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Katana1004

3.Bremsleuchte LED für 450cdi Cabrio (Empfehlung)

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vor 28 Minuten schrieb d-rek:

der Besitz einer Lampe hingegen ist nicht verboten und demnach kann dieser auch nicht vom Zoll beschlagnahmt werden.

Ich könnte die Lampe ja auch im Hobbykeller nutzen oder den Weihnachtsbaum anstrahlen.

Lies mal die verlinkten Urteile. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 7 Minuten schrieb Funman:

Lies mal die verlinkten Urteile. 

Tat ich.

Dennoch erkenne ich (nicht einmal im Ansatz Jurist) dort einen Zusammenhang.

 

Im Auszug zur Zulassung geht es ja um den Betrieb, in den beiden Urteilen um gewerbsmässigen Handel.

Dieser liegt doch nicht vor, wenn ich als Privatperson einmalig ein solches Teil für mich erwerbe.

Wie beschrieben besitze ich Fahrzeuge, für die es einfach keine E-Geprüften Lampen gibt. Es handelt sich hier um Oldtimer die lange vor "Erfindung" dieser Prüfzeichen hergestellt wurden und/oder die amerikanische "Sealed Beam"-Scheinwerfer haben.

Übrigens habe ich auch Reifen und Scheiben an Oldtimern verbaut, die älter sind als das "E".

Mehrfach habe ich auch für diese Fahrzeuge weltweit Teile gekauft und auch teilweise beim Zoll öffnen müssen. Problemlos.

 

Bei Kauf einer Lampe ohne "E" hat sich den beiden verlinkten Urteilen nach der Händler zu verantworten, nicht aber der Kunde.

Ob man diese Lampen dann an seinem Auto in Betrieb nimmt, steht auf einem anderen Blatt...dies ist aber nicht Thema des Zolls?!

 

Bin mal neugierig, ob wir das hier zweifelsfrei geklärt bekommen...

 

Gruss

d-rek

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vor 8 Stunden schrieb Funman:

Das Inverkehrbringen von KFZ Beleuchtungsmitteln ohne E-Prüfzeichen ist in D verboten, das ist hier gemeint.

Gesetz dazu

Urteil

Noch ein Urteil

Das stimmt nicht und die Links beweisen das auch nicht. Bei den Urteilen geht es haupsächlich darum das der Verkäufer die Teile angeboten hat ua zur Kennzeichenbeleuchtung wofür sie nicht zugelassen sind. KFZ+ Motorradteile ohne E-Dings finden sich zu tausenden und der Import+Verkauf ist auch zulässig sofern der Verbraucher nicht getäuscht wird.  

Beispiel Akrapovic Komplettanlage Ducati Panigale 1299 R Racing Auspuff Titan , die Jungs die mit den Öfen Rennen fahren fahren bestimmt nicht mit dem Serienauspuff.


"I admire its purity. A survivor. Unclouded by conscience, remorse, or delusions of morality" -Ash -

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Und natürlich gibts für Sealed Beam Ersatz mit "E". Für die 7" kann man die vom alten Golf nehmen, für die 5 3/4 die vom E 30 BMW.

Und das Ganze inzwischen sogar als LED-Komplettsatz mit "E" oder als Freiflächenscheinwerfer...😉

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Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

 

Wie soll man das denn interpretieren?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Dass die Soffitte ... möglicherweise auch für Zwecke außerhalb des Kfz-Bereiches und für nicht bauartgenehmigungspflichtige Zwecke im Kfz-Bereich einsetzbar ist, ist ohne Bedeutung. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der es für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 Satz 1 StVZO ist, allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes ankommt (vgl. Senat, a.a.O.). Der Grundgedanke des in § 22a Abs. 2 Satz 1 StVZO ausgesprochenen Verbotes besteht darin, dass ein alleiniges Verwendungsverbot für sich genommen nur geringe Möglichkeiten der Überwachung bietet. Durch die Einführung der Prüfzeichenpflicht und des Verbots des Vertreibens nicht mit Prüfzeichen versehener Fahrzeugteile soll im Interesse der Verkehrssicherheit der Gefahr entgegengewirkt werden, dass nicht amtlich genehmigte Fahrzeugteile, bei denen die Möglichkeit mangelhafter Ausführung nicht ausgeschlossen werden kann, in den Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise soll im Dienste der Verkehrssicherheit der Verwendung unzulänglicher Teile entgegengewirkt werden (vgl. Senat, a.a.O.). Mit diesem Grundgedanken der Regelung wäre es nicht vereinbar, die Tatbestandsmäßigkeit schon dann zu verneinen, wenn der Anbieter der Fahrzeugteile diese mit der Bestimmung, sie dürften nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden, feilbietet. Denn damit wäre gerade keine Gewähr dafür gegeben, dass nicht genehmigte Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, nicht doch in unzulässiger Weise an Fahrzeugen angebracht und im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden (Senat, a.a.O.). Den Beklagten ist zwar zuzugeben, dass dieses Verständnis der Norm zu – auf den ersten Blick – ungerechtfertigt anmutenden Einschränkungen beim Vertrieb „multifunktional einsetzbarer Bauteile“ führt. Diese Einschränkungen sind indes im Sinne der Verkehrssicherheit hinzunehmen, zumal eine Bauartgenehmigungspflicht auch nicht ausnahmslos für jedes Fahrzeugteil bzw. jedes für den Einbau in ein Fahrzeug geeignetes Bauteil gilt, sondern nur für besonders sicherheitsrelevante Bauteile.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Das heißt, wenn es möglich ist, eine Weihnachtsbaumbeleuchtung als Kennzeichenleuchte zu verwenden, dann muß die Weihnachtsbaumbeleuchtung ein E Prüfzeichen haben, oder u.a. der Erwerb ist in Deutschland verboten. Das betrifft also auch den Käufer, und alle Teile, die in KFZ als genehmigungspflichtige Teile verwendet werden könnten. Ob sie es tatsächlich werden, dafür angeboten werden oder was auch immer, spielt keine Rolle.

 

Es darf also in D z.B. keine Soffittenlampe ohne Prüfzeichen angeboten oder gekauft werden, die bei irgendeinem Auto in D in die Kennzeichenbeleuchtung paßt. Auch dann nicht, wenn die Soffitte z.B. als Ersatzteil für eine Nachttischlampe vorgesehen ist und verkauft wird. Auch dann nicht, wenn der Hersteller und Verkäufer der Nachttischlampe in China diese Regelung nicht kennt und das Ersatzteil guten Gewissens nach D verschickt. Das wird dann vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet, weil es sich um einen Versuch einer strafbaren Handlung handelt, nämlich den Kauf dieser Soffitte.

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich finde diese Regelung auch doof und ich weiß auch daß massenhaft dagegen verstoßen wird. Das ändert aber nichts daran, daß es diese Regelung gibt und wenn sich jemand darauf beruft auch danach entschieden wird.

 

Daß das alles im Kontext des Wettbewerbsrechtes geschieht, liegt einfach daran, daß sich die Polizei nicht die Mühe macht sowas zu verfolgen. Das Wettbewerbsrecht ist hier aber ein scharfes Schwert und regelt manches, was der Staat versäumt.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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