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Jep, die LWR habe ich noch nie benutzt in den Smarties! :lol:

Aber an diesem Diskurs zeigt sich mal wieder, wie weit die Realität vom Gesetz entfernt ist...

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Dann hat der Prüfer bestimmt auch immer ein Farbmessgerät am Mann, das ihm anzeigt, ab wann genau denn der Blinker nicht mehr orange, sondern gelb oder weiss ist! :roll:

Das meinte ich mit Ermessensspielraum!

 

Da wäre ich zehn Minuten später wieder auf der Matte gestanden mit neuen Blinkerbirnchen drin, um eine kostenpflichtige Nachprüfung zu vermeiden!

Oder gibt es diese sinnvolle Möglichkeit, die früher bei Kleinigkeiten durchaus bestanden hatte, heutzutage auch nicht mehr? :roll:

 

Eine defekte LWR mit einem farblich leicht abweichenden Seitenblinkerbirnchen gleich zu setzen ist auch etwas daneben, meinst Du nicht auch!

Bei einer defekten LWR hätte ich sogar noch Verständnis dafür, daß dies als Mangel deklariert wird. Ebenso wenn aufgrund falsch eingesetzter Glühbirnen die Leuchtgeometrie überhaupt nicht stimmt, gerade im Winter sieht man genügend Chaoten blendend durch die Gegend fahren!

Auch wenn der Seitenblinker gar nicht funktioniert, würde ich das noch verstehen.

Aber doch nicht wegen einem solchen Pippifax! Da würde auch eine Ermahnung, die Glühbirnen alsbald auszutauschen, ausreichen!

Aber das wurde bestimmt auch abgeschafft, weil sinnvoll!

 

Zukünftig gilt dann vermutlich schon als erheblicher Mangel, wenn der Tank leerer ist als halbvoll! :roll:

Könnte ja sein, daß man an der Ausfahrt des TÜV liegen bleibt! :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.10.2018 um 06:56 Uhr ]

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Also ich bin ja nicht der Hellste, aber natürlich bin ich mit funktionierender Lichtanlage zur HU.

 

Die ganze HU dauerte rund 50(!) Minuten.

 

Alles war top, nur er war der Meinung das das linke Seiten-Blinkerlämpchen gelblicher blinkt als das rechte.

 

Ich muss direkt mal ein Foto machen, denn mit bloßem Auge sehe ich keinen Unterschied.

 

Warum ist das ein "erheblicher Mängel" ?

 

IMHO gibt es nur noch erhebliche Mängel, eine damit beruflich vertraute Person teilte mir mal mit, dass die Prüforganisationen gerne bei Fahrzeugen mit Alter >5 Jahre eine jährliche HU hätten (=Einnahmen x 2)

 

Es wurde von der Politik abgelehnt mit der Begründung ,dass sie dann erstmal eine Statistik vorlegen sollen, das ältere Fahrzeuge tatsächlich schlechter sind.... weiß nicht ob das ganze stimmt, aber mit solchen Blinkerlämpchen kommt man da schnell an die passende Statistik.

 

Werde jetzt die Diadem Lämpchen einbauen und (hoffentlich) gut ist.

 

Für einen Smart mit 17 Jahren 141.000 km trotzdem noch akzeptabel :lol:

 

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spritmonitor.de CDI

smartexternal.gif

450 CDI

Baujahr 2001

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von djfoxi am 04.10.2018 um 08:20 Uhr ]


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Quote:

Am 04.10.2018 um 07:05 Uhr hat djfoxi geschrieben:
Alles war top, nur er war der Meinung das das linke Seiten-Blinkerlämpchen gelblicher blinkt als das rechte.
Ich muss direkt mal ein Foto machen, denn mit bloßem Auge sehe ich keinen Unterschied.

Ich vermute mal, im vorliegenden Fall ging es mehr um Daseinsberechtigung als um echte Verkehrssicherheit! :roll:

 

Sagte ich doch schon zu Anfang, der hatte an dem Tag einfach seinen Schnitt noch nicht erreicht!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.10.2018 um 08:22 Uhr ]

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Jein.

 

- M.W. gilt ein überklebter Seitenblinker als nicht vorhanden, muß also auch nicht funktionieren. Deshalb wird er ja überklebt. (Man könnte ihn auch einfach rausnehmen, ist fast einfacher als überkleben). Wird gern bei ehemaligen Feuerwehrautos mit dem Blaulicht gemacht. Überkleben und gut ist, wenn man kein Blaulicht fahren darf.

