Prinzipiell müßte man irgendwas basteln. Zur Not die Heckklappe durchbohren und den Träger festbolzen. Mad Max grüßt.
Zu beachten wäre auch noch, daß die Räder nicht die Rückleuchten verdecken dürfen. Gar nicht. Auch nicht zum Teil. Ist nach meiner Erfahrung schwer hinzubekommen. Vorgeschriebener Sichtwinkel ist 30 Grad aus allen Richtungen. Auch das Durchleuchten durch die Speichen ist nicht zulässig. Deshalb haben fast alle Fahrradträger eigene Rückleuchten und Folgekennzeichen. Wie es jetzt genau beim Rack4Smart ist, weiß ich nicht. Ich vermute aber, daß der auch eine Rückleuchteneinheit braucht. Auch das könnte ein Grund sein, warum es den Rack4Smart in Deutschland nicht im Handel gegeben hat und heute auch nicht mehr gibt.
Auch die Paulchen Träger z.B. brauchen eine Rückleuchteneinheit, auch wenn der Basisträger keine hat. Paulchen weist darauf ausdrücklich hin.
Ein Ummontieren des hinteren Kennzeichens des PKW auf den Fahrradträger, wie es manche Oberschlaue machen, ist übrigens auch verboten.
Die Strafe für Verstöße ist zwar nur 60 Euro, das wäre zu verschmerzen. Blöder ist, wenn die Weiterfahrt untersagt wird. Dann muß auf dem Autobahnrastplatz eintweder der Fahrradträger mit den Rädern abmontiert und zurückgelassen werden, oder das Fahrzeug muß stehenbleiben bis ein 3. Kennzeichen bzw. sogar eine Leuchteneinheit beschafft und montiert ist. Auf einer Urlaubsfahrt beides sehr doof.
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