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Smart-Chaot

Keine Getriebeadaption möglich..!!!!

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Das Ausrücklager ist aber auch erneuert worden, oder? Nicht das sich der Stößel durch die Pfanne des Ausrücklagers gearbeitet hat

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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wo genau aus NRW kommste her?

Evtl. hätte ich da 'nen Tipp für Dich hinsichtlich einer kompetenten Werkstatt.

Die Jungs sind allerdings erst ab Montag wieder da.

Ist halt nur die Frage, wie Du den Wagen dort weg kriegst, wo Du jetzt bist.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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so lange die Leute es nicht schaffen die Software zum anlernen richtig zu bediehnen wird ein austausch von Hardware nichts bringen.

 

Wenn die Kabel i.O. sind ist der rest NUR eine Sache des anlernens.

Da muss man nur die richtige Reihenfolge beachten und GENAU das machen was das steht.

 

Es kann schonmal was länger dauern eh das MEG wieder gültige Werte gelent hat. ;-)

Meist sind nur die Werte im EEprom unplausiebel was man natürlich auch mit einem nagelneuen Steuergerät beheben kann.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von EddyC am 04.01.2013 um 13:59 Uhr ]

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Quote:

Am 04.01.2013 um 11:32 Uhr hat Smart-Chaot geschrieben:
Es wurde schon mit anderem Getriebe und Kupplung versucht. Nur war der Fehler immernoch da..



Weil der Fehler höchstwarscheinlich der

Stardiagnosebediener ist. :-D

Tausch den mal aus. :lol:


  • Gruß Macke

    avattttar150.jpg

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Dies bestehen drauf dass, irgendwo im Kabelbaum ein Bruch sein muss und es deswegen nicht klappt.

 

Was würde es mich denn eigentlich kosten diese Diagnose mit Anlernen etc. bei Mercedes machen zu lassen..? :-?

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laß mal raten, steht der Kleine beim Gr...... afen....?

 

 


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

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Moin.Ich hatte die gleichen Erfahrungen gemacht,bis ich dann nach jedem Schritt,

beim Getriebe neu anlernen die Zündung

ausgemacht habe,damit das MEG die neu

angelerneten Werte auch abspeichert.

Sonst klappt es nicht und es wird leider

auch nicht darauf hingewiesen,dass man

nach jedem Schritt die Zündung ausmachen

soll.Deswegen ist es schon wichtig,dass

man diese kleinen Tricks kennt,sonst sucht

man sich tot und bekommt es nie hin.

 


  • Gruß Macke

    avattttar150.jpg

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Quote:

Am 06.01.2013 um 01:09 Uhr hat Smart-Chaot geschrieben:
Hat wirklich keiner die gleiche Erfahrung gemacht..??? :-?



Doch, war bei mir ähnlich:

klick mich

--> Lösung war Motorkabelbaum wechseln

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incl. Steuer warens €292,10.

Ganz normal beim Mercedes Händler.

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Quote:

Am 09.01.2013 um 16:32 Uhr hat ClioDude geschrieben:
Es kann auch sein, dass ein Leistungstransistor im MEG fritte ist.

Gruß



 

Was bitte ist MEG.., Motorsteuergerät..?

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Quote:

Am 10.01.2013 um 03:12 Uhr hat Smart-Chaot geschrieben:
...



Was bitte ist MEG.., Motorsteuergerät..?



 

Jepp icon14.gif

 

Bezeichnung für verschiedene Benzineinspritzsysteme der Firma Robert Bosch GmbH

 

- D-Jetronic (1967)

- K-Jetronic (1973) (mit KE-Jetronic)

- L-Jetronic (1974) (mit LH-, LE- und LU-Jetronic)

- Mono-Jetronic

- Motronic (1979) (abgeleitet von Motorelektronic)

- Monomotronic (1990)

- ME-Motronic (1995) (mit E-Gas)

- MED-Motronic (2ooo) (mit E-Gas u. Direkteinspritzung)

 

seltenere Varianten sind:

 

- MEG-Motronic (mit E-Gas u. Integrierte Getriebesteuerung)

- MEV-Motronic (mit E-Gas u. Integrierte Valvetronic-Steuerung)

 

Gruß,

Thorsten

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von baroni am 10.01.2013 um 04:53 Uhr ]

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Wie ist den die Sache ausgegangen?

 

Ich habe ein ganz ähnliches Problem. CDI BJ2002 140.000 km mit Lagerschaden im Getriebe.

 

Leider habe ich der Werkstatt das Getriebe besorgt. Es sollte ein CDI Getriebe von 2004 sein, was wirklich geliefert wurde weiss ich leider nicht.

 

Als ich den Wagen abholen wollte hat er nur noch in den 1ten geschaltet. Angeblich lief er aber bei der Probefahrt.

 

Die Werkstatt behauptet jetzt es ist ein falsche Getriebe verbaut. Sollte ein Benziner Getriebe verbaut sein klinkt das logisch.

Kann es solch einen Fehler auch geben wenn ein CDI Getriebe von nach 2003 verbaut wird? Die Getriebeübersetzung beim Diesel ist beim Generationswechsel doch gleich geblieben.

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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