 

- Es gibt ab Werk zahlreiche nicht funktionierende, aber vorhandene Leuchten, die müssen auch nicht funktionieren. Die haben dann keine Birne drin und ggf. keine Fassung. Das reicht aus.

 

- Der Seitenblinker ist gesetzlich vorgeschrieben, weil ohne ihn die Sichtwinkel für das Blinklicht nicht eingehalten werden. Der Blinker im Scheinwerfer ist so konstruiert, daß er nur zusammen mit dem Seitenblinker zulässig ist. (War früher anders, da sahen die Blinker auch anders aus.).

 

- Natürlich hat der Prüfer hier einen Ermessensspielraum. Nämlich bei der Bewertung, welche Farbe zulässig ist und welche nicht. Wie schon angemerkt wurde, hat der Prüfer kein Farbmeßgerät. Einen kleinen Abplatzer am Lack auf der Birne kann er also durchgehen lassen, oder nicht.

 

Grüße, Hajo


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ich habe mal bei jemandem ein Paar H4-Scheinwerfer vom Trecker auf die Stossstange beim Pickup montiert, weil die Originalscheinwerfer des Kleinserienherstellers :-D Chevrolet kein deutsches Prüfzeichen hatten, Plastestreuscheiben gab damals in D noch nicht.

Die Dinger wackelten, man sah nix, aber er bekam seine Plakette...hinterher flogen die Teile natürlich wieder runter.

Das Hase und Igel Spiel mit Prüfern kenne ich zur Genüge.

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Ohje....

 

Naja ich hab da eine andere Herangehensweise wenn ich zum Tüv geh. Ich erwarte nämlich, dass ich mit meinen alten Kisten aufs erste Mal die HU nicht schaffe. Deswegen wäre ich dann überglücklich gewesen, dass es sich nur um ein Birnchen dreht :)

 

Im September bin ich auch nicht durch den Tüv gekommen wegen LWR rechts, Radlager hinten links und Scheinwerfer falsch eingestellt rechts. Nungut die 3 Sachen repariert und ich hab wieder 2 Jahre ruh.

 

Über die deutsche Bürokratie ärgere ich mich fast nicht mehr.

 

Zum Thema Blinker. Wie kann es sein, dass ein Auto vom deutschen Staat eine Genehmigung kriegt, dessen hintere Blinker nicht mal 10cm² groß sind.... Schon öfters gesehen in neuen Autos mit stylischen original Rückleuchten.

 

2x trocken Lachen, einmal tief durchatmen und gut ist :-D


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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Achja, der Prüfer prüft ja nicht den Ist-Zustand, er prüft das Auto wie es sich in den nächsten 2 Jahren "weiter entwickelt".

Ist also das Birnchen nicht mehr in Ordnung, so wird es in 2 Jahren wohl nur noch weiß blinken.

 

Das sollte man auch bedenken.


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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Quote:

Am 04.10.2018 um 11:45 Uhr hat Ralf_47 geschrieben:
Achja, der Prüfer prüft ja nicht den Ist-Zustand, er prüft das Auto wie es sich in den nächsten 2 Jahren "weiter entwickelt".

Das kann ich nun ganz und gar nicht nachvollziehen!

Per meiner Definition wird der IST Zustand geprüft und nicht das "Entwicklungspotential"!

Sonst könnte ich jede Karre ohne Ölverlust am Motor durchfallen lassen mit der Prognose, daß der Motor in den nächsten zwei Jahren ja undicht werden könnte! :roll:

Und in den nächsten zwei Jahren könnte auch die eine oder andere Glühlampe durchbrennen!

Nach der Logik müssten 100% aller geprüften Fahrzeuge durchfallen! ;-)

Es könnten sich ja in den nächsten zwei Jahren Mängel ergeben!

 

Sorry, aber das würde ich jetzt in das Reich der Fabel verweisen!

Ich weiss nicht, wo Du diese Weisheit her hast!

 

Wenn das tatsächlich so ist, wie es djfoxi beschreibt, daß sich zwischen links und rechts nur ein marginaler optischer Unterschied ergibt, dann ist das ohnehin ein schlechter Witz! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.10.2018 um 14:54 Uhr ]

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Ein anfänglicher Fehler muss schon vorliegen. Eben z.B. die gelbe Glühbirne, die in 2 Jahren dann die ganze Beschichtung verliert und weiß leuchtet.

