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HarryB

451 Brabus xclusive Front-Unfallschaden beseitigen

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

vor 4 Stunden schrieb Funman:

Jeder Verkehrsteilnehmer hat stets so zu fahren daß er auch unbeleuchtete Hindernisse rechtzeitig sieht und sicher darauf reagiert.

 

Dazu gilt Folgendes zu beachten ☝️😁

 

Am 14.5.2025 um 10:32 schrieb HarryB:

Es ist im Stand (meine Frau hat im letzten Moment noch gehalten) nachts auf einer Kreuzung ein entgegenkommender, unbeleuchter(!) Motorroller eingeschlagen.

 

Wo bitte siehst du die Schuld der Smartfahrerin, laut Beschreibung stand der Smart schon und der Roller ist in den stehenden Smart eingeschlagen. Zudem fuhr der Roller  unbeleuchtet und konnte eben nicht rechtzeitig stehenbleiben oder ausweichen - beides auch eine Folge des unbeleuchteten Fahrens - so dass obige Aussage,  bzgl. reagieren, auf den Roller und nicht auf den Smart zutrifft.

 

Ich würde das über einen Rechtsanwalt klären lassen - für eine Teilschuld sehe ich bei diesem Erkenntnisstand (Unfallhergang, Beweisbarkeit ?) erst einmal keinen Grund. Wenn sie z.B. abgebogen ist und ihm die Vorfahrt genommen hat sieht es schon anders aus.

 

Gruß

Marc

bearbeitet von yueci

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vor 5 Stunden schrieb yueci:

Wenn sie z.B. abgebogen ist und ihm die Vorfahrt genommen hat sieht es schon anders aus

 

Genau das war nach Beschreibung des TE der Fall. 

 

vor 12 Stunden schrieb HarryB:

hatte der entgegenkommende Rollerfahrer Vorfahrt

 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 5 Stunden schrieb yueci:

Rechtsanwalt

 

Solche Teilschuld-Verteilungen werden üblicherweise im Rahmen einer Gerichtsverhandlung vorgenommen und diese werden üblicherweise mit einem Rechtsanwalt bestritten. Ich vermute deshalb daß das hier auch so war. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ein Rollerfahrer muß grundsätzlich mit Licht fahren, egal ob Tag oder Nacht.

Im Falle eines Unfalls wird das Fahren ohne  Licht vermutlich schwer nachzuweisen sein.

Dann könnte jeder seinen Schaden selber zu tragen haben.

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Euch Laberköpfe wollte ich mal hören, wenn ihr in einer vergleichbaren Situation wärt! 🙄

Da würden sich Eure Äußerungen vermutlich etwas anders anhören! 😏

Das hat mit der täglichen Praxis nicht viel zu tun, was ihr da von euch gebt! 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 13 Stunden schrieb Funman:

Jeder Verkehrsteilnehmer hat stets so zu fahren daß er auch unbeleuchtete Hindernisse rechtzeitig sieht und sicher darauf reagiert. 

 

Das hast Du aber schön gesagt, so weit die Theorie! 🙄

Und Du fährst bestimmt auch immer so, daß Dir das möglich ist! Zumindest in der Theorie! 😏

Es handelt sich in diesem Fall aber nicht um ein unbeleuchtetes Hindernis, sondern um einen Rollerfahrer, der Dir mit einer gewissen Eigengeschwindigkeit, u.U. nicht gerade langsam, entgegen kommt, das ist a bissle was anderes! 😉

Und wenn der Smart zu diesem Zeitpunkt gestanden hat, ehe der Einschlag stattfand, was aber wohl schwer nachweisbar sein wird, dann hat die gute Frau doch genau richtig reagiert!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 3 Stunden schrieb Funman:

Genau das war nach Beschreibung des TE der Fall. 

 

Mein Fehler, ich habe die letzte Beschreibung des TE zum Unfallhergang übersehen.

