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Triking

Einkommensteuererklärung

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Hallo zusammen,

alle Jahre wieder raff ich mich auf und fülle die Elster (Elster Formulare vom Finanzamt)mit den Daten aus der Jahresberechnung.

 

Nun habe ich ja im März des letzten Jahres geheiratet und meine Frau ist seit August in Deutschland. Das heißt für mich ein Wechsel der Steuerklasse I in III (und meine Frau - die über kein eigenes Einkommen verfügt - in V).

 

Im September wurde die Steuerklasse durch meinen Arbeitgeber versehentlich auf IV geändert und ich habe in dem Monat rund 150 € mehr verdient. Von Oktober bis Dezember wurde die Steuerklasse dann auf III korrigiert und ich habe je Monat dann rund 300 € mehr verdient.

 

Jetzt habe ich mal ganz grob überschlagen, dass ich für die Monate Januar bis August bzw. 1/2 für September eigentlich auch den Vorteil des Steuerklassenwechsels bekommen müsste. Und zwar über die Einkommensteuererklärung. Das wären - wenn man 8,5 x 300 € rechnet, dann 2.550 €. Hinzu kämen dann noch die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit und Versicherung usw.

 

Deswegen habe ich schon mit einer Steuerrückzahlung von ca. 2.800 € gerechnet.

 

Der Elster-Proberechner gibt mir allerdings nur 1100 € als Rückzahlung an. In der Regel ist der Rechner des Finanzamtes schon recht genau und berücksichtig auch die höhere Pauschale, wenn die Werbungskosten unter dieser liegen.

 

Wie erklärt sich die recht große Differenz, Kollegen, die ebenfalls geheiratet haben gaben an, noch deutlich mehr als die von mir grob überschlagenen 2800 € Steuererstattung bekommen zu haben?

 

Habe ich da einen Denkfehler drin?

 

Die Brutto- / Nettorechner im Netz geben mir ebenfalls eine Überzahlung von rund 2550 € an, was meine große Schätzung bestätigen würde. Da die Brutto- / Nettorechner aber schon die Werbungspauschale berücksichtigen, ist real aber etwas weniger anzusetzen. Im vergangenen Jahr habe ich 129 € erstattet bekommen, meine monatlichen Abzüge lagen also da schon recht genau.

 

Aber wie ist nun die hohe Abweichung zwischen Elster und meiner Schätzung bzw. den Internetrechnern zu erklären?

 

Gruß, Rolf

 

 

 


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Warum ist Deine Frau in V, wenn sie nicht arbeitet? Sie braucht doch dann keine Steuerklasse. Vielleicht liegt es daran? :-?

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Die Wahl der Steuerklasse, egal ob IV/IV oder III/5 ist auf das Jahr gesehen ohnehin irrelevant, weil dies am Jahresende ausgeglichen wird, unterm Strich kommt dann dasselbe raus, egal welche Kombination gewählt wurde.

 

Der Unterschied ist eben, daß man unterm Jahr netto mehr bzw. weniger hat.

Ich kann Dir zwar auch nicht sagen, wo jetzt die von Dir genannte Differenz her kommt, aber wenn Deine Frau nicht arbeitet und ihr zusammen veranlagt werdet, dann kommt Dir ja alleine schon der für Ehepaare geltende Grundfreibetrag in Höhe von 16944.- EURO zugute, wenn Deine Frau überhaupt keine eigenen Einkünfte hat!

 

Aber ohne die genaue Konstellation zu kennen, kann Deine Frage meines Erachtens nicht beantwortet werden!

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Am 26.03.2016 um 15:58 Uhr hat Smarteharry geschrieben:
Warum ist Deine Frau in V, wenn sie nicht arbeitet?

Es gibt für Verheiratete nur die Kombinationen III/V oder IV/IV, egal ob der Ehepartner berufstätig ist bzw. eigene Einkünfte hat oder nicht!

Und wenn Rolf III ist, dann ist der Ehepartner automatisch V!

 

Aber wie geschrieben, auf das Jahr gesehen ist das ohnehin irrelevant.

Als Gesamtsteuerlast kommt am Ende des Jahres exakt dasselbe raus, egal welche Kombination gewählt wurde!

Der einzige Unterschied ist der, daß übers Jahr das Netto etwas anders aussieht!

