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taebde

Wie viel Kg darf ein Smart via Anhängerkupplung ziehen?

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Das kann keiner. Dem liegt wohl das gleiche Mysterium zu Grunde warum ein Daimler (früher war es, heute noch ?!) einen schwereren Anhänger ziehen darf wenn er für "Sportzwecke" genutzt wird. Sprich, der klassische E-Klasse Fahrer hat Gäule. :-?

 

Die gleiche Last (Zementsäcke) in einem Kastenanhänger war/ist nicht erlaubt .

 

:-?


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Also der 451 darf schon eine Ecke mehr ziehen als der 450, aber letztgenannter wurde halt nicht für mehr Anhängerlast freigegeben. Natürlich könntest Du versuchen, einen Prüfer für eine höhere Anhängerlast zu gewinnen, die Chancen stehen dafür aber schlecht. Denn ein Prüfer muss für seine Entscheidung ja auch eintreten und wird heute sogar von einem zweiten Prüfer "gegengeprüft". Das hat haftungsrechtliche Gründe.

Smart wollte ursprünglich den 450 gar nicht für den Anhängerbetrieb zulassen. Deshalb steht im Fahrzeugbrief ja auch keine Anhängerlast. Denn dann könnte man mit einer "E" - geprüften Anhängerkupplung sofort loslegen. Also ohne TÜV-Vorführung.

 

Ich vermute aber, dass der Hersteller der Anhängerkupplung für teuer Geld hat ein Mustergutachten anfertigen lassen. Dabei hat der Prüfer dann eine recht geringe Anhängerlast festgelegt, um Reserven zu haben. Bei der Prüfung war vermutlich auch Thrust+ im Spiel, mit ESP ist die Anhängerlast höher.

 

Gruß, Rolf

 


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Fiat 500 Smart = leicht, kurzer Radstand, Trommelbremsen hinten

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Am 01.11.2013 um 11:49 Uhr hat taebde geschrieben:
ich habe noch den FS Klasse C



dort wird sehr genau geschaut ob der Anhänger die 750zGgewicht überschreitet oder nicht…



den Smart dürfte ich ja mit diesem Anhänger 750Kg ziehen?! ;-)



Na mal wieder in der Fahrschule nicht aufgepasst oder warst du bei dem Thema gerade Kreide holen? :lol: :lol: :lol:

Also hier nochmal für alle :o

Mit nen 450er darf man maximal 350kg anhängen.

Mein Crossi mit den kleinen Kastenanhänger ist das optimale Gespann (Foto oben).

Der Anhänger (HP 350) hat ein zGG (zulässiges Gesamt Gewicht) von 350kg.

Das Leergewicht beträgt 80kg, also Zuladung von 270kg und da passt schon allerhand rein (aber nichs was Schmutz hinterlässt).

Nimmst du einen Anhänger mit 750 kg zGG der vielleicht 300kg Leergewicht hat (nur für`s Rechenbeispiel) kannst du noch 50kg zuladen.

Du darfst ja nur 350kg mit dem 450er ziehen!!!

Soweit alles klar? :-? :-? :-?

Bei dem Rechenbeispiel kanst du also noch ein Sack Zement (40kg) + 1 Kiste Bier (8kg) + 1 Flasche Wisky 0,7 (1kg) + 1 Flasche Wein 0,7 (1kg - für deine Freundin) auf den Anhänger laden :lol: :lol: :lol:

Lass dir die Getränke aber nicht an einer roten Ampel klauen :lol: :lol: :lol:

Also jetzt nochmal Klartext:

:o :o :o Leergewicht des Anhängers + Ladung = Maximale Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges :o :o :o

Für den smart also wichtig einen kleinen Anhänger mit geringen Leergewicht zu haben, denn somit ist die Zuladung höher. Aber nur bis 350kg (450er)

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Wer smart fährt hat gut lachen,

der spart viel Geld für andre Sachen ! ? !

