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malteaje85

Dachkorb für Smartfortwo -Erfahrungen-

Empfohlene Beiträge

Hat jemand Erfahrungen ob bspw. der Thule Dachkorb vernünftig auf einen Smartfortwo 451 passt?

Ich würde auf diesem gerne meine Kiteboards und sandige Sachen transportieren. 

 

Würd mich freuen, wenn hier jemand seine Erfahrungen teilen könnte. 

Vielen Dank und Gruß, Malte

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bearbeitet von malteaje85

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Was ist vernünftig? Welcher Smart fortwo? Dachträger auf einem Smart fortwo ist nie vernünftig, ist sogar von Smart verboten. Smart ist sowieso nicht vernünftig, auch ohne Dachträger. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Vielen Dank Funmann, vielleicht hat jemand noch einen konstruktiven Beitrag. Pauschal kann ich nicht erkennen warum dieses Auto nicht vernünftig sei. Spritverbrauch unvernünftig, Sicherheit vernünftig oder unvernünftig, Platzsparend vernünftig unvernünftig. 

 

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Vielleicht verrätst du trotzdem, welchen Smart fortwo du hast. Und daß Smart die Belastung des Daches untersagt, ist so. Zumindest beim 450. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Auch wenn es offiziell nicht vorgesehen ist, es gibt Leute, die erfolgreich Dachträger auf Smarts montieren. Entscheidend sind die Grundträger mit den Krallen, die das ganze halten sollen. Auf die Grundträger kann dann prinzipiell alles montiert werden. Ein Problem beim Smart ist noch, daß das Dach rund ist, dadurch kippen die Grundträger nach vorne und hinten. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Gast

Schau mal hier nach: Dachkoffer  Allerdings hat der smart keine freigegebene Dachlast.

bearbeitet von Gast

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Gast

Also bei mir gab es keine Probleme die AHK beim 451 Cabrio eintragen zulassen ohne beim TÜV vorzufahren

 

Mit E1 Zulassung ( Zulassung für ganz Europa durch das Kraftfahrtbundesamt )
Material : Stahl 10mm feuerverzinkt !! Gewicht ca. 14 kg
Kugelkopf mit optimierter Befestigung aus Edelstahl !! abnehmbar
Geprüft nach der EG-Ratsrichtlinie 94/20/EG und Zulassung mit E-Kennzeichnung

bearbeitet von Gast

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vor einer Stunde schrieb Outliner:

er hat auch keine freigegebene Anhängelast

Meiner schon. Nach Änderung der Papiere.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Gast
vor 25 Minuten schrieb Funman:

freigegebene Anhängelast

Eingetragene 450 kg ungebremst/gebremst + 45 kg Stützlast sind bei unserem eingetragen

bearbeitet von Gast

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vor 6 Minuten schrieb greatoldman:

Eingetragene 450 kg ungebremst/gebremst + 45 kg Stützlast sind bei unserem eingetragen

 

Das gilt aber nur für den 451er!

Für den 450er gelten folgende Werte:

Bis Ende 2002 ohne ESP Anhängelast 335 kg incl. 35 kg Stützlast

Ab 2003 mit ESP Anhängelast 385 kg incl. 35 kg Stützlast 

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War das nicht 300 und 350Kg? Die Stützlast hat ja nichts mit der Anhängelast zu tun


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Gast
vor 3 Minuten schrieb CDIler:

Die Stützlast hat ja nichts mit der Anhängelast zu tun

..die Stützlast darf dem gesamten AHK zugerechnet werden. Anhänger darf also 495 kg wiegen

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Gast

Allianz Versicherung

Wenn die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger, dürfen Sie die Stützlast dazurechnen. Das heißt: Das Zugfahrzeug darf um die Stützlast schwerer sein, als durch seine maximale Anhängelast vorgegeben ist. Natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie dabei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers einhalten.

bearbeitet von Gast

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Ich verstehe vom Logischen her nicht, wieso man die dazu rechnen darf, die Stützlast ist im Grunde ja nur eine Sache der Beladung des Anhängers. Je nachdem wie ich den Belade kann ich auch Stützlast 0 erreichen, mit selbem Gewicht, 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Gast

Darf nur dazu gerechnet werden Nur wenn die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger, dürfen Sie die Stützlast dazurechnen.

 

Ich verstehe das auch nicht, ist mal wieder deutsche Rechtsprechung, wie immer teilweise nicht zu verstehen. 

Ich halte mich auch lieber an die Regelung:

MINDEST STÜTZLAST 25 kg (gegeben falls Anhänger beladen !?!) und MAXIMAL 45 Kg wie eingetragen.

Dann ist man auf der sicheren Seite 

bearbeitet von Gast

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Vom logischen her verstehe ich das zwar auch nicht, aber das scheint die geltende Rechtslage zu sein.

Schon aus Gründen der Stabilität des Gespanns und dadurch zur eigenen Sicherheit sollte ein Anhänger ja so beladen werden, daß immer eine ausreichende Stützlast zur Verfügung steht, damit die hintere Achse des Zugfahrzeugs, in diesem Fall die Antriebsachse des Smart ausreichend belastet wird, damit Du nicht durch den Anhänger durch die Gegend gewedelt wirst!

