Moin, sehr geehrter ghostimaster, sehr geehrte Forengemeinde !
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Auf die Bemerkung:
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Ist das wirklich so hier in "unserem" Land nach den hiesigen Vorschriften (StVZO) zulĂ€ssig ? (Die einzelne NEBELSCHLUĂLEUCHTE auf der RECHTEN Fahrzeugseite (in Fahrtrichtung gesehen) ?
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Ich kenne das nur so, daĂ eine einzelne NSL "hier" nur linksseitig, bestenfalls mittig angebracht sein darf (und seit ca. 1991 vorhanden sein muĂ). (Soweit ich weiĂ, haben die Smart 450er serienmĂ€Ăig nur eine einzelne).
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Und DAS ist hier HU/TĂV-relevant. Und die gaaaaanz genauen PrĂŒfberechtigten verweigern dann schon aus diesem Grunde die Plakette (EM, unzulĂ€ssige Beleuchtungseinrichtung).
(Alles in Hamburg beim TĂV-Nord mit einem Opel Astra neuerer Bauart schon erlebt. Der Wagen musste umgerĂŒstet werden. War wohl ein Re-Import aus einem Land, in welchem die Bevölkerung auf der "verkehrten" Seite fĂ€hrt, deutlich auĂerhalb der EU. Nun gut, ist auch schon wieder einige Jahre her..ging auch zĂŒgig und kostete nur geringe BetrĂ€ge, weil genĂŒgend Astra verschrottet werden/wurden.).
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mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwig
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