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BMW-Bubi

CDI undicht

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Hallo, ich habe einen CDI von 2007 / 55.000 TKM und seit ein paar Tagen ist die Vrondscheibe oben sowie die Seitenholme regelrecht mit Wasser geflutet. Wenn man bremst kommt eine richtige Wasserfontäne raus. Bis vor kurzen hatte ich mit Wassereintritt nie Probleme.Was kann das sein?

 

Grüsse BMW Bubi


Grüsse Thomas

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Hallo, geht´s noch. ich war heute beim SC. Die Panoramascheibe muss neu abgedichtet werden. Kostenpunkt: 470 Euro.

 

Fahre ich eine S-Klasse.

 

Ist der Preis normal?

 

Grüsse Thomas


Grüsse Thomas

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Moin,

 

haste keine Teilkasko mit Glasversicherung? Dann gibbet das nämlich für lau.

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Hallo zusammen, ist mir gestern abend auch eingefallen. Natürlich hab ich TK. Montag geht´s in die Werkstatt.

 

 


Grüsse Thomas

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Hallo Ahnungslos,

was soll das denn mit der stillen Post??? Deine Tipps sind doch für alle interessant.....

 

Grüssle

Emil


Gruss

Emil

 

 

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Hab keine Lust, ne Diskussion wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug zu führen!

Haben wir doch hier alles schon durch!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.11.2012 um 21:55 Uhr ]

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.... eine kleine Tube Sikaflex schwarz für 8,95 € tut es auch. Dauert ca. 30 Minuten und die Sache is wieder dicht.

 

Gruß, Rolf

 


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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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