Der Grund weshalb auf Teilschuld entschieden wurde ist dann auch klar, Gerichte neigen dazu nach §1 STVO die Schuld zu verteilen. So ungerecht es auch erscheinen mag, meiner Erfahrung nach gibt es vor Gericht nur eine 100% Schuldzuweisung an den Unfallgegner, wenn der Unfall für mich unvermeidbar war.

 

Gruß

Marc

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vor 25 Minuten schrieb yueci:

So ungerecht es auch erscheinen mag, meiner Erfahrung nach gibt es vor Gericht nur eine 100% Schuldzuweisung an den Unfallgegner, wenn der Unfall für mich unvermeidbar war.

 

By the way, da fällt mir doch auf Anhieb die Diskussion mit meinem damaligen Lieblingsforisten ein, siehe diesen Beitrag!😉

Wenn man das Video ansieht, dann hat der über mindestens 5-6 Sekunden die Möglichkeit, die Karambolage zu vermeiden! Trotzdem ist von ihm keinerlei Reaktion zu erkennen, dies auch zu tun! 😮

Er provoziert damit diesen Unfall bewusst und absichtlich! 😡

Es hätte schon gereicht, vom Gas zu gehen, Bremsen wäre zumindest anfänglich gar nicht erforderlich gewesen!

Zu alledem wehrt er sich vehement dagegen, daß ihm auch nur eine Teilschuld zugesprochen werden könnte! 🙄

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrter yuecy, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 14 Minuten schrieb Ahnungslos:

würden sich Eure Äußerungen vermutlich etwas anders anhören

 

und:

vor 3 Minuten schrieb Ahnungslos:

diesem Zeitpunkt gestanden hat, ehe der Einschlag stattfand, was aber wohl schwer nachweisbar sein wird

 

und:

vor 3 Minuten schrieb yueci:

Grund weshalb auf Teilschuld entschieden wurde ist dann auch klar

 

Energischer EINSPRUCH EUER EHREN ! Ich habe solche ähnliche Situation hinter mir, kann (leider) aus eigener Erfahrung sprechen.

 

Ist lange her, so ca. 1977/1978:

Ruhiges Wohngebiet, schmale asphaltierte Straße, hohe, blickdichte Hecken, Begegnungsverkehr möglich, kurz hinter einer rechtwinkeligen Kurve.....Sonntagabend, freundliches Hochsommerwetter.....beide Fahrzeugführer ortskundig.

 

Mein Gegner (3 Insassen, untereinander befreundet/verwandt): Brandneuer Ford Escort 2000 RS / ich (allein): relativ junges BMW Boxer-2-Zylinder-Motorrad.

 

Ich hörte den Escort aufgrund der Fahrgeräusche (nach Rally-Manier, es war damals nicht unüblich, um genau diese bekannte Kurve zu "driften"..) kommen und verlangsamte nochmals meine Geschwindigkeit.

Als er um die Kurve dann "driftete", schoß er auf mich zu (ich konnte rechtzeitig auf den schmalen Gehweg dort abspringen, blieb unverletzt) rammte frontal das Motorrad und kam erst etliche Meter weiter zum Stehen. Das Motorrad löste sich dann erst von der Escort-Front und fiel um.

 

KEINE unbeteiligten Zeugen, KEINE Dash-Cam oder so etwas.

 

Erklärung an dem Abend: Es täte ihm sehr Leid, er habe beim Driften und meinem Anblick "in der Hitze des Gefechtes" Gas und Bremse verwechselt und anstatt zu Bremsen Vollgas gegeben. Der Unfall wurde von der Rennleitung protokolliert, eher "lustlos", war ja "nur Blech" (wenn auch mit beiderseitigen erheblichen Sachschäden), keine Personenschäden. Schuldfrage an dem Abend eigentlich klar......

 

Wenige Tage später erhielt ich Post vom Unfallgegner bzw. dessen Anwalt: Es wurden sämtliche Angaben widerrufen.

