Nicht zulässig ist das Tönen der "vorderen Seitenscheiben bis zur Rückenlehne des Fahrersitzes". Zulässig ist das Tönen der "hinteren Seitenscheiben hinter der Rückenlehne des Fahrersitzes". Für den Tönungsgrad gibt es keine Einschränkungen. Dies gilt für alle Fahrzeuge mit 2 Außenspiegeln.
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