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Brabus Monoblock VI EVO

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Hallo,

 

vor 2 Minuten schrieb Funman:

Nichtsdestotrotz halte ich diese Maßnahme, wie viele andere Teilnehmer in diesem Thread auch, für unsinnig. 

Das gehe ich so definitiv mit.

 

Nur so weit

vor 6 Stunden schrieb SmartManI:

Der Prüfer der das so genehmigt, macht sich strafbar. Den Gefallen wird dir keiner tun.

würde ich nicht gehen.

 

Es hat gute Gründe, dass es in der ETRTO-Tabelle auch die Spalte 'ideale Breite' gibt. Damit fährt sich's relativ sicher ordentlich.

 

Grüße

Marcus

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Moin,

 

diese Tabelle ist nix weiter als ein grober Index zur Harmonisierung der Felgen/Reifen/Ventile im europäischen Raum. Sie hat keinerlei rechtliche Relevanz und ist nur eine Empfehlung von  Felgenbreite zu Reifenbreite.

 

Beispielsweise sind meine Felgen bei 7,5 Zoll für 195/45 freigegeben und liegen schon ausserhalb der empfohlenen Werte in der Tabelle. Wobei die Empfehlungen einfach zu grob sind um sie für jede Reifen-Felgen-Kombination anwende zu können.

 

Gruß

Marc

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Hallo,

vor 12 Stunden schrieb yueci:

diese Tabelle ist nix weiter als ein grober Index zur Harmonisierung der Felgen/Reifen/Ventile im europäischen Raum. Sie hat keinerlei rechtliche Relevanz und ist nur eine Empfehlung von  Felgenbreite zu Reifenbreite.

 

für das Thema Räder und Reifen wird diese Tabelle von diversen Stellen (Stichprobe heute früh war ein kurzes Telefonat mit meinem Lieblingsprüfer) als der Stand der Technik angesehen und die hinterlegten Informationen entsprechend genutzt. Ein Dokument, dass den Stand der Technik beschreibt, hat nicht per se rechtliche Verbindlichkeit, eine Abweichung davon wird - zumindest wenn etwas schief gegangen ist - aber regelmäßig hinterfragt und muss begründet werden.

Der Klassiker ist bei Abweichungen vom Stand der Technik z.B. die Zahlungsverweigerung von Versicherungen. Im Gerichtsverfahren orientieren sich dann Sachverständige und Richter gerne an exakt solchen Dokumenten, wobei natürlich immer gilt: Vor Gericht und auf hoher See...

 

Ich sehe diese Tabelle damit auch nicht als in Stein gemeißelt an, aber zumindest als eine sehr typische Orientierungshilfe z.B. für einen aaS. Die weiter oben formulierte Aussage "... macht sich strafbar..." ist damit aus meiner Sicht und solange sich der Sachverständige innerhalb der dokumentierten Werte bewegt für übertriebene Panikmache.

Im konkreten Fall liegt aber die gewünschte Kombination beim beschriebenen Maximalwert und nicht im Bereich "ideale Breite", den ich für mich bevorzugt einhalten würde, daher wäre die Kombination der Reifen nicht meine Lieblingskombination.

Wirtschaftlich betrachtet ist es wahrscheinlich günstiger, neue besser passende Reifen gemäß einer aufzutreibenden ABE zu kaufen und die gebrauchten Reifen weiter zu verkaufen oder zu verschenken statt die Kosten und das Risiko für eine Einzelabnahme und Eintragung in Kauf zu nehmen, bei denen das Ergebnis unsicher ist.

 

Grüße

Marcus

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