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vor 4 Minuten schrieb greatoldman:

Ich verstehe das auch nicht, ist mal wieder deutsche Rechtsprechung, wie immer teilweise nicht zu verstehen. 

 

vor 3 Minuten schrieb Ahnungslos:

Vom logischen her verstehe ich das zwar auch nicht, aber das scheint die geltende Rechtslage zu sein.

 

Dann haben wir ja die gleiche Sicht der Dinge! 🙂

Wenn ich jetzt schreibe, wir gehen kondom, dann bekomme ich gleich wieder einen verblättert! 🤔

bearbeitet von Ahnungslos

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Gast

...brauchst Du in Deinem Alter noch welche (duck und wech)🤣

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vor 11 Minuten schrieb greatoldman:

...brauchst Du in Deinem Alter noch welche (duck und wech)🤣

Eher für die Männer zum Schutz vor Krankheiten *duckundwech*


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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vor 3 Stunden schrieb CDIler:

wieso man die dazu rechnen darf, die Stützlast ist im Grunde ja nur eine Sache der Beladung des Anhängers

Ganz einfach. Die Stützlast ist Beladung des Smart und nicht des Anhängers. Sie wirkt ja auf die AHK und nicht auf die Achse des Anhängers. Von der Fahrdynamik ist das also so, als hättest du die 35 Kg vom Anhänger in den Kofferraum des Smart umgeladen. Vereinfacht gesagt. Das ist genausowenig verboten wie durch geschicktes Beladen die max. 35 Kg auf die AHK zu balancieren. 

 

vor 4 Stunden schrieb Ahnungslos:

ohne ESP Anhängelast 335 kg incl. 35 kg

 

vor 4 Stunden schrieb CDIler:

War das nicht 300

Ihr habt natürlich beide recht. 300 ohne sind das gleiche wie 335 mit 35 Stützlast. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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    • Hallo 380Volt,   erst einmal vielen Dank für deine Antwort auf meine etwas knappe Frage. Ich werde versuchen es im Folgenden so ausführlich und präzise zu beschreiben wie ich es kann.   Am Donnerstag vorletzter Woche passierte es, das der Smart beim Einstecken des Ladekabels nur nur rot blinkte, aber nicht mehr begann zu laden, auch an einem anderen Ladegerät nicht. Der Smart ist noch der mit dem 3,6 KW-Lader. Da im KI keinerlei Fehlermeldungen angezeigt wurden und auch vorher nie irgendeine Meldung aufgetaucht ist bin ich mit dem Wagen in eine freie Werkstatt gefahren die viel mit Smart zu tun haben und deren Chef ebenfalls einen E-Smart fährt um einfach nur mal den Fehlerspeicher auslesen zu lassen, in der Hoffnung das er sich dann wieder berappelt. Er hat den Speicher mittels Autel MaxiCom augelesen und alle Einträge, die vorhanden waren gelöscht. Dann hat er versucht mit seinem Ladegerät den Smart aufzuladen, aber auch da ohne Erfolg. Nun stand im KI die Meldung "Laden nicht möglich - Bitte Werkstatt aufsuchen". 2 Fehler tauchten dann wieder auf: Fehlercode: P074231 Pilotleiter Fehlercode: P07B063 Elektroantriebsbatterie-Ladegerät   Ich habe den Wagen erstmal da gelassen da sich die Werkstatt bzgl. Reperatur und Teil schlau machen wollte. Zwischenzeitlich habe ich selber etwas recherchiert und herausgefunden, das die 12V-Batterie alle 3 Jahre ausgetauscht werden muß (MB-Voragbe) weil es sonst zu Schäden am DC/DC-Wandler kommen kann. Der Smart war jedes Jahr seid Kauf (2022) bei MB zum Service, aber die Batterie wurde 2021 das letzte Mal getauscht und wurde anscheinend 2024 vergessen.  Ich habe den Wagen dann bei der Werkstatt letzte Woche abgeholt und habe ihn zu MB gebraucht, da wo wir ihn auch gekauft hatten und wo der Service gemacht wurde. Die haben ihr Versäumnis eingestanden und ich habe den Wagen zur weiteren Diagnose dort gelassen. Die haben da nun angeblich alles mögliche durchgemessen und deren Meinung nach liegt es nicht an einer entladenen 12V-Batterie die den Wandler zerstört hat, sondern es wäre das Steuergerät. Kosten ca. 5000 Euro. Sie haben angeblich auch die 12V-Batterie getestet und die wäre in Ordnung, muß ich ja erstmal so hinnehmen.   Ich denke das Ganze wird jetzt über meinen Anwalt laufen, da sich die Werkstatt durch das "Nicht-Einhalten" der Servicevorgabe aus meiner Sicht in der Beweislast befindet das das nicht die Ursache des Defektes ist. Die können dann meinethalben alles mögliche wechseln, Hauptsache der Wagen fährt wieder, aber das kläre ich natürlich erst alles noch mit meinem Anwalt.   Denkst du nach meinen Schilderungen denn auch eher in Richtung kapitaler Schaden oder eher doch nur die 12V-Batterie?   Danke und Gruß   Ralph
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