Nunmehr wurde behauptet, ich sei ihm (aus seiner Sicht völlig unerwartet) kurz nach dem Passieren der Kurve auf der Mitte der Fahrbahn und für ihn unausweichlich entgegengekommen. Vor Schreck habe er dann Gas und Bremse verwechselt (und Vollgas gegeben statt zu Bremsen).

Die sonstigen Insassen des Escort bestätigten diese Darstellungen.....

 

Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht. Versicherungstechnisch wurde entschieden, daß jede Versicherung 50% des gegnerischen Schaden zahlt.

Keine Partei konnte ihre Version der Darstellung gerichtsfest BEWEISEN, daher diese Form der Teilschuld-Aufteilung. Keine Klageerhebung wegen fehlender Erfolgsaussichten....

 

Was will ich damit sagen: Zwischen dem, was tatsächlich passiert ist und dem, was behauptet wird, liegen oft Welten....Und letztendlich gilt das als Wahrheit, was gerichtsfest bewiesen werden kann...

 

Aber auch: Vielleicht trifft mich tatsächlich (aus heutiger Sicht) eine gewisse "Teilschuld". Hätte ich  in Kenntnis des nicht unüblichen Verhaltens sehr junger Fahrzeugführer dort (Driften um diese unübersichtliche Kurve) mit dem Krad anhalten und ihn passieren lassen können, um einen Unfall vorsorglich zu vermeiden ?

 

Jedenfalls wurde das Krad (ähnlich der Verfahrensweise des TE hier) wieder instandgesetzt und noch viele Jahre genutzt. Es existiert immer noch, wenn auch in Teilen eingelagert......

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig 

 

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Zitat

Mit welcher dubiosen Begründung kann man deiner Frau da ein Teilverschulden anlasten?
 

Das würde ich mal vom Rechtsanwalt prüfen lassen.

 

Hallo!

 

Wie gesagt, das war ein eher ungewöhnlicher Unfall, bei dem die Schuldfrage offenbar nicht klar war - streng genommen und laut StVZO hat meine Frau dem "unterbelichteten" Rollerfahrer die Vorfahrt genommen. Obwohl wir mehrere Zeugen für die ausgeschaltete Beleuchtung am Roller hatten, führt sowas offenbar nicht automatisch dazu, daß die Schuld komplett auf dessen Fahrer umgekehrt wird. Was daraus resultiert, ist die auf beide Parteien irgendwie aufgeteilte Schuld, die dann auch die Versicherung für die Regulierung der Schäden verwendet.

 

Eine Rechtsanwältin hatten wir fast von Anfang an, eben wegen der unklaren Schuldfrage und um nicht bei irgendwelchen unbedarften Aussagen gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft/Versicherung einen Fehler zu machen, aus dem einem dann später ein Strick draus gedreht wird.

 

Man hätte das bestimmt noch weiter treiben können mit Sachverständigen, (Licht-) Gutachten etc. - aber das hätte aus unserer Sicht nur weitere/unnötige Kosten verursacht - bei unklaren Erfolgsaussichten. Wir waren am Ende froh, daß keinem der Beteiligten wirklich etwas passiert ist und daß unsere Versicherung am Ende wenigstens die Kosten für eine "kleine" (zeitwertgerechte) Reparatur in Eigenregie übernommen hat.

 

Gruß,

Harald

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vor 47 Minuten schrieb Ahnungslos:

Wenn man das Video ansieht, dann hat der über mindestens 5-6 Sekunden die Möglichkeit, die Karambolage zu vermeiden! Trotzdem ist von ihm keinerlei Reaktion zu erkennen, dies auch zu tun! 😮

Er provoziert damit diesen Unfall bewusst und absichtlich! 😡

 

Ja - sehe ich auch so - ich wäre entweder so gefahren, dass ich direkt neben ihm bin oder ich wäre vom Gas gegangen. So dachte der Typ wohl passt schon, der wird ausweichen und ist reingefahren, deshalb sehe ich im Verhalten des Videofahrers auch eine Teilschuld.

 

Gruß

Marc

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