 


Leider kann ich mir mehr smartis nicht leisten :)

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Am 31.10.2013 um 18:25 Uhr hat Triking geschrieben:
Ein einfacher Baumarktanhänger mit 750 Kg zul. ges. Gew. wiegt leer etwa 125 kg mit Plane uns Spriegel. Du darfst ihn hinter einem Smart 450 mit einer Anhängerlast von 300 KG also mit 175 KG beladen. Wenn die Stützlast auf dem Kupplungskopf 15 KG beträgt, kannst Du 190 KG zuladen, denn der Smart trägt ja mit.



Gruß, Rolf





Die Stützlast hat nichts mit der Anhängelast zu tun.

Die Stützlast ist Bauartbestimmt für Zugfahrzeug unterschiedlich und kann und darf nicht auf die Anhängelast dazu gerechnet werden. :)

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Wer smart fährt hat gut lachen,

der spart viel Geld für andre Sachen ! ? !

 


Leider kann ich mir mehr smartis nicht leisten :)

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.... sie kann sehr wohl. Die Mathematik lässt das problemlos zu. :lol:

 

Gruß, Rolf

 


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Also der Smart 450 bis 2003 darf 300kg ziehen. Ab 2003 durfen die 450 mit ESP 350 ziehen.

Der 451 darf 450kg ziehen. Das alles incl stutzlast.

 

Warum so wenig? Nun das hängt ab von der montage des AHK. Der wird ja mit den 8x m8 bolzen befestigd und daher nur dieses gewicht und naturlich der motorleistung.

 

 

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Ich fahre immer mit meinen Smart und Meinen Weekender-L zum treffen der Münsterland-Smarties.

Die treffen sich jeden 3 Sontag um 15 Uhr bei Cafe Jederman

smartforumsignatur.jpg

 

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Am 16.11.2013 um 00:19 Uhr hat Triking geschrieben:
.... sie kann sehr wohl. Die Mathematik lässt das problemlos zu. :lol:



Gruß, Rolf





Klar kann man sich das schön rechnen :lol:

Wenn ich mein ganzes Gepäck auf die Deichsel packe ist der Anhänger nie überladen :lol: :lol:

Warum wird dann bei einer Gewichtskontrolle erst die Waage unter das eine dann unter das andere Rad gelegt und zum Schluss die Stützlast gewogen? :o

Also es war noch niemand mit seinen Anhänger in einer "richtigen" "ALLGEMEINE VERKEHERSKONTROLLE".

Ok mit dem smarti wird das auch nicht passieren.

Das geht dann mehr um die Wohnwagengespanne, die zur Urlaubstour sehr oft überladen sind :) :)

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Wer smart fährt hat gut lachen,

der spart viel Geld für andre Sachen ! ? !

 


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wie siht das mit gebremst und ungebremsten anhängern aus? da gibt es ja auch noch mal unterschiede was die anhängelast betrifft.

 

 

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Es gibt kein unterschiede beim Smart, gebremst und ungebremst bleibts bei der gleichen anhängelast.

 

 

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OK. Hier mal die Formel:

Berechnung der maximal zulässigen Anhängelast

Wenn die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der D-Wert bekannt sind, kann die technisch zulässige Anhängelast gemäß der ECE-Regelung Nr. 55 wie folgt berechnet werden:

 

R ; =frac {D*T} {(T*g-D)}

 

R: maximal zulässige Anhängelast des Fahrzeugs in t

D: D-Wert

T: Gesamtmasse des Fahrzeugs in t

g: Erdbeschleunigung: 9,81 tfrac {m} {s^2}

 

D-Wert

Die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger an der zwischengeschalteten Anhängerkupplungskonstruktion wird als D-Wert bezeichnet und in Kilonewton (kN) angegeben. Der Wert ist gemäß dem Typenschild zu entnehmen

