN, vor allem wo der Kerl genug Geld hat!! :-x :-x

 

und WIR ALLE müssen das mit unseren Beiträgen bezahlen....

 

alle sollten diese Versicherung boykottieren!

 

in diesem Sinne

 

ein äusserst verärgerter Bluevision :-x :-x


BlueVision

 

 

Schwarze; emotionale Grenzgängerseele mit blauer, zickiger Dieselkugel.

 

(Smart CDI 2000)

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Hallo Leute

also ich finde Bluevision hat schon irgendwie Recht.

Uns würden sie den Arsch bis ultimo aufreisen aber den armen armen Daniel nicht.

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Gruß an alle.

 

28.gifMichael.

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Gruß an alle.Michael

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das hat weder was mit mitleid oder "starbonus" zu tun, das der junge mann ( :roll: ) nur 5000 zahlen muss. das ist so gesetzlich festgelegt. stellt euch mal vor, ein LKW fahrer donnert in ein haus rein, das haus fliegt in die luft (da gasleitung leck ist).....schaden 1,5 mio Euro!

wer soll das aus eigener tasche zahlen??? sicher hat der daniele grob fahrlässig gehandelt, aber dafür gibt es ja versicherungen. und so was passiert täglich!!

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Da könnte jetzt aber der eine oder andere auf die Idee kommen, dass wilde Umbauten am Fahrzeug oder irgendwelches Fehlverhalten im Straßenverkehr ja zumindest finanziell kalkulierbar sind. Das Risiko bleibt ja überschaubar.

 

Es ist ja sinnvoll, dass die Versicherung in Vorleistung gehen muss, aber dass sie den Halter mit max. 5.000 € in Regress nehmen darf, finde ich schon stark!

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Hihooooo,

 

also das mit der niedrigen SB von 5000 Euro verstehe ich auch nicht so ganz: es gab schon im TV daraufhin Beiträge, da wurden andere Crash-Kid-Fälle dargelegt, wo die Typen bis zu 200.000 Euro abzahlen müsen ?!

 

 

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

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das ist, nicht wie in diesem fall, eine vorsätzliche tat. das ist der unterschied. es handelt sich ja nicht um eine SB im klassischen sinn. sondern ein regressanspruch, den die versicherung einfordert.

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Quote:

Am 28.02.2004 um 19:56 Uhr hat Bluevision geschrieben:

Was der Sache einen weiteren bitterne beigeschmach für uns alle bringt ist das die haftfplichtversicherung der Fahrzeugbesitzerin nur 5000€ Regress fordern will...aus Mitleid...:-?



JDERE ANDERE HÄTTE DAS VOLL UND GANZ ALLEINE ZAHLEN MÜSSEN, vor allem wo der Kerl genug Geld hat!! :-x :-x

 

Absolut nicht korrekt!

 

Bei dieser Tat handelt es sich um GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, und in solchen Fällen kann die Versicherung nunmal bis zu 5000 Euro Regress fordern - mehr aber auch nicht!

 

Ein höherer Regress ist nur bei ABSICHTLICHEM Handeln möglich, ansonten hätte für diese Tat JEDER andere keine schlimmere Strafe bekommen, denn Küblböck wird auch nun für mind. 2 Jahre noch weiter Führerscheinlos sein nach dieser Aktion....

 

 

.. oder glaubst du ernsthaft, eine VERSICHERUNG schmeisst ihr Geld zum Fenster raus?

 

Vielleicht solltest du dich in Zukunft ein bisschen besser informieren, bevor du dich über Dinge aufregst, die du wahrscheinlich auch nur in der Boulevardpresse gelesen hast - denn die Behauptung "aus Mitleid" kann kaum einer seriösen Quelle entstammen...

 

Üüüühh!!!

Matze

 

-----------------

Auto: river silver/silberner 2001er smart & pulse CDI

+ streamgreen/silbernes 2001er smart& pulse cabrio

Hifi: Alpine, Andrian Audio, Zapco, Eton und Atomic

dB-Drag: Deutscher Vizemeister Street 2002 & 2003

 

Sig_Smart.jpgSig_Crazy.jpgSig_Doorboard.gifimg.cgi?fahrzeug=100855

 

And damn proud member of brut.gif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Hifi-Matze am 01.03.2004 um 00:29 Uhr ]


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Tach nochmal...

 

aaalso ich gebe zu das ich kein Versicherungsfachman bin ..ABER:

 

Der Blödböck hat keine Führerschein und kein Auto...somit KEINE EIGENE VERSICHERUNG!

 

der PKW war über die Besitzerin Haftpflichtversichert. diese muß laut Gesetz den Schaden am Opfer zahlen und darf sich einen Anteil bei der leichtsinnig handelnen PKW-Besitzerin zurückholen..ca 5000 €

 

..oder aber den Vollen Betrag beim Böck den der ist ja Verursacher und somit Schuldig.

 

Jeder Normale Bürger MUß einen Schaden den er einem Anderen zugefügt hat VOLL ersetzen. entweder über eine Versicherung oder halt aus eigener Tasche....

 

In dem Fernsehbericht kam auch ein anderes "Crashkid" zu Wort das heute immernoch erhebliche Schulden aus einem Unfall hat..und daran immer noch zahlen muß da keine Versicherung zahlt...bzw die Versicherung das Geld wiederhaben will....

 

also dochen Prommibonus???

 

Gruß

Bluevision


BlueVision

 

 

Schwarze; emotionale Grenzgängerseele mit blauer, zickiger Dieselkugel.

 

(Smart CDI 2000)

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 26.07.2004 um 20:31 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

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fahren ohne Führerschein ist glaub ich keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Straftaten kann man meines Wissens nicht versichern.

Also müsste sich die Versicherung die Kohle vom Eimerböck wiederholen.

Grob fahrlässig hat die PKW-Besitzerin gehandelt, sie hat ihn ja fahren lassen. Also müsste sie eine Teilschuld tragen.

 

 

-----------------

Obwohl ich nur zur Arbeit fahre und nicht auf der Flucht bin sind 55 PS zu wenig.

 

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Obwohl ich nur zur Arbeit fahre und nicht auf der Flucht bin sind 55 PS zu wenig.

 

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Quote:

Am 04.03.2004 um 08:55 Uhr hat cbffm geschrieben:
Das beste war gestern der Küblböck in Stern-TV:

"Bitte schickt mir keine Gurken mehr" :lol:



Na dann wissen wir ja alle, was wir zu tun haben. :-D


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