So hab ich es in Erinnerung. Vllt. kann das ja ein anderer bestätigen oder auch nicht :)


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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Wer erkennt das böse und das gute Lämpchen ?:

 

img_20181005_150638plikl.jpg img_20181005_150650qbih2.jpg

 

In der Dämmerung fotografiert, sieht man es relativ leicht.

 

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spritmonitor.de CDI

smartexternal.gif

450 CDI

Baujahr 2001

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von djfoxi am 09.10.2018 um 08:34 Uhr ]


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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Und welches ist jetzt das bemängelte? :-?

Das ist doch wohl ein schlechter Witz, deswegen die Plakette zu verweigern! :roll:

 

Und das war wirklich der einzige Mangel oder kamen da noch andere hinzu, die dann in Summe zu dieser Verweigerung führten?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 09.10.2018 um 08:48 Uhr ]

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Moin,

 

ganz klar - das böse Lämpchen befindet sich auf dem rechten Bild.

 

Gruß

Marc

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Stimmt, die reinste Laserkanone, die brennt Dir in nullkommanix die Netzhaut weg!

Im Gehirn des TÜV Prüfers kann sie dagegen nix anrichten, Intelligenzinsolvenz mangels Masse! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 09.10.2018 um 12:26 Uhr ]

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... ich hätte dem erzählt, dass es verschiedene Hersteller sind weil du eine Seite gerade ersetzt hast und du das bemängelte Leuchtmittel gegen ein markengleiches der anderen Seite ersetzen wirst.

 

Das als erheblichen Mangel einzustufen ist lächerlich, ein Hinweis hätte gereicht.

 

Gruß

Marc

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Eine Bekannte ist auch nur wegen Lämpchenfarbe mit ihrem Roadster bei der HU durchgerasselt...

 

Nein sonst war nichts defekt.

 

Die etwas ruckelige LWR hatte ich zuvor schon repariert...

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spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

 


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Am 09.10.2018 um 08:49 Uhr hat yueci geschrieben:
... ich hätte dem erzählt, dass es verschiedene Hersteller sind weil du eine Seite gerade ersetzt hast und du das bemängelte Leuchtmittel gegen ein markengleiches der anderen Seite ersetzen wirst.



Das als erheblichen Mangel einzustufen ist lächerlich, ein Hinweis hätte gereicht.



Gruß

Marc

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Ja ich gehe mit das der Prüfer es sehr genau genommen hat.

Einen Hinweis gibt es aber nicht mehr den der Prüfer hätte schreiben können. Es gibt nur noch Mängel oder nichts.

Allerdings ist es eindeutig genug um es selbst zu erkennen und vor der HU zu tauschen. Dann hätte man kein Problem gehabt ;-). Beim nächsten Mal einfach vorher beheben und somit nicht angreifbar sein.

Wie gesagt ich gehe mit das der Prüfer das nicht hätte bemängeln müssen.

Allerdings ist es sein gutes Recht es zu tun denn es ist laut Mängelkatalog ein Durchfallmangel. Eine Beschwerde würde hier ins Leere laufen.

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Quote:

Am 09.10.2018 um 09:33 Uhr hat maxpower879 geschrieben:
Wie gesagt ich gehe mit das der Prüfer das nicht hätte bemängeln müssen.

Wie ich schon gesagt habe, Max.

Ermessensspielraum heisst das Zauberwort! :)

Und in diesem Fall hätte es sehr wohl einen Ermessensspielraum für ihn gegeben, auch wenn es dieses Wort im Bürokratendeutsch nicht gibt!

Deshalb bin ich ja auch Praktiker geworden und kein Sesselpuper! ;-)

Das kann mir doch keiner erzählen, daß wegen dieser Lappalie unbedingt die Plakette verweigert werden muß!

Das ist doch ein Witz, wenn auch ein schlechter!

 

Ein bißchen Fingerspitzengefühl gehört natürlich auch dazu, aber das hatte dieser Betonkopf schon gleich gar nicht!

Fingerspitzengefühl in dem Sinn, daß er das hätte rein schreiben können, wenn noch ein paar andere Mängel vorliegen und die TÜV Prüfung ohnehin nicht bestanden worden wäre.

Aber nicht, wenn dies ohnehin der einzige tolerierbare leichte Mangel war, den er trotz eingehender Prüfung gefunden hat! Oder grade deswegen?

