Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Sehr ärgerlich !
Dann hätte der Lieferant den Vertrag doch deutlich nicht erfüllt. Grund zur Reklamation. Etliche Zahlungsdienste bieten für solche Fälle doch Rückzahlung des Geldes an ?
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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