 

Leider gibt es immer wieder selbsternannte Spezialisten, die da mit irgendwelchen Scheisshausparolen durch die Gegend laufen und so tun, als würde sich dies auf die Gesamtsteuerlast auswirken, das stimmt aber definitiv nicht. Die Gesamtsteuer aufs Jahr gesehen ist exakt identisch bei beiden Kombinationen!

In bestimmten Konstellationen ergibt sich dadurch sogar die Verpflichtung zu Vorauszahlungen, auch dann, wenn keine anderen Einkunftsarten vorliegen!

 

Das einzige Kriterium, wo sich das zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann ist der Fall, wenn Lohnersatzleistungen von dem letzten Nettogehalt abhängig sind.

Da kann es sich dann evtl. etwas zugunsten des Gehaltsempfängers auswirken, alles andere wird am Jahresende gleich gerechnet!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.03.2016 um 17:09 Uhr ]

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Da muss ein gewaltiger Bug drin sein, wie Ahnungslos schon sagt, Ehegatten-Splitting.

Ich kenne das von Freunden, da gehen in dem Fall recht wenig Steuern ab. Jedenfalls nicht nennenswert wenn nur ein Partner (moderat, ca. 40Teuro/anno ) verdient.


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Es ist natürlich auch immer ein bißchen vom persönlichen Umgang mit Geld und der Einstellung abhängig, ob es einem lieber ist, wenn man das ganze Jahr ein bißchen mehr raus bekommt oder am Jahresende eine größere Rückzahlung!

Mir ist es z.B. lieber, am Jahresende etwas mehr zurück zu bekommen und dann damit etwas anfangen zu können als das Jahr über jeden Monat einen kleinen Betrag mehr zu haben! Wenn man das nicht unbedingt jeden Monat braucht, um nicht in die Miesen zu kommen und Dispokosten zu vermeiden, ist das meines Erachtens die bessere Variante.

So oder so ist am Ende des Geldes immer noch so viel Monat übrig! :)

 

Und die Rechnung über die Zinsen, die man für das Geld das Jahr über bekommen könnte und dadurch dem Staat über diesen Weg Geld schenkt hat sich, glaube ich, mit dem aktuellen Zinsniveau auch ein bißchen relativiert! ;-)

 

By the way, Rolf!

Vergiss nicht, Deine Frau als außergewöhnliche Belastung und Verursacherin von Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben! :-D

Vielleicht klappt das ja bei Dir!

Ich versuche es die letzten dreißig Jahre, aber mein Finanzbeamter ist bestimmt nicht verheiratet. Der versteht mich einfach nicht! :lol:

 

Nicht umsonst heisst es: Vor der Hochzeit bist Du ledig, und hinterher erledigt! :-D

 

Nothing for ungood! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.03.2016 um 17:32 Uhr ]

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Aber nein, meine Frau ist keine außergewöhnliche Belastung. Sie ist außergewöhnlich nett! :lol:

 

Aber dem mit "ledig" und "erledigt" kann ich schon zustimmen. Jedenfalls manchmal ... Ihr könnt Euch denken, warum. 8-)

 

Gruß, Rolf


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Am 26.03.2016 um 17:35 Uhr hat Triking geschrieben:
Aber nein, meine Frau ist keine außergewöhnliche Belastung. Sie ist außergewöhnlich nett! :lol:

Alter Trick, der kommt mir so bekannt vor! :-D

Man nennt es auch Kriegslist! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.03.2016 um 17:43 Uhr ]

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Ich glaube, dass Deine FRau die Kommentare auch liest. Da wäre ich mit meinen Meinungen auch vorsichtig! :lol:

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Als ich Harry das erste Mal sah, dachte ich auch, er hätte ein Rückenleiden!

Aber es war nur ein gebückter Gang durch die anerzogene devote Haltung durch die langjährige EHE! :lol:

 

By the way, wusstet ihr schon, daß EHE eigentlich eine Abkürzung ist?

Das heisst ausgeschrieben Errare Humanum est.

Also Irren ist männlich!

Oder so ähnlich! ;-)

 

Außerdem geht der Spruch noch weiter: sed in errare perseverare diabolicum!

Was so viel heisst wie: Auf Irrtümern bestehen ist weiblich!

Oder so ähnlich! :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.03.2016 um 18:01 Uhr ]

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Bah! Ihr habt es halt nicht anders verdient! Ich habe eine sehr liebe Frau .... die mich auf Trapp hält :lol: :lol: :lol:

Gruß, Rolf

 

PS: Sie mag den Smart ganz doll und lacht sich jedes mal scheckig, wenn wir sofort eine Parklücke finden und die anderen Fahrzeuge weiterfahren müssen.


