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Cabausan

Wo bekomme ich schwarze Rückleuchten mit TÜV/ABE her??

Empfohlene Beiträge

Hi,

hab gehört, daß es jetzt im Zubehörhandel schwarze Rückleuchten mit TÜV/ABE gibt. Kann mir jemand sagen wo ich die herbekomme und was diese kosten?

Gruss Nicole :)

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Hi Nicole,

sowas gibt es nicht.
Zumindest hat mir bis heute niemand vom Gegenteil überzeugen können...

-----------------
Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

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Gibts definitiv nicht, sieht aber gut aus : s6002.jpg :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D
-----------------
djbuzz

www.djbuzz.de
'der Schwarzkugelfahrer'


Djbuzz

 

www.djbuzz.de

\'blackmonster\'

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Hallöle !

Frag doch mal bei SW nach. Dort steht nur beim Cabrio ohne Tüv,nicht beim Coupe.

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Die fürs Coupe sind definitiv auch ohne TÜV :-D Auf der Seite steht bei vielem nichts dran, deswegen ist noch immer keine ABE dabei. Leider :(
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djbuzz

www.djbuzz.de
'der Schwarzkugelfahrer'


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www.djbuzz.de

\'blackmonster\'

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HI Leutz!

@volka-racho

 

dass du ein ABEdafür hast das freut mich aber es würde mich noch mehr freuen wenn es auch dabei bleiben würde ;-)

nicht böse sein aber ich glaube du weisst wie ich es meine!

-----------------

SMART!

Love it or leave it!

Es grüßen Denis und

der kleine Bambikiller!

car_bambikiller_gr.jpg

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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