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Oskar191

Wegfahrsperre geht nicht raus

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1.Fehler: Kofferklappe öffnet sich mit dem Schalter nicht, mit dem Schlüssel geht es!

Schalter auseinandergebaut (!) , Kabel kontrolliert, keine Erkenntnis!

Sicherungskaste ausgeklappt, nichts!

Neues Problem:  Wegfahrsperre läßt sich nicht rausnehmen, Motor läuft nicht

Akku abgeklemmt, Schlüsselbatterie kontrolliert, alles ok!

Sicherungskasten komplett ausgebaut

Der gelb eingekreiste Stecker hat sich gelockert

Stecker richtig drauf und alles funktioniert wieder!😃

stecker.jpg

bearbeitet von Oskar191
Ergänzung

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Gratuliere zur gelungenen Reparatur.

Über diesen Stecker laufen viele relevante Signale, deshalb ist der feste Sitz desselben auch elementar wichtig.🙂

bearbeitet von Ahnungslos

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Und warum lockert sich dieser Stecker? Hat der keine Verriegelung? Was muß ich tun damit sich dieser Stecker bei mir nicht lockert?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Heißkleber... 


2010-2016 Smart 451 Dose 71PS  Kassengestell mit MDC 81PS Software 😎

2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊

2024- ......   EQ 453  Prime Exclusiv Cabrio  MOPF  12/2020  volle Hütte. 😍

 

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ich kontrolliere einmal im Jahr diesen Sicherungskasten auf richtigen Sitz aller  Sicherungen und Teile.. und Stecker... mir war mal die 50er Sicherung fast rausvibriert.

Der Stecker war auch mal etwas lose. Das Zeug Hängt halt im Kasten ... das ist das Problem.


andreasma

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Suppi Duppi 👍


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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