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firedp

Zweiter Schlüssel geht nur halb

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Hallo,

 

habe eben an meinem neuen, gebrauchten 450er Cabrio (EZ 04/07) den Zweitschlüssel probiert.

Dabei fällt leider auf, dass sich damit das Auto nur verschließen aber nicht öffnen lässt.

Ich muss über das Kofferraumschloss das Auto öffnen, dann kann ich fahren und abschließen geht dann über die Fernbedienung wieder.

Was kann das sein????

 

Gruß

 

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Der Knopf zum "Öffnen" ist auf der Platine kaputt.

 

 

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Am 26.03.2013 um 20:49 Uhr hat firedp geschrieben:
Ich muss über das Kofferraumschloss das Auto öffnen, dann kann ich fahren und abschließen geht dann über die Fernbedienung wieder.

Das kann eigentlich gar nicht sein, weil über das Schloss des Kofferraums zwar die Schlösser geöffnet werden, aber über dieses Schloss kann die Wegfahrsperre nicht deaktiviert werden!

Wenn über dieses Schloss geöffnet wird und gefahren werden kann, dann wurde entweder die Wegfahrsperre schon vorher deaktiviert oder es wurde falsch beschrieben! ;-)

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Tja, das mit der Wegfahrsperre hat mich auch gewundert. Aber es geht halt.

Den Knopf werde ich mal messen.

Den dritten Knopf für das Dach habe ich noch gar nicht getestet, ob er geht.

Aber ich bin mit dem Ersatzschlüssel tatsächlich gefahren. Der funktionierende Schlüssel stand mir in dem Moment nicht zur Verfügung.

Dachte natürlich erst an eine leere Batterie, aber da er sich ja verschließen lässt und dabei 3x blinkt und beim Öffnen rein gar nix passiert....

Aber die Wegfahrsperre geht schon. Wenn ich den wagen offen habe, aber längere Zeit nicht starte, springt er auch nicht an.

Viele ???? in meinem Kopf. Vielleicht fange ich doch erst mal mit Schalter und Batterie im Schlüssel an.

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Vielleicht fährst Du einfach mal zum Smart Service. Bei diesen Schlüsselthemen kann man selbst - bis auf das Wechseln der Betterie - nicht viel machen. Man braucht die STAR Diagnose dazu - selbige hat nur der Mercedes oder Smart Service.

 

Ist der Schlüsel zu lange stromlos, dann funktioniert er garnicht mehr.

 

Gruss

Emil

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von emil am 27.03.2013 um 08:39 Uhr ]


Gruss

Emil

 

 

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Lösung:

Microschalter für AUF und DACH waren defekt.

 

Zweitschlüssel geht wieder.

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Na also, die Mikroschalter gibt es ja einzeln, da dürfte die Reparatur kein Problem gewesen sein!

 

Wobei mir eines aber immer noch unklar ist!

Ich habe es gerade bei meinem noch mal ausprobiert, wenn der korrekt verriegelt abgestellt wurde und durch das Schloss der Heckklappe entriegelt wird, ohne die Funkstrecke des Senders zu verwenden, dann kann man zwar rein, die Türen gehen dadurch ebenfalls auf, aber die Wegfahrsperre ist dadurch immer noch aktiv!

Wenn Du damit fahren konntest, ist das ein Zeichen dafür, daß die Wegfahrsperre des Smart auch mit dem defekten Schlüssel entriegelt wurde. :-?

Oder sie war vorher nicht aktiv, als der Smart über das Schloss der Heckklappe geöffnet wurde.

Dann kann aber der Smart nicht verschlossen gewesen sein.

Wenn er nämlich verschlossen wird, ist auch die Wegfahrsperre aktiviert!

Alles irschendwie gomsch!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.04.2013 um 10:04 Uhr ]

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Tja, das bleibt die Frage. Die Wegfahrsperre geht ja. Wenn das Auto unverschlossen steht, bekomme ich ihn einige Minuten später nicht gestartet, da der Schlüssel im Display blinkt. Fernbedienung gedrückt und er springt an.

Naja, vielleicht versuche ich es nochmal zu simulieren.

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Quote:

Am 27.04.2013 um 11:36 Uhr hat firedp geschrieben:
Wenn das Auto unverschlossen steht, bekomme ich ihn einige Minuten später nicht gestartet, da der Schlüssel im Display blinkt.

Das ist ja normal, wenn der Smart unverschlossen einige Minuten da steht, dann aktiviert sich die Wegfahrsperre selbsttätig und muß dann erst mit dem Schlüssel deaktiviert werden!

 

Aber wenn er verschlossen war und mit dem Schloss der Heckklappe geöffnet wurde, dann gehen zwar die Türen auf, aber die Wegfahrsperre muß dann weiterhin aktiviert bleiben!!

 

Probier es doch noch einmal aus, verschliesse den Smart ganz normal mit dem Schlüssel und öffne ihn dann über das Schloss in der Heckklappe wieder, ohne den Öffnungstaster im Schlüssel zu betätigen.

Dann darf sich der Motor nicht starten lassen und die Wegfahrsperre muß dann weiterhin aktiv sein, außer es wurde noch einmal geändert, was ich aber nicht glaube!

Über das Schloss der Heckklappe darf die Wegfahrsperre nicht deaktiviert werden!

Sonst würde sie ja auch deaktiviert, wenn das Schloss der Heckklappe mit Gewalt geknackt und gedreht wird, genau das soll aber verhindert werden!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.04.2013 um 12:30 Uhr ]

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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