Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !
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Auf die Bemerkung:
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Ich gebe mal zu bedenken:
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Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaĂlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ?
Oder Kopien derselben ?
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Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der Ă€uĂeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, frĂŒher mal im Klartext.
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Sollte/n die tatsĂ€chliche/n Ă€uĂere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....
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DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen PrĂŒfberechtigten (TĂV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben.
Es hat doch GrĂŒnde, warum die Ă€uĂeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....
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Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wÀre...
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(Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).
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mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwig
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