Wo steht den das eine fest gezurrte Tonne am Fahrzeug kein geeigneter Halter für das Kennzeichen ist, ja das Kennzeichen ist unbeleuchtet da geb ich dir ja Recht, nur lest euch doch mal Bitte das ganze von dem von mir verlinkten durch.
Da steht nur muss mit dem Fahrzeug fest verbunden sein, das heißt tonne am Fahrzeug fest verbunden durch Zurrgurt, Halter fest an der Tonne angeschraubt, somit ist dem Gesetzestext genüge getan das Kennzeichen ist fest mit dem Fahrzeug verbunden, seis drum ob die Tonne nun Ladung ist oder nicht, und ja das mit der Beleuchtung ist klar das müsste Beleuchtet werden da steht aber nicht mit de KFZ Beleuchtung es steht auch hier klar im Gesetzes Text muss auf 20 meter in der Nacht sichtbar sein und die Beleuchtung darf nach hinten nicht abstrahlen, wie man das nun prakmatisch löst ist auslegungssache.
Ja ein Lichterbalken wäre auch eine option nur den müsste man ja dann auch wiederum an der Ladung anbringen, ja dann eben mit folgekennzeichen dann wäre auch hier wieder dem Gesetzestext genüge getan.
Oder möchtest du hier behaupten das eine Fest mit dem Fahrzeug verbundene Tonne ob nun Ladung oder nicht gesichert durch einen Spanngurt oder Schrauben oder was auch immer den Kabelbinder wären ja auch eine feste verbindung, hier nicht ausreichen würde.
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