Moin, sehr geehrter ghostimaster, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ist das wirklich so hier in "unserem" Land nach den hiesigen Vorschriften (StVZO) zulässig ? (Die einzelne NEBELSCHLUßLEUCHTE auf der RECHTEN Fahrzeugseite (in Fahrtrichtung gesehen) ?
Ich kenne das nur so, daß eine einzelne NSL "hier" nur linksseitig, bestenfalls mittig angebracht sein darf (und seit ca. 1991 vorhanden sein muß). (Soweit ich weiß, haben die Smart 450er serienmäßig nur eine einzelne).
Und DAS ist hier HU/TÜV-relevant. Und die gaaaaanz genauen Prüfberechtigten verweigern dann schon aus diesem Grunde die Plakette (EM, unzulässige Beleuchtungseinrichtung).
(Alles in Hamburg beim TÜV-Nord mit einem Opel Astra neuerer Bauart schon erlebt. Der Wagen musste umgerüstet werden. War wohl ein Re-Import aus einem Land, in welchem die Bevölkerung auf der "verkehrten" Seite fährt, deutlich außerhalb der EU. Nun gut, ist auch schon wieder einige Jahre her..ging auch zügig und kostete nur geringe Beträge, weil genügend Astra verschrottet werden/wurden.).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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