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Ich habe den Fehler wohl gefunden. Wenn ich bei Elster die Proberechnung mit der alten Steuerklasse I ausführe, kommt genau das gleiche Ergebnis heraus. Elster hat also die neue Steuerklasse III - die ja niedriger ist - nicht akzeptiert.

 

Ich habe aber schon erfahren, dass dies ein gängiger Fehler ist, der vom Finanzamt automatisch geändert wird.

 

Gruß, Rolf


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Am 27.03.2016 um 08:52 Uhr hat Triking geschrieben:
Ich habe den Fehler wohl gefunden. Wenn ich bei Elster die Proberechnung mit der alten Steuerklasse I ausführe, kommt genau das gleiche Ergebnis heraus. Elster hat also die neue Steuerklasse III - die ja niedriger ist - nicht akzeptiert.

Dann hat er wohl auch den Grundfreibetrag für die Ehefrau, in Deinem Fall ohne Einkommen, der ja in diesem Fall Dir zugute kommt, nicht berücksichtigt.

Dann kann das Ergebnis natürlich auch nicht stimmen.

 

Und wenn Du Einkünfte aus Kapitalvermögen hättest, würde sich dieser Freibetrag auch noch verdoppeln! :)

 

So gesehen amortisiert sich ja dann Deine außergewöhnliche Belastung doch noch! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.03.2016 um 09:35 Uhr ]

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Hehe, dass mit dem Kapitalvermögen war gut. Soll ich Dir mal meinen letzten Kontoauszug mailen? Du wirst aus dem Heulen nicht mehr herauskommen :lol:

 

Gruß, Rolf


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Am 27.03.2016 um 15:00 Uhr hat Triking geschrieben:
Soll ich Dir mal meinen letzten Kontoauszug mailen? Du wirst aus dem Heulen nicht mehr herauskommen :lol:

Da kann ich mit meinem Zwiebelledergeldbeutel kontern!

Jedesmal, wenn ich da rein schaue, tränen mir die Augen! ;-)

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So, habe heute etwas länger in der Warteschleife des Finanzamtes verbracht und bin auch mal rausgeflogen. Dann hat man mich 2 x weiterverbunden und ich konnte tatsächlich mit einem Menschen über die Sache sprechen. Der wollte mich allerdings nicht verstehen und ist der Meinung, ich müsste nach meinem Brutto über 10.500 € an Lohnsteuer bezahlen. Laut 2015er Splittingtabelle sind es aber etwas über 6.000 €. Abgezogen wurden mir aber schon im Laufe des letzten Jahres rund 8.500 €. Das ich über einen Zeitraum von 8,5 Monaten höhere Lohnsteuerabzüge (nach Steuerklasse I) abgezogen bekommen habe und nur die letzten 3,5 Monate des Jahres einen höheren Nettoauszahlungsbetrag bekommen haben, war ihm egal. Es wird wohl auf einen Steuerberater bzw. eine Widerspruch hinauslaufen, wenn ich kein Alternativprogramm zu Elster bekomme.

 

Gruß, Rolf

 

Ach ja, der Finanzbeamte hat sogar gemeint, ohne meine Frau müsste ich rund 1200 nachzahlen. Auf meine Frage, warum ich dann im letzten Jahr bei Steuerklasse I und wenige Werbungskosten und auch keinem anzurechnenden Unterhalt für meine Schwiegermutter eine Rückzahlung bekommen habe, hatte er dann keine Antwort mehr.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 29.03.2016 um 19:51 Uhr ]


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Sorry, aber wer mit solchen Knallbacken seine Zeit verschwendet, der hat offensichtlich zuviel davon! ;-)

 

Das ist so ähnlich, als mit einem SC telefonieren, da ist jede Minute vertane Lebenszeit!

 

Es gibt genaue gesetzliche Regelungen bzgl. der Einkommenssteuer, da braucht niemand mit solchen Ignoranten seine kostbare Zeit verschwenden!

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Ich war gerade auf der Internetseite "smartsteuer.de". Das klang schon so vertrauenserweckend und hat dort super geklappt. Das Programm lässt sich einfach bedienen, die Nutzung für einen Steuerfall kostet 19,95 per PayPal und beinhaltet auch den Onlinezugriff auf meine Finanzamtdaten. Ich kann damit später meinen Steuerbescheid einsehen, bevor er mir zugestellt wird. Auch Musterbriefe sind im Umfang enthalten und es werden tolle Tipps gegeben, an die man sonst nicht gedacht hätte.

