Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !
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Es scheint ja wohl so, daà hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) ZustÀnde bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???).
Das ist fĂŒr eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.
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Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren fĂŒr eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher fĂŒr Straftaten nach dem StGB und der StPO zustĂ€ndig / nicht fĂŒr Ordnungswidrigkeiten).
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Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen StraĂenverkehr teilnehmen.....
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Ich (fĂŒr mich) wĂ€re mir da aus den von mir (oben) dargelegten GrĂŒnden nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafĂŒr anerkannten SachverstĂ€ndigenorganisation (z.B. einer TĂV-PrĂŒfstelle) einzuholen.
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Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wĂŒnscht und mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwigÂ
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