Der wollte etwas finden und war dann froh, daß er endlich etwas ankreuzen konnte!

Dann hatte er endlich sein persönliches Erfolgserlebnis an diesem Tag!

Per meiner Definition eigentlich eher seine persönliche Disqualifikation! :roll:

 

Was hier abläuft, ist in höchstem Maße unrealistisch! :roll:

Auf der einen Seite fahren rollende Schrotthaufen auf Deutschlands Straßen rum und auf der anderen Seite wird wegen eines solchen Pippifaxes so ein Aufriss gemacht! :-x

 

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt drüber lachen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 09.10.2018 um 10:44 Uhr ]

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Dieser Fall ist grenzwertig, aber ich kann mir den Grund für eine Einstufung derartiger "Mängel" als erheblichen Mangel schon denken.

 

Ab den 80er Jahren wurden immer mehr Fahrzeuge mit Blinkleuchten ausgerüstet, welche nicht orange waren sondern ein orangefarbenes Leuchtmittel besaßen. Ich kann mich erinnern, dass damals z.B. viele W124 mit weiß blinkenden Leuchten herumfuhren und es, besonders bei Dunkelheit, ziemlich störend war. Möglicherweise wurde irgendwann darauf reagiert, denn ich habe Derartiges schon lange nicht mehr gesehen.

 

Gruß

Marc

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Am 09.10.2018 um 09:24 Uhr hat djfoxi geschrieben:
Eine Bekannte ist auch nur wegen Lämpchenfarbe mit ihrem Roadster bei der HU durchgerasselt...
Nein sonst war nichts defekt.

War vermutlich der gleiche Kompetenzling bzw. zumindest die gleiche kompetente Prüfstelle wie bei Dir! :roll:

 

Das wird dort jeden Tag als Morgenparole ausgegeben, weil über Nacht haben die das wieder vergessen! ;-)

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Am 09.10.2018 um 10:44 Uhr hat yueci geschrieben:
Dieser Fall ist grenzwertig,

Per meiner Definition ist dieser Fall nicht grenzwertig, sondern er hat die Grenze bei weitem noch nicht erreicht, um überhaupt grenzwertig zu sein!

Deshalb kann er auch nicht grenzwertig sein! ;-)

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Kenne Einen, der fährt einen alten Ami. Nun darf der ja per Sondererlaubnis Blabla rot blinken.

Jetzt hat der findige Bastler aber in der Lehre vom Licht aufgepasst und ein paar grüne LED hinter die roten Streuscheiben verpflanzt.

Der Prüfer ist lang hingeschlagen, die Blinker erstrahlen in feinsten europäischen Gelb, obwohl die Lichtaustrittsfläche knallrot ist... :lol:

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Am 09.10.2018 um 10:48 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Per meiner Definition ist dieser Fall nicht grenzwertig, sondern er hat die Grenze bei weitem noch nicht erreicht...

 

Moin,

 

den Prüfer interessiert deine Definition herzlich wenig, aber per Gesetz ist der Fall (in meinen Augen) grenzwertig, weshalb eben nicht zwangsläufig ein (erheblicher) Mangel hätte erteilt werden müssen. Der Farb-/Helligkeitsunterschied ist auf den Fotos erkennbar, scheint aber noch nicht sehr groß zu sein. Ob der Prüfer nun den Daumen senkt oder dieses Detail ignoriert liegt eben in seinem Ermessensspielraum.

 

Gruß

Marc

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Am 10.10.2018 um 08:33 Uhr hat yueci geschrieben:
den Prüfer interessiert deine Definition herzlich wenig, Ob der Prüfer nun den Daumen senkt oder dieses Detail ignoriert liegt eben in seinem Ermessensspielraum.

Das weiss ich schon und deshalb definiere ich den Ermessensspielraum des Prüfers in diesem Fall eher als persönliche Willkür denn als Ermessensspielraum! ;-)

Und entsprechend fällt auch mein Urteil über diesen ....... aus! :roll:

 

Das ist meine Meinung dazu und die sage ich auch offen, ohne daß ich mich beeinflussen lasse!

Und ich denke mal, daß der eine oder andere sich dieser Meinung anschliessen wird!

 

Das bringt zwar dem TE nix, das ist mir auch klar, aber das steht auf einem anderen Blatt!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 10.10.2018 um 12:02 Uhr ]

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