 

Fazit, ich bekomme nach der Musterrechnung rund 3.270,-- Euronen zurück. Das übertrifft sogar meine Schätzung und ist 3 x so viel, wie mir das Finanzamt über Elster erstatten wollte. Dabei rechnet smartsteuer ebenfalls mit Elster.

 

Ich fühl mich jetzt richtig gut!

 

Gruß, Rolf

 

PS: die Einkommensteuererklärung liegt jetzt schon beim Finanzamt im Maileingang, morgen geht der Ausdruck mit den Anlagen raus.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 29.03.2016 um 22:16 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 29.03.2016 um 22:17 Uhr ]


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Am 29.03.2016 um 22:14 Uhr hat Triking geschrieben:
Das übertrifft sogar meine Schätzung und ist 3 x so viel, wie mir das Finanzamt über Elster erstatten wollte.

Elster ist in diesem Zusammenhang irrelevant!

Der Name alleine passt schon zum Finanzamt, da muß ich immer an diebische Elster denken! ;-)

Genauso wie das Statement des selten dämlichen Finanzbeamten, mit dem Du offensichtlich Deine Zeit verschwendet hast!

 

Das einzige maßgebliche im Sinne der gesetzlichen Regelungen ist der Steuerbescheid, den Dir das Finanzamt zuschickt!

Der sollte natürlich schon der Finanzgesetzgebung entsprechen und ist auch rechtlich bindend!

Und auch gegen den könnte man Einspruch einlegen, falls erforderlich!

 

By the way, das Finanzrecht und die gesetzlichen Bestimmungen, solange nur die Standards betroffen sind und nicht irgendwelche exotischen Konstellationen, ist gar nicht schwer zu verstehen, wenn man sich ein bißchen damit beschäftigt!

Ich hatte da früher auch keinen Plan von, aber nachdem ich mich entsprechend damit beschäftigt habe, kann ich zumindest meine Steuererklärung selbst anfertigen und auch den Steuerbescheid interpretieren!

 

Ich würde jedem raten, dies nicht als Buch mit sieben Siegeln anzusehen, sondern sich die Mühe zu machen, sich mit entsprechenden Hilfen einzuarbeiten! Es lohnt sich! :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 29.03.2016 um 22:36 Uhr ]

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Na ja, nicht umsonst ist die Elster das Ikon des Programmes :lol:

 

Wir haben hier auch ein paar rumfliegen. Sind echte Urvögel, seit Millionen von Jahren unverändert, weil die Natur sie als perfekte Räuber geschaffen hat. Listig und scheu, aber auch sehr hart.

 

Jetzt muss ich wirklich langsam "runterkommen", bin noch ganz hibbelig, weil es doch noch so gut mit der Steuererklärung geklappt hat.

 

Gruß, Rolf


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Am 29.03.2016 um 23:32 Uhr hat Triking geschrieben:
Sind echte Urvögel, seit Millionen von Jahren unverändert, weil die Natur sie als perfekte Räuber geschaffen hat. Listig und scheu, aber auch sehr hart.

Sag ich doch, eine gute Beschreibung eines Finanzbeamten!

Seit Millionen von Jahren die perfekten Räuber! ;-)

Das hast Du schon ganz richtig erkannt!

 

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Hoffentlich kennt Deine Frau sich nicht besser aus im deutschen Steuerrecht als Du und kann den Steuerbescheid interpretieren! :-D

Sonst gilt: Wie gewonnen, so zerronnen! :lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 30.03.2016 um 00:07 Uhr ]

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.... sie hat mich eben nach Ohrringen gefragt! Ist das etwa so ein Zeichen? :lol:

 

Gruß, Rolf


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oO, das fängt ja gut an.

 

Am besten kaufst Du ihr solche, bei denen man gut einen Karabiner einhängen kann! :lol:

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Lass ma die Karabiner, Rolf, sonst schenkt Dir Deine Frau einen Nasenring. Dann wären wir auch wieder bei der gebeugten Haltung ...

 

 

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Am 30.03.2016 um 21:00 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben:
Dann wären wir auch wieder bei der gebeugten Haltung ...

Ja, da kennt sich der Michael auch ganz gut damit aus! ;-)

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