Der erforderliche D-Wert nach Richtlinie 94/20/EG oder auch nach der ECE-R 55 lässt sich rechnerisch gemäß

 

D_text{erf} ,=, g frac{T cdot R}{T + R}

mit

D_text{erf}: erforderlicher D-Wert in Kilonewton (kN)

T: technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges in Tonnen (t)

R: technisch zulässige Gesamtmasse des Anhängers in Tonnen (t)

g: Erdbeschleunigung (9,81 ; text{m} / text{s}^2)

 

Alles klar??? :lol:

Ruf doch mal bei smart an :) :)


Leider kann ich mir mehr smartis nicht leisten :)

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    • Hallo 380Volt,   erst einmal vielen Dank für deine Antwort auf meine etwas knappe Frage. Ich werde versuchen es im Folgenden so ausführlich und präzise zu beschreiben wie ich es kann.   Am Donnerstag vorletzter Woche passierte es, das der Smart beim Einstecken des Ladekabels nur nur rot blinkte, aber nicht mehr begann zu laden, auch an einem anderen Ladegerät nicht. Der Smart ist noch der mit dem 3,6 KW-Lader. Da im KI keinerlei Fehlermeldungen angezeigt wurden und auch vorher nie irgendeine Meldung aufgetaucht ist bin ich mit dem Wagen in eine freie Werkstatt gefahren die viel mit Smart zu tun haben und deren Chef ebenfalls einen E-Smart fährt um einfach nur mal den Fehlerspeicher auslesen zu lassen, in der Hoffnung das er sich dann wieder berappelt. Er hat den Speicher mittels Autel MaxiCom augelesen und alle Einträge, die vorhanden waren gelöscht. Dann hat er versucht mit seinem Ladegerät den Smart aufzuladen, aber auch da ohne Erfolg. Nun stand im KI die Meldung "Laden nicht möglich - Bitte Werkstatt aufsuchen". 2 Fehler tauchten dann wieder auf: Fehlercode: P074231 Pilotleiter Fehlercode: P07B063 Elektroantriebsbatterie-Ladegerät   Ich habe den Wagen erstmal da gelassen da sich die Werkstatt bzgl. Reperatur und Teil schlau machen wollte. Zwischenzeitlich habe ich selber etwas recherchiert und herausgefunden, das die 12V-Batterie alle 3 Jahre ausgetauscht werden muß (MB-Voragbe) weil es sonst zu Schäden am DC/DC-Wandler kommen kann. Der Smart war jedes Jahr seid Kauf (2022) bei MB zum Service, aber die Batterie wurde 2021 das letzte Mal getauscht und wurde anscheinend 2024 vergessen.  Ich habe den Wagen dann bei der Werkstatt letzte Woche abgeholt und habe ihn zu MB gebraucht, da wo wir ihn auch gekauft hatten und wo der Service gemacht wurde. Die haben ihr Versäumnis eingestanden und ich habe den Wagen zur weiteren Diagnose dort gelassen. Die haben da nun angeblich alles mögliche durchgemessen und deren Meinung nach liegt es nicht an einer entladenen 12V-Batterie die den Wandler zerstört hat, sondern es wäre das Steuergerät. Kosten ca. 5000 Euro. Sie haben angeblich auch die 12V-Batterie getestet und die wäre in Ordnung, muß ich ja erstmal so hinnehmen.   Ich denke das Ganze wird jetzt über meinen Anwalt laufen, da sich die Werkstatt durch das "Nicht-Einhalten" der Servicevorgabe aus meiner Sicht in der Beweislast befindet das das nicht die Ursache des Defektes ist. Die können dann meinethalben alles mögliche wechseln, Hauptsache der Wagen fährt wieder, aber das kläre ich natürlich erst alles noch mit meinem Anwalt.   Denkst du nach meinen Schilderungen denn auch eher in Richtung kapitaler Schaden oder eher doch nur die 12V-Batterie?   Danke und Gruß   Ralph
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